Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

flow2702
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Eine CEE-Steckdose ist auch fest mit der Wand verschraubt.

Im Ernst, mag ja schön klingen, was die EVUs sich da zusammenreimen, aber in den (gesetzlich bindenden) Normen findet sich eine ziemlich eindeutige Definition, was ein ortsfester Verbraucher ist und was nicht. Ich habe die grade nicht vor mir liegen, aber hat was mit "lösbarer Steckerverbindung" o.ä. zu tun, für ein ladendes Elektroauto ist das jedenfalls eindeutig. Vor Gericht hätten die keine Chance.

Und wenn mir der EVU wirklich querkommt, dann würde ich halt einfach ne CEE dazwischen stöpseln.
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

twiker01
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Was bringt es in eine sinnlose Schlacht zu gehen, diese vielleicht sogar zu gewinnen, aber den Krieg in Form eines instabilen Netzes zu verlieren. Rechthaberei um des Rechts haben wollens hat schon zu viel zu viel Unglück auf dieser Welt gesorgt. Schau mal bitte in irgendein Geschichtsbuch flow2702 und dann sei froh, dass wir nun so lange in einem so friedlichen Europa leben.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

flow2702
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Für Schwankungen und Instabilität im Stromnetz sorgen Lastwechsel, keine hohen Dauerlasten.

Die Kreissäge o.ä. an der CEE32, die alle 30 Sekunden für 10 Sekunden angeschaltet wird, ist wesentlich belastender für die Netzstabilität als ein stundenlang vor sich hin nuckelndes Elektroauto.

Von daher gibt es keinen vernünftigen (fundierten) Grund für ein EVU, gegen eine Wallbox Stress zu machen. Meiner Vermutung nach steckt da was anderes hinter, und von daher lohnt es sich eben wohl, in solchen Fällen den Kampf aufzunehmen.

Nur so als Anmerkung: Ich hatte mein EVU sogar deswegen angerufen. Erst fand sich keiner, der sich zuständig fühlte, bis dann irgendwann das Analogon eines Schulterzuckens durchs Telefon kam, Tenor: "Wegen sowas rufen Sie uns an? Machen Sie einfach, uns doch egal"

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Einige EVU's benehmen sich als ob sie eine Behörde Weisungsbefugnisse sind. Dem ist nicht so. Es sind Dienstleister, die einen gesetzlichen Auftrag als private Firmen erbringen müssen. Es gibt eine Anschluss- und Versorgungspflicht. Dieses dürfen die nur ablehnen, wenn die Netzsicherheit gefährdet ist. Eine große Dauerlast stabilisiert das Netz und erhöht sogar die Netzsicherheit. Es kann einzig abgelehnt werden, wenn es zu einer örtlichen Überlastung kommen würde. Da die vorhandenen Netze aber in Jahren von 1960 bis 1980 geplant wurden, sind Reserven für die Nachtspeicherheizungen vorgesehen. Die sind aber gar nicht mehr vorhanden. Die Reserven stehen also genug zur Verfügung um das Laden von E-KFZ zu ermöglichen. Der Elektriker soll die Formalien erledigen und dann können die nur zustimmen. Alles andere wäre gesetzwidrig.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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flow2702 hat geschrieben:Für Schwankungen und Instabilität im Stromnetz sorgen Lastwechsel, keine hohen Dauerlasten.

Die Kreissäge o.ä. an der CEE32, die alle 30 Sekunden für 10 Sekunden angeschaltet wird, ist wesentlich belastender für die Netzstabilität als ein stundenlang vor sich hin nuckelndes Elektroauto.

Von daher gibt es keinen vernünftigen (fundierten) Grund für ein EVU, gegen eine Wallbox Stress zu machen.
EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen) ist meiner Meinung ein Begriff von früher, als Stromerzeugung und Stromtransport noch in einer Hand war. Das was du eigentlich meinst ist der Verteilnetzbetreiber. Und wie der Name schon sagt, er betreibt das Netz. Ihn interessiert ob der Ortsnetztrafo, die Leitungen, Sicherungen usw. ausreichend sind.

Das ganze Geraffel mit der Stromerzeugung (Lastwechsel, Schwankungen, ...) interessiert ihn nicht die Bohne.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

wasserkocher
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flow2702 hat geschrieben:...Nur so als Anmerkung: Ich hatte mein EVU sogar deswegen angerufen. Erst fand sich keiner, der sich zuständig fühlte, bis dann irgendwann das Analogon eines Schulterzuckens durchs Telefon kam, Tenor: "Wegen sowas rufen Sie uns an? Machen Sie einfach, uns doch egal"
Ging mir genauso. Bei unserem Netzbetreiber, damals e.on, jetzt Bayernwerk wollte ich meine Ladestation mit 28kW anmelden. Vor Ort wusste keiner Bescheid und ich wurde an die Zentrale verwiesen. Die Auskunft war fast wortwörtlich die gleiche.
ZOE Q210 seit 28.05.2013. R240 seit 22.07.2016. Model 3 seit 05.12.2022. EcoUp (CNG) seit 31.08.2017.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

flow2702
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Solarstromer hat geschrieben: EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen) ist meiner Meinung ein Begriff von früher, als Stromerzeugung und Stromtransport noch in einer Hand war. Das was du eigentlich meinst ist der Verteilnetzbetreiber. Und wie der Name schon sagt, er betreibt das Netz. Ihn interessiert ob der Ortsnetztrafo, die Leitungen, Sicherungen usw. ausreichend sind.

Das ganze Geraffel mit der Stromerzeugung (Lastwechsel, Schwankungen, ...) interessiert ihn nicht die Bohne.
Du hast Recht, mein Fehler. Also, streiche EVU, setze Netzbetreiber (bei lokalen Versorgern ist das dennoch oft das gleiche Unternehmen).
Wie auch immer, wenn der Netzbetreiber seinen Laden im Griff hat, weiß er auch ohne mein Zutun als Endverbraucher, ob seine Trafos und Verteiler an der Leistungsgrenze fahren oder nicht.
Und schon gar nicht hat er Normen in irgendeiner Art und Weise zu "interpretieren", sondern sich gefälligst daran zu halten (genau wie ich auch).

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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flow2702 hat geschrieben:Und schon gar nicht hat er Normen in irgendeiner Art und Weise zu "interpretieren"
Ist aber eine Lieblingsbeschäftigung von den VNB .
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Wenn man mit VNB Mitarbeitern spricht, hat man oft den Eindruck sie hätten am liebsten garkeine Verbraucher am Netz. :lol:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Sewi
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Das klingt für mich so, als wäre der EV arg entrüstet, dass Du einfach mal so 'ne Großlast an die Wand geschraubt hast. Dabei hast Du laut eigener Aussage vorher telefonisch nachgefragt (war übrigens ein Fehler: Per Email ist besser belegbar). Dein Telefonat ist vermutlich nirgendwo dokumentiert oder zumindest dem Sachbearbeiter unbekannt.

Erstmal auf 11kW reduzieren zeigt Deinen guten Willen und schadet nicht.

Sprich mit dem Elektriker, stell den Antrag. Wenn er genehmigt wird, hast Du 22kW und einen Präzedenzfall geschaffen. Dann kannst (solltest) Du die Lokalpresse informieren, wie unkompliziert der Netzbetreiber die Genehmigung erteilt hat - hier freuen die sich immer über Themen und wenn Du ihn dabei nicht in die Pfanne haust, sondern das Schreiben vergisst und wirklich freundlich bleibst, bekommst Du einene kostenlosen Werbeartikel für E-Mobilität, der auf Deinen Ambitionen beim Arbeitgeber hilft.

Wenn Sie Dir unbegründet Steine in den Weg legen, kannst Du immernoch die Lokalpolitik und Lokalpresse mit ins Boot holen und dort die Frage stellen, ob der EV die hoheitliche Aufgabe hat, Elektromobilität zu verhinden.
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