R240 versichern

Renault ZOE Themen, zu denen es kein eigenes Unterforum gibt

Re: R240 versichern

darklight
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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, da ich jetzt etwas verzweifelt bin was die KFZ-Versicherung für den schönen Renaul Zoe R240 angeht.

Es gibt von Renault die KFZ-Versicherung Flottentarif für 420 Euro im Jahr.

Da sind folgende Sachen mit dabei:

Vandalismus
Böswilligkeit, Vorsatz Dritter
Sabotage
Brand
indirekter Blitzschlag * *
direkter Blitzschlag
Explosion
Kabelbrand durch Kurzschluss
Haarwildschäden (Bundesjagdgesetz)
Glasbruch
Einbruchdiebstahl, Raub
einfacher Diebstahl
Hagel
Sturm (ab Stärke 8)
Überschwemmung


Diese Sachen sind nicht mit dabei:
Ungeschicklichkeit
Bedienungsfehler
Konstruktionsfehler
Materialfehler
Seng-, Glimm-, Schmorschaden
Innere Betriebsschäden
Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
Ausführungsfehler
Frost
Feuchtigkeit
Erdbeben
Versagen von Mess- / Regeleinrichtung
Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
Überdruck / Unterdruck
Verladevorgänge bei Transporten
Eisgang
Leitungswasser
Implosion
Windbewegung (bis Stärke 8)
Hochwasser
Regenwasser


Mein Mann meint, dass man diese Sachen ja nicht unbedingt versichern braucht. Ich bin der Meinung, dass diese Sachen auch mit versichert werden sollen. Wie seht ihr dies?

Den Aufpreis dafür weiß ich noch nicht, da ich diesen noch erst bei meinem Händler erfragen muss.

Für eure Antworten bin ich euch schon mal sehr dankbar :)
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Re: R240 versichern

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  • Berndte
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Das solltest du mit deinem Mann besser allein klären.
Was man versichert ist halt persönlich... jeder tickt anders.

Ein guter Bekannter ist Versicherungsmakler und wenn ich mal mit ihm was trinken gehe und er ein wenig "freier" redet, dann sagte er ganz einfach zu mir:
Versichert wird, was Einen im Fall des Falles ruinieren würde... alles andere ist Blödsinn, aber halt sein Geschäft!

Aber manch einer hat halt eine Vollkaskomentalität und will sein Leben komplett in den warmen Schoß "seiner" Versicherung legen. Jeder wie er persönlich mag. Es hilft aber ungemein, wenn man mal für sich persönlich das Ausfallrisiko gegen die Versicherungsbeiträge gegenrechnet.

Beispiel: ADAC bei mir... 15 Jahre geschätzte 1500€ treu eingezahlt und nicht einmal den Laden angerufen.
Jetzt einfach mal gegenrechnen, wenn ich den Abschlepper hätte bar bezahlen müssen.

my2cents
Bernd
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Re: R240 versichern

novalek
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auch, ich wollte ja nix mehr dazu sagen. nur zu.
Zuletzt geändert von novalek am Sa 26. Sep 2015, 18:24, insgesamt 2-mal geändert.

Re: R240 versichern

darklight
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Danke Berndte, für deinen Rat.

Aber kommt so etwas oft vor wie innere Betriebsschäden? Kurzschluss? Überstrom? Überspannung?

Hat hier wer im Forum die Versicherung Flottentarif von Renault für 420 Euro?

Bin mir halt da etwas unsicher und will jetzt da auch nichts falsch machen. :(

Re: R240 versichern

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  • Berndte
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darklight hat geschrieben:...innere Betriebsschäden? Kurzschluss? Überstrom? Überspannung?...
Was fürn Zeugs?

Und wenn schon, du hast auch 5 Jahre Garantie auf den Elektrokrams.
Wenn Gewitter aufzieht würde ich aber nicht unbedingt über Nacht angesteckt lassen... man muss ja nichts provozieren.
Aber wenn der Blitz das Ladegerät zerlegt, dann würde ich das eher an die Renault-Werkstatt abgeben und die Schnau*** halten und nicht unbedingt erwähnen, dass der Blitz gestern in den Ortsnetztrafo eingeschlagen hat ;)
Du verstehst schon wie ich das meine.
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Re: R240 versichern

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novalek hat geschrieben:
felix52 hat geschrieben:Wechselkennzeichen
...dann guck mal, wie de den 8330 Euro teuren Akku versicherst...
Moin novalek,
so etwas mache ich "vor" dem Kauf. ;)

Der Zeitwert (des Akku) ist in meinem obigen Beitrag inkl.
Vollkasko ( abzgl. 400 € SB ) für den Schadensfall enthalten.

Ich lasse mir das mit e-mail von morgen seitens des Versicherers
schriftlich bestätigen und werde die Antwort hier posten.
Danke für Deinen Hinweis.

Liebe Grüße
Felix52 :)
Es war die richtige Entscheidung, die 2015er ZEN R240 zu behalten.Sie passt zu meinem
Fahrprofil perfekt. Die 2018er Intens mit 40er Akku nicht. Nix Halbes und nix Ganzes! Verkauft!

Re: R240 versichern

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Und ausserdem ist ja evtl. für einige Versicherte und Interessierte hier noch die
Aussage wichtig, ob ein Wechselkennzeichen hilft und richtig Geld einspart.
Das verwirkliche ich nun in meinem persönlichenThemenbereich: Das Wohnmobil
und die ZOE quasi gleichzeitig zu nutzen und quasi 100 % Versicherung ein zu
sparen:
Das passt vielleicht zur Zeit nicht wirklich in diese Forumsthemen. Dennoch
ist es wohl nicht verkehrt, oder?
Selbst, wenn ich meine ZOE hinter dem Wohnmobil ziehe, spare ich die
zusätzliche Kfz.-Versicherung!

Es fallen, wie ich ja schon berichtet hatte, lediglich ca. 40 € zusätzlich an
bei Vollkasko. Dafür gibt es nur wenige in Frage kommende Versicherungen.
Meine ist die vom ADAC.
Skepsis überall. Man sollte auch mit den Vorteilen von E-Autos konstruktiv werben, meine ich.


Erlaubt ist das. So eine Nachricht vom KBA an mich vom 22.09.2015:

"212 – 130.01.15

Sehr geehrter Herr Ri.....,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst darauf hinweisen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für den Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (hierzu gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Verhaltensvorschriften mit Fahrzeugen, denen ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist) nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden (Straßenverkehrsbehörden) der Bundesländer. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde und ist nicht vorgesetzte Stelle der in den Bundesländern zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Schon wegen der fehlenden Zuständigkeit kann ich mich in dieser Angelegenheit rechtsverbindlich nicht äußern. Ich will Ihnen aber folgende Hinweise geben:

Ich verstehe Ihr Anliegen so, dass den beiden in Ihrer Mail genannten Pkw jeweils ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist und Sie nun das eine dieser beiden Fahrzeuge auf einem Fahrzeugtransportanhänger mit dem anderen der beiden Pkw an einen anderen Ort verbringen möchten.

Hierzu teile ich folgendes mit:

Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.

Nun beabsichtigen Sie das vollständige Wechselkennzeichen (gemeinsamem Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil) an einem der beiden Fahrzeuge anzubringen. Mit diesem Fahrzeug möchten Sie einen Anhänger ziehen, auf dem sich der andere Pkw mit dem Wechselkennzeichen aber nur mit seinem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil befindet.

Den Transport eines mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugs, an dem nur der fahrzeugbezogene Teil des Wechselkennzeichens angebracht ist, auf einem Fahrzeugtransportanhänger betrachte ich nicht als auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt oder abgestellt, sondern als transportiert. Ein solcher Transport eines zugelassenen oder auch eines nicht zugelassenen Fahrzeug auf einem Anhänger ist meines Erachtens zulässig. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Ansinnen von der Vorschriftenlage gedeckt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Morgenstern

Kraftfahrt-Bundesamt
Grundsatzangelegenheiten Zentrales Fahrzeugregister




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle
Gesendet: Dienstag, 22. September 2015 06:47
An: Morgenstern, Ulrich
Betreff: WG: Sonstiges



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: .......
Gesendet: Montag, 21. September 2015 22:42
An: INFO
Betreff: Sonstiges

Anrede: Herr
Vorname: Fra..
Firma:
PLZ: 26441
Wohnort: Jever
Strasse und Nr.: .....
Telefon:
Telefax: 04461......
E-Mail: ...........
Betreff_Text: Sonstiges
Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte wissen, ob der Transport eines Pkw auf einem separat zugelassenen Pkw-Transportanhänger dann zulässig ist, wenn der ziehende Pkw das aktive Wechselkennzeichen für den transportierten Pkw besitzt.

Mit freundlichem Gruß
Frank Ri....



Ich finde, das ist Werbung für E-Autos, die ZOE und neue Nutzungsideen. Alternativ wäre z. B. auch eine "Wechselkennzeichen-
beziehung mit meinem Cabrio in Frage gekommen. Etwa natürlich ZOE mit lauschiger Vorwärmung morgens bei -5 Grad
Celsius oder bei Starkregen im Mai. Oder bei Defekt alternativ.



Ich mein ja nur. Allerdings mache ich das nun so! :D
Nach Wunsch hin und her... :)
Es war die richtige Entscheidung, die 2015er ZEN R240 zu behalten.Sie passt zu meinem
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Re: R240 versichern

novalek
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[vimeo][/vimeo]
felix52 hat geschrieben:gleichzeitig zu nutzen und quasi 100 % Versicherung ein zu
sparen
Sind das nun Nachrichten aus dem Wol­ken­ku­ckucks­heim ?

Rabatt zwischen 20 und 9 %. Wo gibt's 100 % Wenn der Prozentsatz üblich wäre, sähe man überall welche mit Wechselkennzeichen.

Und wenn ich mein E-Mobil mit dem Wohnwagen ziehe??
Ach wie fein - der Zugbolzen darf nur in Fahrtrichtung belastet werden und dann zählt das Schlepprecht - maximale Geschwindigkeit, Warnblinke, keine Autobahn usw.
Ach wie fein, ein ZOE darf nur mit vollkommen leerem Akku geschleppt werden, sonst muß man den unumwunden aufladen.
Zuletzt geändert von novalek am Mi 30. Sep 2015, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.

Re: R240 versichern

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Moin voalek,
ich verstehe nichts vom Schleppen, Bolzen und Fahrtrichtungszwängen im Zusammenhang
mit einem Wohnwagen. Habe ich nicht.
Ist auch nicht mein Ding. :D

Zur Batterie:
Bei mir ersetzt die Versicherung im Schadensfall den Zeitwert der Batterie und nicht ich.
Und dieser "Zeitwert" folgt eingeschleiften Regeln, in der Rechtsprechung anerkannt
Ich habe gem. den Erfahrungen, die genau hier im Forum schon ab 2013 gepostet wurden,
den Wert der Batterie gleich bei der Kalkulation mit angegeben.
Wie gesagt, das sollte man vorher abklären.
Panikmache gilt nicht!
:D
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Re: R240 versichern

novalek
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felix52 hat geschrieben:Wie gesagt, das sollte man vorher abklären.
Panikmache gilt nicht!
:D
Es ist schon vertrackt,
nun hab ich zum 4ten Mal den Vertrag gelesen - da steht tatsächlich was von Wertminderung des Akkus.

Ab dem 13ten Monat jährlich um 10%.

Sorry, wenn ich da auf dem falschen Pferd gehockt hab.

Und hier die schadenbezogenen 2 Zitate:
************
(1)In jedem Schadensfall, bei dem die Batterie beschädigt oder zerstört wird oder sonst wie abhanden kommt, haben die Mieter .... ausgenommen im Falle des Totalschadens - notwendige Reparaturarbeiten in einem vom Hersteller Renault anerkannten Reparaturbetrieb .. unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen.

(2) Die Vermieterin berücksichtigt in diesen Fällen bei der Abrechnung der Schadensersatzforderung gem. Abschnitt XIX, dass ihr für den Verlust/Untergang der Batterie Schadensersatz zusteht, der dem jeweiligen Versicherungswert der Batterie abzüglich eines Wertminderungssatzes von 10 % pro Jahr entspricht. Die Wertminderung beginnt im 13. Monat ab Erstzulassungsdatum und wird monatlich anteilig berechnet (jeweils 1/12 von 10%).
Der Versicherungswert wird von der Vermieterin bestimmt und im Batte-riemietvertrag mitgeteilt. Dieser Wert entspricht nicht dem Anschaf-fungswert der Batterie. Die Mieter haben – aus eigenem Interesse – da-für zu sorgen, dass derVersicherungswert vom Haftpflichtversicherer des Schädigers bzw. ...usw. usf...
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