Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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  • Benspec
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Jeder kann keiner muss!

Ich selbst fahre 99 Prozent nur durch die Stadt. Die Straßen sind hier durchweg beleuchtet. Da fällt das schlechte Licht nicht auf.

Für längere Stecken nehmen wir unseren Familen Touran. Der hat Bi Xenon Adaptiv Licht. Da gibts keine Probleme.

Zum Glück gibt es ja Alternativen.

Der Zoe2 wird bestimmt LED Scheinwerfer bekommen.



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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

BigBubby
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Ich habe festgestellt, dass die Zoe an sich schon helles Licht hat (Ab Z.E. 40 Modellen), allerdings ist es so, dass die Lichtverteilung ungünstig ist. Man hat einen sehr kurzen Bereich vor dem Wagen, wo es extrem hell ist und dann gefühlt 5 meter vor dem Wagen einen Schnitt, wo es dann aufhört. Wenn man allerding hinter einem anderen Fahrzeug steht, sieht man, dass er deutlich höher streut und man nicht einfach den Scheinwerfer höher stellen kann, da man sonst blendet.
Die Lichtverteilung ist einfach zu sehr auf den starken Nahbereich konzentriert und zu wenig weiter weg.
Wenn man kein Fernlicht anmachen kann, ist eine Geschwindigkeit nachts über 60km/h eigentlich gefährlich, da weiter das Licht nicht reicht. Mit Fernlicht geht auch 100

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Mehr als 60 km/h nur mit Abblendlicht dürfte eh regelmäßig einen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot in § 3 StVO darstellen, wenn das Licht nicht ungewöhnlich weit leuchtet.
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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

Schüddi
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Sir Henry hat geschrieben:Mehr als 60 km/h nur mit Abblendlicht dürfte eh regelmäßig einen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot in § 3 StVO darstellen, wenn das Licht nicht ungewöhnlich weit leuchtet.
Was??? Die Zoe hat nicht mal eine Straßenzulassung???

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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DAS steht das nicht.
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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

Schüddi
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Naja wenn man mit dem normalen Abblendlicht nicht mal auf die AB darf.
Willst du hier Fakten bringen oder Quark erzählen?

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Schüddi hat geschrieben:Willst du hier Fakten bringen oder Quark erzählen?
Gehen wir mal von einer Einbauhöhe von 65 cm aus, dann dürfte die Reichweite des Lichts ca. 65 m betragen (https://de.wikipedia.org/wiki/Abblendlicht ). Du darfst nicht schneller fahren, als Du sicherstellen kannst, innerhalb Deiner Sichtweite anhalten zu können, auf schmalen Straßen in der halben Sichtweite (§ 3 StVO).
Innerhalb der angenommenen 65 m Strecke sollte man auf normaler Fahrbahn bei Geschwindigkeiten zwischen 60 und 80 km/h zum Stehen kommen können. Inklusive Reserven kann man davon ausgehen, dass man wohl bei 60 km/h in der Leuchtweite des Abblendlichts sicher zum Stehen kommt. Insofern die 60 km/h als "Richtgeschwindigkeit" für regelkonformes Abblendlichtfahren.

Wo siehst Du da "Quark"?
Schüddi hat geschrieben:Naja wenn man mit dem normalen Abblendlicht nicht mal auf die AB darf.
Auf Autobahnen gilt die Regel nicht, sofern man noch die Rücklichter vorausfahrender Fahrzeuge sieht (siehe § 18 Abs. 6 StVO).

Solltest Du übrigens im Rahmen der Führerscheinausbildung gelernt haben.
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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

paesce13
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Dann fährst du in Kurven Schritttempo? Deine Theorie ist zwar korrekt - in der Praxis aber gar nicht realisierbar, da man sonst ein Verkehrshindernis ist - was ebenfalls nicht erlaubt ist

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

Schüddi
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Sir Henry hat geschrieben:
Schüddi hat geschrieben:Willst du hier Fakten bringen oder Quark erzählen?
Gehen wir mal von einer Einbauhöhe von 65 cm aus, dann dürfte die Reichweite des Lichts ca. 65 m betragen (https://de.wikipedia.org/wiki/Abblendlicht ). Du darfst nicht schneller fahren, als Du sicherstellen kannst, innerhalb Deiner Sichtweite anhalten zu können, auf schmalen Straßen in der halben Sichtweite (§ 3 StVO).
Innerhalb der angenommenen 65 m Strecke sollte man auf normaler Fahrbahn bei Geschwindigkeiten zwischen 60 und 80 km/h zum Stehen kommen können. Inklusive Reserven kann man davon ausgehen, dass man wohl bei 60 km/h in der Leuchtweite des Abblendlichts sicher zum Stehen kommt. Insofern die 60 km/h als "Richtgeschwindigkeit" für regelkonformes Abblendlichtfahren.

Wo siehst Du da "Quark"?
Schüddi hat geschrieben:Naja wenn man mit dem normalen Abblendlicht nicht mal auf die AB darf.
Auf Autobahnen gilt die Regel nicht, sofern man noch die Rücklichter vorausfahrender Fahrzeuge sieht (siehe § 18 Abs. 6 StVO).

Solltest Du übrigens im Rahmen der Führerscheinausbildung gelernt haben.
Auf einer unbeleuchteten Autobahn sehe ich nicht weiter als auf einer Landstraße. Ein normales Fahrzeug sollt aus Tempo 100 in +-50m zum stehen kommen.
Wie handhabst du das denn vor Kurven auf einer 100kmh Landstraße. Jedesmal auf 30 runter bremsen und dann wieder beschleunigen? Und fährst du bei 100kmh Überland immer 60kmh? Das halte ich für gefährlich!

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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paesce13 hat geschrieben:Dann fährst du in Kurven Schritttempo?
Ich habe kein Wort davon gesagt, wie ich fahre. Das ist auch nicht das Thema hier.
paesce13 hat geschrieben:Deine Theorie ist zwar korrekt - in der Praxis aber gar nicht realisierbar, da man sonst ein Verkehrshindernis ist - was ebenfalls nicht erlaubt ist
Verwechsle bitte "Theorie" nicht mit "rechtlicher Situation". Die ist eindeutig und hat nichts damit zu tun, was ich davon halte.
Wenn Du Dich anders verhältst, dann trägst Du auch das damit zusammenhägende Risiko bis hin zu einer Leistungsverweigerung der Versicherung wenn Deine gefahrene Geschwindigkeit so viel zu hoch ist, dass man von "grob fahrlässig" ausgehen kann. Mir sind da echte Fälle bekannt, in denen Rückforderungen gestellt wurden (wenn auch im Zusammenhang mit Nebel, was aber das gleiche Grundproblem ist).

[edit: Schreibfehler...]
Zuletzt geändert von Sir Henry am Sa 1. Dez 2018, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
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