Schieflastverordnung

Re: Schieflastverordnung

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anibager hat geschrieben:dennoch finde ich es wichtig dem Laien nicht den Eindruck zu vermitteln, er kann am Hausanschluss tun und lassen, was er will.
Der Laie klemmt auch nicht an der Elektrik rum sondern stöpseln in die vorhandene Steckdosen seine Verbraucher/Geräte an. Davon kein ist einziger angemeldet. Wenn der Elektriker alle Steckdosen im Keller auf eine Phase geklemmt hat, dann kann man auch ohne es bewusst zu wollen ganz schön hohe einphasige Belastungen erzeugen. Kräht auch kein Hahn nach.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Schieflastverordnung

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  • bangser
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Und genau da lässt sich die Schieflastverodnung aushebeln: Auto mit mobilem Lader anstecken und gut ist.

Re: Schieflastverordnung

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ecopowerprofi hat geschrieben:
anibager hat geschrieben:dennoch finde ich es wichtig dem Laien nicht den Eindruck zu vermitteln, er kann am Hausanschluss tun und lassen, was er will.
Der Laie klemmt auch nicht an der Elektrik rum sondern stöpseln in die vorhandene Steckdosen seine Verbraucher/Geräte an. Davon kein ist einziger angemeldet. Wenn der Elektriker alle Steckdosen im Keller auf eine Phase geklemmt hat, dann kann man auch ohne es bewusst zu wollen ganz schön hohe einphasige Belastungen erzeugen. Kräht auch kein Hahn nach.
So einfach ist es auch nicht wenn es bemerkt wird was ist dann :?:

Dann wird gefragt was wo wer ;)

Gruß Marc

Re: Schieflastverordnung

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-Marc- hat geschrieben:So einfach ist es auch nicht
Aus Erfahrung: Ganz einfach. Alles schon vorgefunden.
-Marc- hat geschrieben:wenn es bemerkt wird was ist dann
Bemerkt keiner. Nirgendwo gibt es eine irgend wie geartete Vorschrift. Ab HAK endet die Verantwortung des Netzbetreibers und fängt die Verantwortung des Installateurs an. Auch habe ich es in meinem langen Berufsleben noch nicht erlebt, dass die Netzbetreiber sich die Mühe machen eine Installation zu prüfen. Im letzten Jahr hat nur ein Vertreter vom Netzbetreiber mal angedeutet, dass die beim erstenmal, wenn eine Sicherung im HAK fliegt, das Wechseln noch kostenlos ist. Sollte es regelmäßig passieren dann würde es kostenpflichtig. Aber von einer Prüfung warum es passiert wollte er nix wissen. Es interessiert nicht. Die schreiben lieber Rechnungen. Damit die Sicherung fliegt muss man schon auf einer Phase dauerhaft mehr als 15 kW ziehen (gilt im Bereich von Westnetz).
-Marc- hat geschrieben:Dann wird gefragt was wo wer
Nö. Siehe vor. Dem Hauseigentümer wird höchstens eine Empfehlung bekommen einen Elektriker mit der Ursachenforschung zu beauftragen.
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Re: Schieflastverordnung

anibager
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ecopowerprofi hat geschrieben:
anibager hat geschrieben:dennoch finde ich es wichtig dem Laien nicht den Eindruck zu vermitteln, er kann am Hausanschluss tun und lassen, was er will.
Der Laie klemmt auch nicht an der Elektrik rum sondern stöpseln in die vorhandene Steckdosen seine Verbraucher/Geräte an. Davon kein ist einziger angemeldet. Wenn der Elektriker alle Steckdosen im Keller auf eine Phase geklemmt hat, dann kann man auch ohne es bewusst zu wollen ganz schön hohe einphasige Belastungen erzeugen. Kräht auch kein Hahn nach.
Echt jetzt? In Deutschland wird ausnahmslos von Professionisten geschraubt?
Hut ab, ihr habt euer Land echt im Griff, ist bei uns nicht so.
Aber, warum stellen hier die Leute so viele Fragen, wenn ja alle vom Fach sind? Dem Laien hat der Fachmann/Netzbetreiber bestimmt gesagt, was er tun darf.

Btw. bis 16A (3,7kW/11kW) kannst du normkonforme Verbraucher stecken wie du willst und das bis zur vereinbarten Bezugsleistung.
Wir reden hier aber von >16A (z.B.: 22kW 32A Anschluss ... 7,2kW einphasig und mehr?).
bangser hat geschrieben:Und genau da lässt sich die Schieflastverodnung aushebeln: Auto mit mobilem Lader anstecken und gut ist.
Meines Wissens unterscheiden die Vertragsbestimmungen nicht nach Anschlussart (gesteckt oder fix verdrahtet), d.h. es wäre aus meiner Sicht genauso genehmigungspflichtig.

Aber um für mich das Thema zum Schluss zu bringen:
Vertragsrechtlich gesehen ist die Sache eigentlich klar.

Und sonst: wo kein Kläger, da auch kein Richter
Wir alle sollten mündige Bürger sein und das Risiko erwischt zu werden abschätzen können.
!Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Zusammenfassung:
Solange das Netz nicht darunter leidet, wird der Netzbetreiber nichts unternehmen (sind ja quasi wie Beamte) ... ist ja Arbeit. Wirst du erwischt, kann es schnell sehr ungemütlich werden (mal die Bestimmungen lesen zum Thema Vertragsstrafe / unerlaubte Netzrückwirkung).

So und jetzt noch allen einen schönen Sonntag
Gerhard

Re: Schieflastverordnung

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@ anibager
Ich weiß nicht wo Du her kommt aber so wie Du schreibst nicht aus Deutschland.

Bei einer Neuinstallation bekommt man nur einen Zähler, wenn der Antrag vom zugelassenen Elektriker beantragt wird. Mit dem Antrag bestätigt er, dass die Instalation den Vorschriften entspricht. Was nach der Zählermontage passiert kann er nicht wissen, wenn er mit den Arbeiten nicht betraut wird. Die Netzbetreiber werden einen Teufel tun irgendwas hinter dem HAK zu machen außer es handelt sich um einen Zählertausch. Die verweisen immer auf die Liste mit den zugelassenen Elektriker. Aber keiner prüft ob nach einer Inbetriebnahme irgendwann Reparatur-, Änderungs- oder Erweiterungsarbeiten und von wem durchgeführt werden.
anibager hat geschrieben:Vertragsrechtlich gesehen ist die Sache eigentlich klar.
Wer hat den mit wem einen Vertrag geschlossen. Der Hauseigentümer schließt keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Es gilt nur die gesetzliche Regelung und zwar die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme solange daran nichts geändert (Reparaturen gelten nicht als Änderung) wurde. Wer will nachweisen, dass in einem älteren Gebäude was ergänzt und nicht nur repariert wurde. Beim neuen Objekt stellt der Elektriker einen Zählerantrag aber das was da drin steht ist mehr als dürftig. Außer die Bestätigung, dass die Vorschriften eingehalten wurde, nix.
anibager hat geschrieben:Solange das Netz nicht darunter leidet, wird der Netzbetreiber nichts unternehmen (sind ja quasi wie Beamte) ... ist ja Arbeit.
Wohl wahr.
anibager hat geschrieben:Wirst du erwischt, kann es schnell sehr ungemütlich werden
Nee, siehe vor. Zusätzlich: Hausbesitzer kein Elektriker und null Ahnung und weiß nicht mehr genau welcher Elektriker es war. Der Elektriker vom Zählerantrag ist es nicht gewesen und hat auch keine Ahnung. Da das Verklagen ein sinnloses Unterfangen ist, wird der Netzbetreiber im ungünstigsten Fall den Hausbesitzer auffordern sozusagen nachzubessern. Das wars.
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Re: Schieflastverordnung

anibager
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  • Registriert: Di 26. Sep 2017, 17:46
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ecopowerprofi hat geschrieben:@ anibager
Klassisches Missverständnis.
Auch hier in Österreich ist bei Neuanlagen und überall dort, wo netzseitig etwas zu tun ist ein konzessioniertes Elektrounternehmen notwendig, um zugeschaltet zu werden, hier kann niemand aus.
Offiziell auch bei Reparaturen und Erweiterungen... tun nur die wenigsten... bestenfalls kommt ein Elektriker und arbeitet schwarz. Wie du schon geschrieben hast interessiert sich der Netzbetreiber nicht dafür, da du selbst ab Übergabepunkt haftest(bzw. das beauftragte Elektrounternehmen).

In Österreich (und D auch?) gilt der Bestandsschutz.
Du hast aber schon richtig angesprochen, dass sonst gepfuscht wird.

Vertrag:
Anscheinend ist es in D anders, aber ich musste einen Stromliefervertrag unterschreiben und rate mal was da als Vertragsbestandteil drin steht...
Ob das bei einem Laien rechtlich haltbar ist... k.A.

Den Rest hast du schon ausgeführt.

Mir ist auch kein Fall bekannt, wo der Netzbetreiber gegen eine Privatperson vorgegangen wäre. Da hast du vmtl. mehr Erfahrung.
Niederspannungstechnik und Hausanschluss ist aber auch nicht mein Tätigkeitsbereich.

LG Gerhard

Re: Schieflastverordnung

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Also ich habe ein Hausanschluss von 3x63A

Ich habe auch eine crOhmbox mit 43kW

In der Straße liegen 3x100A

Und jetzt kommt ein Tesla Roadster und läd die ganze Zeit mit 13,5 kW

Was glaubst du wie lange das gut geht :?:

Gruß Marc

Re: Schieflastverordnung

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-Marc- hat geschrieben:In der Straße liegen 3x100A
In welcher Straße liegen 3 x 100 A ? Ich glaube Du hast von der Netzverkabelung keine Ahnung. An Trafo werden die Abgänge meistens mit 315 A abgesichert. Die Stichleitung von der Längstverkabelung bis zum HAK ist entweder 3 x 50² / 25² mit max. 100A oder 3 x 120² / 70² mit max. 250 A Absicherung.
-Marc- hat geschrieben:Was glaubst du wie lange das gut geht
Ewig.
anibager hat geschrieben:ich musste einen Stromliefervertrag unterschreiben und rate mal was da als Vertragsbestandteil drin steht..
Die Angaben im Stromliefervertrag dienen nur der Absicherung des Stromliefranten gegenüber den Erzeuger und Netzbetreiber um eine Aussage über das Standartlastprofil zu haben. Da beim Verbrauch bis 100.000 kWh pro Jahr keine Leistungsmessung erfolgt, wendet man für diese Kunden ein Standartlastprofil an. Damit bekommt man eine Aussage darüber, wann wieviel Strom für diesen Kunden benötigt wird. Der einzelne Kunde kann zwar davon erheblich abweichen aber es handelt sich eben um ein statistischen Mittelwert. Um die Abweichungen vom Standartlastprofil zu kompensieren muss der Netzbetreiber Regelenergie kaufen und diese Kosten werden auf die Netzkosten umgelegt.
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Re: Schieflastverordnung

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Du Must es ja wissen ;)

Ich habe eine andere info ;)
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