REKU UND BREMSLICHT??

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REKU UND BREMSLICHT??

holger2
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Hallo,
wenn ich mit Tempomat z.Bsp. 80 oder 90 Km/h fahre und den Tempomaten abschalte greift die Reku. Hin und wieder geht dann das Bremslicht an, ohne das das Bremspedal benutzt wird. Das tritt aber selten auf. Eine Logik kann ich dahinter nicht erkennen. Hat jemand nähere Infos dazu??
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Re: REKU UND BREMSLICHT??

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Das Bremslicht wird in Deinem Fall wohl nur ganz kurz angehen?
In dem Moment wo Du den Tempomaten ausschaltet hörst Du bei höheren Geschwindigkeiten vermutlich auch ein kurzen Knacken/Kratzen aus Richtung Getriebe/Motor, da wird der Motor kurzzeitig etwas hart von Vorwärts auf Rekuperation geschalten. Zugegeben, das hätte Renault besser realisieren können. :roll:
Du kannst das Vermeiden indem Du im Moment des Ausschaltens leicht auf das Gaspedal drückst, dann ist der Übergang von Vorwärts auf Rekuperation sanfter und das Bremslicht wird nicht leuchten.
Habe ich mir so angewöhnt, funktoniert einwandfrei und damit auch ohne "Getriebe-/Motorgeräusch" (oder wohl auch Bremslicht, ich fahre selber nie hinter mir her um das zu sehen ;) :lol: )
Zuletzt geändert von TomTomZoe am Di 21. Nov 2017, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: REKU UND BREMSLICHT??

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holger2 hat geschrieben:Eine Logik kann ich dahinter nicht erkennen. Hat jemand nähere Infos dazu??
Soweit ich weiß, muss die Bremsleuchte nicht nur beim Drücken des Bremspedals angehen, sondern [auch] bei überschreiten einer gewissen Negativbeschleunigung (wird man irgendwo in den Normen nachlesen können).

Jetzt kommts bloß daraufan, wie Renault die Beschleunigung ermittelt. Das wird eben grenzwertig sein, ob die kurze Reku-Phase den Wert überschreitet oder nicht.

(Empfehlung ist generell den Tempomaten mit leicht gedrücktem Strompedal zu lösen, um dem Antrieb dieses Verhalten zu ersapren)
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Re: REKU UND BREMSLICHT??

Solarmobil Verein
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mcluki99 hat geschrieben:Soweit ich weiß, muss die Bremsleuchte nicht nur beim Drücken des Bremspedals angehen, sondern [auch] bei überschreiten einer gewissen Negativbeschleunigung (wird man irgendwo in den Normen nachlesen können).
Gemäß StVZO muß die Bremsleuchte nur beim Betätigen der Betriebsbremse angehen.
Sonst nicht.
Die E-Bremse ist keine Betriebsbremse.
Der Einfachheit halber geht die Bremsleuchte aber mindestens beim Betätigen des Bremspedals an, egal ob nur rekuperiert wird oder auch schon die mechanischen Bremsen (=Betriebsbremse) zum Einsatz kommen.

Es gibt aber in der Tat eine Norm, bezüglich der getestet wird, ob die Bremsleuchte auch ab einem Mindestverzögerungswert angeht. Aber das KANN implementiert werden, muß nicht.
Sprich: Wenn das Feature enthalten ist, muß es auch funktionieren.
Ist es nicht enthalten, dann ist das nach aktueller Lage kein Grund, dem Fahrzeug deswegen die Zulassung zu verweigern.

Re: REKU UND BREMSLICHT??

PV-Twizy
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Ja die Bremsleuchten gehen beim rekuperieren an, bei mir aber nur bei langsameren Geschwindigkeiten und an bestimmten Stellen wo es leicht bergauf geht, wo die Verzögerung durch die Rekursiv auch tatsächlich spürbar ist. Vermute also das das System erst bei einer gewissen Negativbeschleunigung anspricht.

Re: REKU UND BREMSLICHT??

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Solarmobil Verein hat geschrieben:Gemäß StVZO muß die Bremsleuchte nur beim Betätigen der Betriebsbremse angehen.
Sonst nicht.
Die E-Bremse ist keine Betriebsbremse.
Kann sein das das dort so steht, ich gehe aber davon aus, dass bei der Betriebsgenehnigung eines Fahrzeugs nicht nur die grobe StVZO eine Rolle spielt. Und immerhin gehen einige Fahrzeuge bei Reku-Bremsungen doch schon ganz ordentlich in die "Eisen" :-)

Bye Thomas
MY LR | Model 2023 | 2023.38.6
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