Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Ablauf Bestellung und Mietvertrag

Heincaid
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Hi,
ich hab' mir die Tage eine Zoe beim örtlichen Händler bestellt. Allerdings strahte der Händler nicht unbedingt Kompetenz aus; stellenweise wirke er fast schon als würde er das erste Mal ein ein Auto verkaufen. :?
Jedenfalls konnte er mir nicht einmal sagen, wie genau das nun eigentlich mit dem Batteriemietvertrag abläuft. Daher frage ich nun einfach mal hier nach: Setzt sich die Renault-Bank mit mir in Verbindung, wenn das Auto geliefert wird, oder muss ich die kontaktieren?
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Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Bevor dir der Händler das Auto übergibt, musst du jede Menge Unterschriften leisten. Einmal für den Batteriemietvertrag (ohne den bekommst du das Auto nicht), als auch für die (kostenlosen ) ZE-Services, ZE Interactive und wie der ganze Kram heißt.

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Hat er Dir denn wenigstens gesagt, dass die Batterie versicherungsmässig, da gemietet, nicht zum Fahrzeug gehört?
Es war die richtige Entscheidung, die 2015er ZEN R240 zu behalten.Sie passt zu meinem
Fahrprofil perfekt. Die 2018er Intens mit 40er Akku nicht. Nix Halbes und nix Ganzes! Verkauft!

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

novalek
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Dann sieht das so aus, als ob es kein ZE-Dealer ist (es gibt Renault-Vertragshändler, es gibt ZE-Renault-Vertragshändler mit ZE-Werkstatt (Verteilung im Internet auf "ZE-Stützpunkte"), es gibt Makler, die über Vertragshändler bestellen).
So wie ich informiert bin, können nur ZE-Stützpunkte beratend verkaufen; die anderen haben weder Werkstatteinrichtung, noch Vorführer, noch jedwede Erfahrung, noch eine Ladesäule. (Mir sagt ein "normaler", "zum Laden könne man mal an die Schuko-Dose, ob das ginge, keine Ahnung".
Also schnellstens um einen ZE-Stützpunkt kümmern, denn nur dort wird das ZOE in die Werkstatt kommen. (Notfalls kann man auch innerhalb von n-Wochen vom Vertrag zurücktreten).

Der Mietvertrag (Rechte und Pflichten) steht im Wortlaut irgendwo im Forum (Beim Kauf wird der "verbindliche" Kaufvertrag abgezeichnet und erst rechtsgültig, wenn der Händler die Kaufbestätigung zuschickt (mit der entgültigen Kaufsumme).

Lieferzeiten: i.d.R. unverbindlich oder ohne Nennung = rechtliche VerzugsZeitschranke; verbindlich = strenge Zeitschranke
** man kann auch eine Heim-Wallbox-Installation vereinbaren - gibt einen Renault-Rabatt (siehe ZOE-Preisliste). **
Lieferung: Vorausüberweisung, ggf. mit Fahrzeugpapieren zum Straßenverkehramt (anmelden - Nummer ggf. reservieren lassen), dann Fahrzeugabnahme und Mietvertrag und ggf. Anschlußgarantie unterschreiben.
Nebenempfehlung: 5-Jahresanschlußgarantie (schon 1 Stunde Werkstatt kostet um 100 Euro).

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

Heincaid
  • Beiträge: 169
  • Registriert: Sa 20. Feb 2016, 17:46
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novalek hat geschrieben:Dann sieht das so aus, als ob es kein ZE-Dealer ist (es gibt Renault-Vertragshändler, es gibt ZE-Renault-Vertragshändler mit ZE-Werkstatt (Verteilung im Internet auf "ZE-Stützpunkte"), es gibt Makler, die über Vertragshändler bestellen).
Das der Händler kein Spezialist für Elektroautos ist, war mir durchaus klar. Aber auch für einen gewöhnlichen Renault-Vertragshändler hätte ich mir ein bisschen mehr Kompetenz beim Neuwagenverkauf erwartet. (Wobei ich die tatsächliche Kompetenz nicht einschätzen kann, sondern nur den Eindruck den er hinterlassen hat)
Zumindest die Information, wie genau der Vertragsabschluss abläuft hätte er doch wissen können…
Also schnellstens um einen ZE-Stützpunkt kümmern, denn nur dort wird das ZOE in die Werkstatt kommen. (Notfalls kann man auch innerhalb von n-Wochen vom Vertrag zurücktreten).
Meines Wissens gibt es kein genereller Rücktrittsrecht. Nur im Online-Handel hat man ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Allerdings bin ich kein Jurist. Ist hier ja aber auch nicht das Thema.
felix52 hat geschrieben:Hat er Dir denn wenigstens gesagt, dass die Batterie versicherungsmässig, da gemietet, nicht zum Fahrzeug gehört?
Inwiefern ist das von Bedeutung?

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Heincaid hat geschrieben: felix52 hat geschrieben:
Hat er Dir denn wenigstens gesagt, dass die Batterie versicherungsmässig, da gemietet, nicht zum Fahrzeug gehört?


Inwiefern ist das von Bedeutung?
Du bist lt. Mietvertrag verpflichet, die Batterie zu versichern; der Wert der Batterie ist ebenfalls angegeben (schon wieder vergessen, wie viel das war, vielleicht €7000 oder so). Es gibt aber auch Versicherer, für die das kein Thema ist - sollte man sich aber bestätigen lassen. Irgendwo hier im Forum hat jmd eine solche Bestätigung von der HUK24 gepostet...

grüsse
secuder

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

Grottenolm
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secuder hat geschrieben: Du bist lt. Mietvertrag verpflichet, die Batterie zu versichern; der Wert der Batterie ist ebenfalls angegeben (schon wieder vergessen, wie viel das war, vielleicht €7000 oder so). Es gibt aber auch Versicherer, für die das kein Thema ist - sollte man sich aber bestätigen lassen. Irgendwo hier im Forum hat jmd eine solche Bestätigung von der HUK24 gepostet...

grüsse
secuder
Wobei die Frage ist, was sie denn machen wollen, wenn man sie nicht versichert? Dann zahlt man eben selber die 7000€.

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Tja, von Vertragsstrafen habe ich auch nix gesehen... Vielleicht haben sie dann ein Kündigungsrecht, weil du gegen die Vertragsbedingungen verstößt- aber ob das sinnvoll ist?

Gruß
secuder

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

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Bei dem Mietvertrag in Österreich z.b. gibt es keine Vorschrift für eine Versicherung der Batterie.
Eigenes Risiko bei einem Totalschaden vom Auto inkl. Batterie.

Ich habe auch nur eine reine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. (11,22 €/Monat)
Niedrigstenergiehaus (17 kWh/m²) mit WP und PV

Zoe Intens (Q210) 12/2014 mit 17" TechRun bis xx
IONIQ Premium Blue Velvet: 03/2018 verkauft 06/2019
Model 3 LR RWD: 06/2019 verkauft 06/2022
Model Y AWD: 06/2022

Re: Ablauf Bestellung und Mietvertrag

novalek
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secuder hat geschrieben:Tja, von Vertragsstrafen habe ich auch nix gesehen
Batterie wird verliehen und man ist für den äußeren, einwandfreien Zustand persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftbar.
Eine Versicherung kann einem das Risiko abnehmen.
Wenn man versichert und die Versicherung zahlt nicht alles (Unterversicherung, Schaden als solcher ist nicht versichert //das steht in den AGBs der Versicherung und ist bei jeder Versicherung anders// oder grobe Fahrlässigkeit), zahlt man die Differenz selbst - garantiert.

Was mir selbst unklar bliebe, wäre grobe Fahrlässigkeit (z.B. durch Alkohol / Drogen) und dann Akku-Totalschrott - die Versicherung zahlt zwar an die Renault-Bank die 7000-8000 Euro plus Demontage; jene holt sich das Geld vom Kfz-Miet-Besitzer zurück.
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