Tagfahr-Rücklicht

Renault ZOE Themen, zu denen es kein eigenes Unterforum gibt

Re: Tagfahr-Rücklicht

novalek
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Sehe den Sinn nicht - von hinten droht keine Gefahr, da die Verbrenner ohnehin in 2 Meter Abstand auffahren.
Von vorne kommen die Handy-Neurotiker entgegen und Fahrlicht können die im linken Augenwinkel besser erkennen.
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Re: Tagfahr-Rücklicht

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  • jo.gi
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corona hat geschrieben:Nein da fehlt nichts. :roll:

http://www.juraforum.de/forum/t/darf-ma ... en.352336/

Wie geschrieben: Googl hilft. :D
Na, dann bin ich ja froh. Meine kleine Welt ist wieder in Ordnung.

Ich hatte mich schon gewundert das der Satz „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden“ in einem Gesetzestext so wenig Interpretationsspielraum läßt.
Bin aber auch kein Jurist. :kap:

Re: Tagfahr-Rücklicht

corona
  • Beiträge: 205
  • Registriert: Di 30. Aug 2016, 11:49
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jo.gi hat geschrieben: Bin aber auch kein Jurist. :kap:
Das bin ich auch nicht. Musste mich auch erst bei Google schlau machen. :D :wand:
Zoe Intens R240 (05.12.2016) 10.000km/Jahr - CanZE ab 23.02.2017

Re: Tagfahr-Rücklicht

prad
  • Beiträge: 12
  • Registriert: Sa 16. Jan 2016, 20:55
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novalek hat geschrieben:Sehe den Sinn nicht - von hinten droht keine Gefahr, da die Verbrenner ohnehin in 2 Meter Abstand auffahren.
Von vorne kommen die Handy-Neurotiker entgegen und Fahrlicht können die im linken Augenwinkel besser erkennen.
Naja die Lichtautomartik schaltet manchmal etwas spät ein und wenn man dann mal nur mit 80 unterwegs ist, möchte ich nicht angeschoben werden.
Immerhin fahren die Verbrenner bei uns wie wenn es eine Rennstrecke wäre. Unter 110 ist man ein Verkehrshindernis!
Bei meinem 2.Auto bin ich gewohnt, das das Licht an ist, auch wenn der Schalter auf 0 ist.

Lg Peter
Zoe R240 ab März 2016

Re: Tagfahr-Rücklicht

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jo.gi hat geschrieben: Ich hatte mich schon gewundert das der Satz „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden“ in einem Gesetzestext so wenig Interpretationsspielraum läßt.
Bin aber auch kein Jurist. :kap:
Das wundert mich aber auch, wie etwas dermaßen mißverständlich formuliert werden kann! Aber: die o.g. Interpretation ist sinnvoll.
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