Schieflastverordnung

Re: Schieflastverordnung

anibager
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ecopowerprofi hat geschrieben:
-Marc- hat geschrieben: Die Angaben im Stromliefervertrag dienen nur der Absicherung des Stromliefranten gegenüber den Erzeuger und Netzbetreiber um eine Aussage über das Standartlastprofil zu haben. Da beim Verbrauch bis 100.000 kWh pro Jahr keine Leistungsmessung erfolgt, wendet man für diese Kunden ein Standartlastprofil an. Damit bekommt man eine Aussage darüber, wann wieviel Strom für diesen Kunden benötigt wird. Der einzelne Kunde kann zwar davon erheblich abweichen aber es handelt sich eben um ein statistischen Mittelwert. Um die Abweichungen vom Standartlastprofil zu kompensieren muss der Netzbetreiber Regelenergie kaufen und diese Kosten werden auf die Netzkosten umgelegt.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten ... in D arbeiten die Netzbetreiber komplett anders oder ...

Also im Stromliefervertrag wird festgehalten, dass man einen Vertrag zum Netzbetreiber haben muss (den hast du auch, weil sonst schließt dich der Netzbetreiber sicher nicht ans Netz an). Es wird die Netzebene vertraglich festgehalten, die man "bucht", also Netzebene 7 (Niederspannung) für Privatkunden. Dann noch die Leistung, die man gedenkt zu gebrauchen. Weiters wird als Vertragsbestandteil auf diverse Allgemeine Bedingungen verwiesen und siehe da: Man muss sich an verschiedene Normen/Vorschriften halten u.a. EN, TAEV, TOR .

Um es klar auszudrücken ist deine Aussage, hinter den HAK gibt es keine Vorschriften, für Österreich nicht gültig und ich bin mir sicher für alle anderen EU Länder auch nicht.
Wie immer, wo kein Kläger, da auch kein Richter (du kannst ja auch 200 auf der Bundesstrasse fahren, interessiert nicht bis... du erwischt wirst / Unfall hast)

In Österreich wird aufgrund der Zählersicherung die Netznutzung bestimmt (d.h. bis 50A pauschaliert, ab 63A Lastgangmessung). Die maximale Arbeit, die man pro Jahr beziehen darf, um den günstigen Pauschaltarif zu bekommen, ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden (bezieht sich auf deine 100 000kWh ... z.B.: bei WienEnergie lag die Grenze bei 9000kWh p.a. darüber wird es teurer)

Zum Thema Regelenergie:
Was hat bitte der Zukauf von Energie mit der Abweichung zum Standardlastprofil zu tun?
Der Netzbetreiber kauft Energie zu, wenn er muss und das hat mit dem aktuellen Verbrauch zu tun und nicht mit irgendwelchen Lastprofilen.
Diese Lastprofile nimmt er zur Auslegung seines Netzes.

Merke:
Solange das Netz (Betriebsmittel, z.B.: Kabel, Trafo, etc) die Leistung übertragen kann und dadurch keine Vorschriften/Normen verletzt werden (Stichwort Spannungssymmetrie), ist es dem Netzbetreiber herzlich egal, wieviel Energie du beziehst. Stell dir vor, der hat soviel, der verkauft sie sogar, ist nur eine Frage des Preises.
Mit den Verträgen zu seinen Kunden (privat wie gewerblich) sichert er sich ab, dass der Verursacher auch die Kosten tragen muss.
Um es in aller Klarheit zu sagen:
Störst du das Netz, zahlst du für die Behebung. Beziehst du mehr Leistung, als vereinbart, wirst du zur Kasse gebeten werden. Mit den neuen digitalen Zählern eröffnen sich für die Netzbetreiber ungeahnte Möglichkeiten ... smart Grid lässt grüßen.

LG
Gerhard
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Re: Schieflastverordnung

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anibager hat geschrieben:Also im Stromliefervertrag wird festgehalten, dass man einen Vertrag zum Netzbetreiber haben muss (den hast du auch, weil sonst schließt dich der Netzbetreiber sicher nicht ans Netz an).
Nee. Der Stromliefervertrag kann nie (EU-Richtlinie) mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber gestellt. Der Netzbetreiber darf aus Messstellenbetreiber sein muss es aber nicht. Der Netzbetreiber stellt den Hausanschluss her. Das wars. Man kann dann bei einem beliebigen Messstellenbetreiber sich eine Zähler besorgen und mit einem beliebigen Stromlieferanten einen Liefervertrag abschließen. Da brauch ich mit dem Netzbetreiber keinen Vertrag für abschließen. So steht es in der EU-Verordnung und so habe ich es schon mehrfach praktiziert.
anibager hat geschrieben:Zum Thema Regelenergie:
Was hat bitte der Zukauf von Energie mit der Abweichung zum Standardlastprofil zu tun?
Sehr viel. Der Stromlieferant kauft den Strom an der Börse gem. dem Lastprofil ein. Wenn jemand nun mehr verbraucht würde das Netz zusammenbrechen. Der Netzbetreiber muss das mit Regelenergie ausgleichen. Wir reden hier von Verbraucher kleiner 100.000 kWh pro Jahr. Da gleicht die Masse die Unterschiede aus aber es gibt trotzdem Abweichungen. Wenn mehr Strom verbraucht wird als berechnet, dann müssen die Netzbetreiber dies durch Zukauf von Regelenergie ausgleichen um das Netz zu stabilisieren. Wird zu wenig verbraucht, dann müssen die zusätzlichen Verbrauch (z.B. Pumpspeicher) oder Abschaltungen (z.B. Windkraftanlagen) einkaufen.
anibager hat geschrieben: ist es dem Netzbetreiber herzlich egal, wieviel Energie du beziehst. Stell dir vor, der hat soviel, der verkauft sie sogar, ist nur eine Frage des Preises.
Der Netzbetreiber darf dir per EU-Verordnung keinen Strom verkaufen. Nur indirekt über die Netzkosten wegen der Regelenergie die er braucht. Es besteht die strickte Trennung von Stromlieferant und -transporteur (Netzbetreiber).
anibager hat geschrieben:smart Grid lässt grüßen.
Ob das so wirklich kommt wage ich zu bezweifeln. Datenschutz lässt grüßen. Mit den Zählern kann die Firma "Klimm, Klau und Greifenau" genau sehen wann Du zu Hause bist und wenn ob Du nicht schläfst. Ich kann das bei den von mir installierten Anlagen (BHKW, PV, Batteriespeicher) sehr genau sagen. Wenn man es genau analysiert sogar wann jemand Kaffee oder das Essen kocht. Ich kann jedem nur raten die Fernabfrage bei ein solchen Zähler zu unterbinden. Übrigens die daten gehen wenn überhaupt nur zum Messstellenbetreiber und dürfen dem Netzbetreiber nur anonymisiert und nur die, die der ggf. zum Regeln der Netze braucht, zur Verfügung gestellt werden.
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Re: Schieflastverordnung

anibager
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ecopowerprofi hat geschrieben:
anibager hat geschrieben:Also im Stromliefervertrag wird festgehalten, dass man einen Vertrag zum Netzbetreiber haben muss (den hast du auch, weil sonst schließt dich der Netzbetreiber sicher nicht ans Netz an).
Nee. Der Stromliefervertrag kann nie (EU-Richtlinie) mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber gestellt. Der Netzbetreiber darf aus Messstellenbetreiber sein muss es aber nicht. Der Netzbetreiber stellt den Hausanschluss her. Das wars. Man kann dann bei einem beliebigen Messstellenbetreiber sich eine Zähler besorgen und mit einem beliebigen Stromlieferanten einen Liefervertrag abschließen. Da brauch ich mit dem Netzbetreiber keinen Vertrag für abschließen. So steht es in der EU-Verordnung und so habe ich es schon mehrfach praktiziert.



Mann, lese mal die zitierte Stelle genau.
Der Stromlieferant verlangt, dass man einen Vertrag mit dem Netzbetreiber hat.
Soweit klar?
Sonst kann er dir nur Wireless Strom verkaufen.
Viele Konzerne sind Stromhändler, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber,... in einem.
Dann gibt es das alles noch als getrennte Unternehmen getrennt.
Fehler zuzugeben fällt dir schwer, was?
ecopowerprofi hat geschrieben:
anibager hat geschrieben: ist es dem Netzbetreiber herzlich egal, wieviel Energie du beziehst. Stell dir vor, der hat soviel, der verkauft sie sogar, ist nur eine Frage des Preises.
Der Netzbetreiber darf dir per EU-Verordnung keinen Strom verkaufen. Nur indirekt über die Netzkosten wegen der Regelenergie die er braucht. Es besteht die strickte Trennung von Stromlieferant und -transporteur (Netzbetreiber).
Mea culpa, hast natürlich recht, ist trotzdem meist der gleiche Konzern.
ecopowerprofi hat geschrieben:
anibager hat geschrieben:Zum Thema Regelenergie:
Was hat bitte der Zukauf von Energie mit der Abweichung zum Standardlastprofil zu tun?
Sehr viel. Der Stromlieferant kauft den Strom an der Börse gem. dem Lastprofil ein. Wenn jemand nun mehr verbraucht würde das Netz zusammenbrechen. Der Netzbetreiber muss das mit Regelenergie ausgleichen. Wir reden hier von Verbraucher kleiner 100.000 kWh pro Jahr. Da gleicht die Masse die Unterschiede aus aber es gibt trotzdem Abweichungen. Wenn mehr Strom verbraucht wird als berechnet, dann müssen die Netzbetreiber dies durch Zukauf von Regelenergie ausgleichen um das Netz zu stabilisieren. Wird zu wenig verbraucht, dann müssen die zusätzlichen Verbrauch (z.B. Pumpspeicher) oder Abschaltungen (z.B. Windkraftanlagen) einkaufen.
Irgendwie genau das, was ich geschrieben habe, wenn du richtig zitiert hättest.
anibager hat geschrieben: Zum Thema Regelenergie:
Was hat bitte der Zukauf von Energie mit der Abweichung zum Standardlastprofil zu tun?
Der Netzbetreiber kauft Energie zu, wenn er muss und das hat mit dem aktuellen Verbrauch zu tun und nicht mit irgendwelchen Lastprofilen.
Diese Lastprofile nimmt er zur Auslegung seines Netzes.
Ist spannend sich mit dir auszutauschen, wäre wohl besser per P.N., da wir jetzt OT sind.
Bin hier mal raus, schönen Abend noch.

LG
Gerhard

edit: Strukturierung des Beitrags
Zuletzt geändert von anibager am Mo 22. Jan 2018, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Schieflastverordnung

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Ich habe genug Zähleranträge usw. gestellt.
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Re: Schieflastverordnung

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ecopowerprofi hat geschrieben:Ich habe genug Zähleranträge usw. gestellt.
Ich finde auch du solltest sachlich bleiben ;)

Evtl. Ausnahmen sind nicht die Regel und du bist kein Anfänger :!:

Gruß Marc

Re: Schieflastverordnung

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-Marc- hat geschrieben:Ausnahmen sind nicht die Regel
Da gibt es keine Ausnahmen. In D gilt Vorschrift ist Vorschrift ohne Ausnahme. Nur einige Netzbetreiber brauchen manchmal etwas länger um sich von alten Gewohnheiten und Ansichten zu befreien. Häufig muss man die BNA und die Clearingstelle bemühen damit die von alte Gewohnheiten und Ansichten lassen. Das BHKW- und PV-Forum sind voll von Beispiele.
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Re: Schieflastverordnung

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Auf jedenfall ist das Wort "Schieflastverordnung" das unwort des Monats :-)
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