feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

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feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

MarkusD
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Hi,

habe gerade einen feuerwehrroten Zoe in Erlangen gesehen, mit Nürnberger Zulassung.
Blaulicht war aber keines oben drauf.

War ja ganz erfrischend, mal eine andere Farbe zu sehen.

An den Fahrer, sofern hier unterwegs:
Wenn man die Spur wechselt, vermeidet es Lärm - und außerdem ist es ungemein hilfreich für den nachfolgenden Verkehrsfluß -, wenn man sich vor dem Spurwechsel vergewissert, daß die Spur, auf die man wechseln will, auch frei ist, nachdem man das auf dieser Fahrspur fahrende Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit rechts überholt hat.
Ich konnte zum Glück noch ein wenig zu Seite zucken, links kam nämlich der Bordstein.
Das war haarscharf, sonst wäre eine neue hintere Stoßstange des Zoes und eine neue vordere am Ampera fällig gewwesen.

Und das alles vielleicht nur deshalb, um vor dem Ampera an der roten Ampel zum Stehen zu kommen?
:roll:

Ansonsten: In der Paul-Gossen-Straße gilt dort Tempo 60 - und nicht 70 oder 80. Bei 60km/h wäre es gar nicht zu dieser Art von Begegnung gekommen, weil man ein mit 60km/h fahrendes Auto nicht einholen kann ...
;)

Gruß
Markus
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Re: feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

TeeKay
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Und dann käme der Ampera auch noch schneller von der Ampel weg als der Zoe. :)

Re: feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

MarkusD
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TeeKay hat geschrieben:Und dann käme der Ampera auch noch schneller von der Ampel weg als der Zoe. :)
Vielleicht wollte er nur schnell nach Hause, bevor der Akku leer ist ... er hatte es jedenfalls sehr eilig.

Re: feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

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Kurzer rechtlicher Hinweis:
STVO §7 Abs. (3) hat geschrieben:Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Von da her darf man ihm das rechts überholen nicht vorwerfen, sondern nur die überhöhte Geschwindigkeit.
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Mitubishi i-MiEV seit dem 16.04.2016
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Re: feuerwehrroter Zoe in Erlangen, Paul-Gossen-Straße

MarkusD
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AbHotten hat geschrieben:Kurzer rechtlicher Hinweis:
STVO §7 Abs. (3) hat geschrieben:Innerhalb geschlossener Ortschaften - ...
Von da her darf man ihm das rechts überholen nicht vorwerfen, sondern nur die überhöhte Geschwindigkeit.
Ich weiß.
Ich weiß auch, daß gefühlte 90% der Autofahrer nicht wissen, daß es unter den Voraussetzungen für §7 Abs. (3) kein Rechtsfahrgebot gibt und leuchten einem mit der Lichthupe hinten rein, nur weil man sich eben an die Maximalgeschwindigkeit hält und an der nächsten Kreuzung links abbiegen will.

Aber ich habe dem Zoe-Fahrer auch gar nichts vorgeworfen, ich habe nur meine Erlebnisse dargelegt. :)
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