Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Mei
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enabler hat geschrieben:..
Autsch, ein Statistik-Profi. Da die Wohnorte der 22kW Tesla-Besitzer nicht gleichverteilt in der Stadt/in der Region verteilt sind, gibt es bereits viel(!) früher Probleme.
Sorry,
ich bin halt Arm....
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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enabler hat geschrieben:da ist wieder mal Halbwissen unterwegs
Ja bei Dir.

Man oh man. Rechnet denn keiner mal bevor man hier geistige Ergüsse zum Besten gibt. Wärmepumpen werden angeschlossen wie bekloppt und kein Netzbetreiber beschwert sich. Aber beim Laden von E-KFZ steht die Katastrophe vor der Tür. Ein Haushalt verbraucht im Durchschnitt ca. 4500 kWh pro Jahr. Eine WP benötigt ca. 6000 bis 10000 kWh pro Jahr und das überwiegend im Winterhalbjahr. Ein E-KFZ verbraucht bei 15.000 km/a ca. 3000kWh/a. Das ist die Hälfte einer WP, weniger als der Haushalt und das auch noch gleichmäßig übers Jahr verteilt und vorwiegend des Nachts wo die Netzbelastung unter 20% absinkt. Damit ist das E-KFZ netzdienlich und sorgt für eine Stabilisierung des Netzes. Der Ladevorgang dauert zu Hause meisten mehrere Stunden und die Entnahme ist keinerlei Schwankungen unterworfen. Da wird das Regeln des Netzes zum Kinderspiel und die Kraftwerksbetreiber freuen sich über die Auslastung in der Nacht. Warum glaubt ihr denn wohl hat man damals die Nachtspeicheröfen so gefördert.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
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ecopowerprofi hat geschrieben: Ein Haushalt verbraucht im Durchschnitt ca. 4500 kWh pro Jahr. Eine WP benötigt ca. 6000 bis 10000 kWh pro Jahr und das überwiegend im Winterhalbjahr. Ein E-KFZ verbraucht bei 15.000 km/a ca. 3000kWh/a....Damit ist das E-KFZ netzdienlich und sorgt für eine Stabilisierung des Netzes.... Da wird das Regeln des Netzes zum Kinderspiel und die Kraftwerksbetreiber freuen sich über die Auslastung in der Nacht.
Nö, das ist falsch. Der Energieverbrauch ist irrelevant.

Und darf ich Dein Zitat "Damit ist das E-KFZ netzdienlich und sorgt für eine Stabilisierung des Netzes" für das nächste Meeting mit meinem Netzbetreiber verwenden? Im Karneval sind solche Statements willkommen und werden mit einem 'Tusch' quittiert.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Toumal
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Auch ich habe das mit CEE geloest, allerdings in privater Garage (hilft dem OP also nicht). Der Tanz mit den Behoerden war mir zu bloed, selbst die Elektriker bekommen Angstattacken wenn man E-Auto erwaehnt, mit CEE gibts auf einmal kein Problem.

Es gilt wie immer, wer viel fragt...

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Falsche Zitierung korrigiert.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

ChristianF
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ecopowerprofi hat geschrieben:Wärmepumpen werden angeschlossen wie bekloppt und kein Netzbetreiber beschwert sich.
Sorry, aber: Irrtum. Ich habe den ganzen Schei** gerade im Rahmen unseres Hausbaus durch. Und das war nur die WP, von der Ladestation fürs EV war nur die Aussage "darüber reden wir, wenn das so weit ist".

Fakt ist (zumindest hier, und auch dies ist den TABs entnommen bzw. darauf wird sich beim VNB bezogen): Eine Wärmepumpe ist sehr wohl ein Verbraucher, der beim VNB angemeldet und von diesem genehmigt werden muss. Das Perverse daran: meine Wärmepumpe hat eine Leistungsaufnahme von ca. 1600W Kompressorleistung, was überhaupt kein Problem wäre (sogar mein Staubsauger hat mehr, mal vom Induktionskochfeld mit 7,7kW Anschlusswert ganz zu schweigen). ABER: da in der WP ein Heizstab von 6KW verbaut ist (der nicht einmal angeschlossen und in der Konfiguration deaktiviert ist), ist die gesamte WP anzumelden! Und da sind wir noch weit von den 11kW oder gar 22kW entfernt. Fakt ist: man KÖNNTE den Heizstab ja aktivieren und damit wäre.... Warum man aber das Induktionskochfeld (ja, fest verbaut und ohne CEE angeschlossen) nicht angeben musste konnte man mir nicht sagen.

Besonders geil: die Erläuterung zu den TABs nennt so alltägliche Verbraucher, die jeder zu Hause hat, als Beispiel, wie zB Computertomographen und Röntgenanlagen (möchte mal die Röntgenanlage sehen, die 24h/7d röntgt..)

Ende vom Lied: die VNBs sind sehr kreativ in der Auslegung der TABs. Trotzdem muss man sich gut mit ihnen stellen, weil sonst schneller die NH-Sicherungen draussen sind als man gucken kann, und das mit der wunderbaren Begründung "Gefahr im Verzug durch ungeklärte Anschlusssituation eines Großverbrauchers". Ich kann deswegen nur empfehlen: spielt deren Spiel nach ihren Regeln, alles andere resultiert nur in Ärger, der dann mit Pech RICHTIG Kosten nach sich zieht. Wir stehen übrigens in zweiter Instanz vor Gericht, Ausgang bisher nicht absehbar.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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ecopowerprofi hat geschrieben: Spar Dir Deine Worte. Du solltest da nicht was hinein interpretieren was da nicht steht. Eine Wallbox ist eine geschaltete Steckdose und sonst nix. Die Laderegelung und der dafür notwendige Regler sitzt beim AC-Laden im Auto. Die Wallbox codiert nur den max. Strom für den Anschluss, da die Stecker nicht wie bei den CEE-Steckern über die Größe kodiert sind. Du kannst Dich einreihen in die Reihe von Laien mit gefährlichem Halbwissen. Bevor Du über andere herziehst solltest Du Dich erst mal über die Funktion des AC-Ladereglers im Auto sachkundig machen.

10.2.7 Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
(1) Auch bei getrennter Anordnung von Steuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die
Steuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu
betrachten.

Gerne helfe ich bei Definitionsfragen weiter:
Steuerungseinrichtung:
Im Fall einer Wallbox stellt der Charge Controller oder auf Deutsch Ladesteuerung die Steuerungeinrichtung des im Fahrzeug befindlichen AC-Chargers auf Deutsch Wechselstrom Ladegerät dar. Mit dieser Steuerungseinrichtung wird dem geregelten AC-Charger die maximal mögliche Ladestromhöhe mitgeteilt. Zudem übernimmt die Ladesteuerung weitere Funktionen im Rahmen der Steuerung und Netzsicherheit.
Bei ordnungsgemäßer Auslieferung und Montage einer Wallbox ist z.B. durch ein aufgeklebtes Siegel (Beispiel für Phoenix Contact Charge Controller) der maximal zulässige eingestellte Strom - welcher auch für die Anmeldung des Gerätes relevant ist und im öffentlichen Bereich auch an die Bundesnetzagentur zu melden ist (ab 22 kW) - gegen unberechtigte Veränderung zu sichern und durch entsprechende Protokolle zu belegen.

Somit ist die Wallbox im Sinne der TAB 2007 eindeutig als "Verbraucher" definiert, was auch aus dem Schreiben der Stadtwerke Aalen vollkommen zu recht zu entnehmen ist.

Gerne darf natürlich von jedem der Rechtsweg gewählt werden, der ihm am geeignetsten erscheint - jedoch wird dieser zu keiner Änderung der Sachlage oder gar der gültigen Regelwerke führen.

Also "philosophiert" ruhig weiter.... die Erde wird weiter eine Kugel bleiben und wir bewohnen nicht ihre Oberfläche, sondern leben in der Kugel, was man eindeutig daran erkennen kann, dass die Sohlen unserer Schuhe an der Spitze und der Ferse mehr verschleißen als in der Mitte.....
Renault Fluence ZE - Betty Blue - 392V am Morgen
40.000km SOH:101%
Produktionsdatum 12.12.2012
EZ: 06/2014 Erwerb 08/2014 mit 100km

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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ecopowerprofi hat geschrieben: Der Text ist blau hinterlegt und somit von Deinem VNB hinzugefügt worden. Die Rechtswirksamkeit kann bezweifelt werden, da er nachweisen muss, dass diese Vorschrift zum sicheren Betrieb notwendig ist.
Und sorry, aber mit der Aussage disqualifizieren Sie sich vollends als Fachbetrieb.

Wer den Unterschied zwischen dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 (Bundesweite Mindestanforderungen) und den für den Anschluss vertraglich relevanten TABs basierend auf eben diesem Musterwortlaut mit netzspezifischen Ergänzungen und Einschränkungen als irrelevant bezeichnet, weil die Ergänzungen der Übersicht halber andersfarbig dargestellt sind, zeigt nur zu deutlich, dass er entweder von der Materie keine Ahnung hat oder nicht gewillt ist, sich sachlich damit auseinander zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thorsten

Mitglied im Kernteam Energiemanagement - Netzbetreiber - Energielieferant - Messstellenbetreiber
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Djadschading
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Haha geil endlich ;) Danke Thorsten!!!

Gesendet von meinem E6553 mit Tapatalk
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Grejazi hat geschrieben:Mitglied im Kernteam Energiemanagement - Netzbetreiber - Energielieferant - Messstellenbetreiber
Dass Du das als Mitarbeiter eines Netzbetreibers anders siehst ist mir klar. Aber das heißt nicht, dass Du recht hast. Der Zugang muss diskriminierungsfrei sein und der Netzbetreiber darf nur was verlangen, wenn sonst die Netzsicherheit und/oder Zuverlässigkeit gefährdet ist. Dies muss der Netzbetreiber ggf. nachweisen. Aber Du sitzt auf dem gleich hohen Ross wie viele bei den Netzbetreibern. Einige Netzbetreiber mussten schon klein beigeben, wenn sie sich stur gestellt haben.

Bei einer Klage vor dem EuGH würde der Netzbetreiber den kürzeren ziehen wg. unzulässiger Diskriminierung.

Das ganze Theater (anders kann man es nicht bezeichnen) kommt nur daher, weil den Netzbetreibern besser den Energiekonzerne die Geschäftsgrundlage wegbricht. Die dezentrale Stromerzeugung macht die zentrale Erzeugung in Großkraftwerke und die Verteilung des Stromes nach und nach fast überflüssig. Mir kann keiner erzählen, dass ein Netzbetreiber nicht weiß wann wo welchen Strom gebraucht wird. Dafür braucht er keine Infos über die Verbrauchsgeräte, denn die helfen da nicht weiter. Ob ein Gerät eingeschaltet wird liegt trotz event. Anmeldung nicht mehr in seinem Einflussbereich. Ich kann ein 100 kW Verbraucher anmelden aber wann ich den einschalte entscheide immer noch ich und nicht der Netzbetreiber. Bei Erzeugungsanlagen sieht die Welt etwas anders aus. Aber das steht hier nicht zur Debatte.
Zuletzt geändert von ecopowerprofi am Mo 20. Feb 2017, 19:21, insgesamt 2-mal geändert.
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