Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

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Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

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  • AndreR
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Ist ganz normal. 450 € wäre ein kleiner Kratzer (mit dem Einkaufswagen abgerutscht). Alles Größere geht sofort ins Vierstellige.
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Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

Shanau
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@ benwei
danke für den Tip das versuchen wir mal!

Habe jetzt den Gutachter erreicht, der meinte es liegt daran WO der Schaden ist. Da ein Plastikformteil (Stoßstangenabdeckung) und die Kofferraumklappe (wird komplett ersetzt) betroffen sind, ist es so wenig. Kotflügel wär die Wertminderung schon doppelt so hoch weil es ein Schweißteil ist und nix zum Anklipsen.
Trotzdem elendig.
Wenn aber sich in der Werkstatt herausstellen sollte dass die Stoßstange gestaucht ist, würds auch mehr werden.

@AndreR

ich bin schon froh dass es nur 50 km (hin und zurück) Fahrt zum ZE Stützpunkt sind. Der ist nämlich neu und vorher gabs nur Ffm (130 km) oder Koblenz (ebenfalls 130 km) zur Auswahl. Wobei die das vielleicht auch beim ersten Mal hinbekommen hätten. Und nicht "bis auf weiteres", denn wie lang es nun dauern wird, konnten sie mir leider nicht sagen.

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

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  • AndreR
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Da ist die Provinz ja richtiger Luxus ;)
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Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

BigBubby
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bei uns waren es damals 650€ Wertminderung beim Polo (3a alt, Neupreis war damals 20k). Da waren es Stoßstange, heckklappe und Kofferraumwanne. Im Verhältnis zu den Rep-Kosten war es in etwa wie bei dir.
Aber ganz ehrlich. Ich will da auch gar nicht so eine große Wertminderung. Wenn ich den mal verkaufe, dann kommt ein kleiner Betrag sicherlich besser...
Zum Betrag selbst: Ist ja nichts besonders komplexes oder teures kaputt gegangen, wird also schon stimmen.

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

Shanau
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zeigt man dem potentiellen Käufer denn das Unfallgutachten?

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

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Shanau hat geschrieben:...
ich bin schon froh dass es nur 50 km (hin und zurück) Fahrt zum ZE Stützpunkt sind. Der ist nämlich neu und vorher gabs nur Ffm (130 km) oder Koblenz (ebenfalls 130 km) zur Auswahl. ...
da kann ich mich ja mit der einfachen Strecke von ca. 16km zum Z.E. extrem nah dran fühlen :oops:
MfG
Frosch_1977
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--> An die Rechtschreibpolizei: Bitte ignorieren Sie mich, da ich ihren Ansprüchen aufgrund meiner Lese-& Rechtschreibschwäche nicht gerecht werde.

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

BigBubby
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Normal nicht. Man muss aber erwähnen, dass es einen auffahrunfall gab. Wenn dann nachgefragt wird, musß man auch weitere Details rausgeben. Je nach Verkäufer wird alles nachgefragt. Grundsätzlich, wenn frage kommt nach Unfall, würde ich sagen, ja es ist mal einer hinten drauf gefahren. Wurde aber in fachwerkstatt bzw. vertragswerkstatt bzw. direkt bei Hersteller vollständig repariert. Fahrwerk war auch nicht betroffen, waren nur blechschäden. Damit sind die meisten dann zufrieden.

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

Flowerpower
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Man muss das Gutachten nicht raus geben, kann es aber gerade wenn nur Schraub-Teile getauscht wurden, als Vorteil für sich dazu geben.
"Wenn man Feuer mit Feuer bekämpft, bleibt gewöhnlich nur Asche übrig" -Abigail van Buren

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

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Nach dem der Wagen repariert ist der Stand der Dinge:

Die Reparaturkosten, sowie die Kosten für den Mietwagen wurden - nach Abtrittserklärung - an Renault bezahlt.
Der Forderungen nach Übernahme der Folgekosten, auch der Benzinkosten wurde zugestimmt, allerdings kurzer Hand der Betrag für den Wertausgleich um genau diesen Betrag gekürzt. ;)

Die Sachbearbeiterin bei der Versicherung hatte ja meine "Bitte" die mir entstandenen Benzinkosten zu ersetzen brüsk abgelehnt, mit dem Hinweis ich hätte über die Allianz einen Elektroauto einfordern müssen.
Nach der ersten Reparatur - es fehlte noch die Folierung zur Wiederherstellung - hat mein Anwalt dann "brav" für den zweiten Schritt der Reparatur, um Bereitstellung eines eCars während der Folierungs-Zeit gebeten. Dies konnte die Versicherung nicht und musste eingestehen, dass es nur Benzin Autos zu mieten gibt. Ebenso bat sie um Nachweis des "kostenfreien Stroms", der mir mit Auszügen der Internetseiten TankE und Stadtwerke Troisdorf, sowie der Bestätigung meines Arbeitgebers: "Strom gegen Werbung" leicht gefallen ist. Darauf hat sie der Forderung: "120€ Benzinkosten bezahlen" nachgegeben und im Gegenzug die Wertminderung gekürzt. Diesen Vorgehensweise prüft mein Anwalt nun, wahrscheinlich liegt es aber im Ermessen der Versicherung, in einem begrenzten Rahmen von dem Gutachten abzuweichen.

Viel wichtiger als dieses Geplänkel ist aber die Tatsache: Bei Nachweis von kostenfreiem Strom kann ich die Benzinkosten einfordern !!!!

Re: Kleiner Schaden ??? hohe Kosten ???

fbitc
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Meiner Meinung nach darf die Wertminderung deswegen nicht gekürzt werden.
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