Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Es wurde jahrelang verschlafen in moderne Infrastruktur zu investieren. Jetzt jammert man laut in der Hoffnung auf Subventionen.
(Die überproportionale Abwälzung der Netzkosten auf die Kunden ist auch eine indirekte Subvention).
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

yadiori
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solar-voyager hat geschrieben:Wenn ich also zukünftig größere Speicher in den Fahrzeugen habe (100 kWh und mehr), muss ich eben Ladezeiten von 30h akzeptieren... So kommt man im Winter am Wochenende nicht an zwei Tagen hintereinander zum Skifahren in die Berge, oder im Sommer zum Wandern.
Sehe ich nicht so kritisch. In meinem Leben bin ich glaube ich noch nie an 2 Tagen nacheinander jeweils mehr als 500km (=100 kWh) gefahren, ohne dabei an vielen (heutigen) Schnellladestandorten vorbei zu fahren. Also komme ich abends mit 0kWh an, stecke an Schuko und habe am nächsten Tag immerhin genug, um die ~100km zum nächsten Schnelllader zu fahren.

Mir würden also ein paar kW am Ladeplatz genügen, nur mit der Steckverbindung Schuko wäre ich nicht so glücklich, die ist glaube ich nicht darauf ausgelegt.

Klar ist eine 22kW Box isoliert betrachtet auch nicht schlimmer als ein Durchlauferhitzer. Aber die Häufigkeit von Durchlauferhitzern in den Haushalten dürfte deutlich geringer sein als die Zahl der Elektroautos in der mittelfristigen Zukunft. Da ist es durchaus angemessen, wenn sich die Stadtwerke darüber schon Gedanken machen. Dafür kann man ja die Wallboxen besser intelligent steuern lassen (d.h. gleichmäßig über die Nacht verteilt aktivieren), was bei Durchlauferhitzern praktisch ausgeschlossen ist.

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Hier wird immer nur über die privaten Verbraucher diskutiert (2kW pro Haushalt).
Auf der Arbeit zieht das Gebäude (Hochhaus) 1-2 MW ohne das das Netz beeinträchtigt wäre.
Wenn für Gewerbestrom reichlich Leistung vorhanden ist können m.E. ein paar Ladestationen kein wirkliches Problem darstellen.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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HubertB hat geschrieben:Wenn für Gewerbestrom reichlich Leistung vorhanden ist können m.E. ein paar Ladestationen kein wirkliches Problem darstellen.
Genau so ist es. Der Netzbetreiber muss nur seine Hausaufgaben machen. :wand:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

DiLeGreen
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Es sollte die Tage noch ein anderes Urteil in dieser Thematik gefällt werden, hat das nochmal jemand parat? Ich finde den Fall leider nicht mehr.
Ich hatte im Kopf dass es am 17.12. veröffentlicht wird, das ist aber der Samstag...

EDIT: Habs doch noch gefunden, morgen entscheidet ein Amtsgericht. http://www.merkur.de/lokales/muenchen-l ... 11336.html
Zuletzt geändert von DiLeGreen am Di 13. Dez 2016, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

Eike
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Solange das kein Urteil einer höheren Instanz ist, hat dieses aber ohnehin kaum eine Relevanz

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Weiß jemand wie das Urteil vergangenen Mittwoch ausgefallen ist?

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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http://www.merkur.de/lokales/muenchen/s ... 51538.html

Bin mir aber nicht sicher, ob das das gleiche Verfahren ist...weil das Urteil im Link ist vom Landgericht.

Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Bei noch nicht fertiggestellter Wohnanlage hilft es, sich den Stromanschluss mit Leistungsangaben am Stellplatz samt Kaufpreis (Mehrkosten) im Kaufvertrag zusichern zu lassen. Dann kann kein noch so bornierter Eigentümer auf der 1. WEG-Versammlung etwas ausrichten.
Nachteil ist, dass man bei den Gebühren auch für den Stromanschluss anteilig zahlt, falls überhaupt Mehrkosten anfallen...
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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umberto hat geschrieben:http://www.merkur.de/lokales/muenchen/s ... 51538.html

Bin mir aber nicht sicher, ob das das gleiche Verfahren ist...weil das Urteil im Link ist vom Landgericht ist
Die Landesregierung könnte dem einfach abhelfen in dem man es in die landesbauordnung verpflichtend auf nimmt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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