Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

Mei
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suedberlin hat geschrieben:...Laut diesem Artikel haben die meisten Hersteller das Problem im Griff, also sollten in Zukunft diese Probleme hoffentlich aussterben:)
Wenn du hier über 5% diskutieren willst, dann los.

Welche Probleme überhaupt?
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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suedberlin hat geschrieben:Ähnlich wie beim Dieselskandal sehe ich hierbei, dass sich die Hersteller der Verantwortung dahingehend entziehen, indem Sie an Ladegeräten und Filtern für mögliche Oberschwingungen sparen.
Dem ist definitiv nicht so. Ich war in den "heiligen Hallen" eines Herstellers in Böblingen und konnte mit den Entwicklern reden. Die stehen durchaus in der Diskussion mit den Netzbetreiber.

Die Deutschen Hersteller haben extra ein Ladegerät mit max. 7,4 kW entwickelt, dass sowohl einpasig für den amerikanischen Markt als auch zweipahsig für den europäischen Markt funktioniert. Die Netzbetreiber waren nicht begeistert von der zweiphasigen Lösung mussten aber die akzeptieren, da die Normkonform ist.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

winwou
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Diese Thread ist mal wieder ein Beispiel dafür wie man mit alternativen Fakten ein Thema auf die Tagesordnung bringt. Die Vorgabe von max. 4,6 kW einphasig dient doch nur dazu damit es mit der Einphasigkeit nicht übertrieben wird. Hydraulische Durchlauferhitzer haben auf Stufe 1 eine Schieflast von ca. 7,4 kW. Die wurden massenweise bis ca. 2000 verbaut. In den MFHern hat doch der Elektriker drauf geachtet, dass die Phasen immer schön ordentlich angeschlossen wurden und L1 auch L1 bleibt. Der DE wurde dann von den Sanitärmonteur mit Zusatzausbildung 230V/400V mit L1 auf L1 usw. angeschlossen. Also das mit der Scheiflast hat keinem interessiert.

Da viele DE inzwischen durch Solartechnik o.ä. ersetzt werden werden auch wieder Leitungskapazitäten frei. Die Meldepflicht dient auch nur dazu, dass der Netzbetreiber den Überblick behält und rechtzeitig ggf. bei geplanten Baumaßnahmen Erweiterungen vornehmen kann.

Hier wird mal wieder eine "German Angst" gepflegt.

Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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@winwou:

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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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Nun möchte ich als "Elektrolaie" nochmal was dazu loswerden:
Ihr ausgebildeten Fachleute (ich bin zwar auch ausgebildet, aber als Hobby-Elektriker nicht in diesem Bereich) seht das Ganze verständlicherweise aus einer anderen Perspektive als Leute wie ich. Ich verstehe durchaus, dass der Fachmann sich gerne so verhält, dass man ihm nicht Schlamperei oder Sabotage des Netzes vorwerfen kann.
Ich als PV-Betreiber ärgere mich derzeit sehr darüber, dass es der EnBW offensichtlich egal ist, dass die Netzfrequenz öfter unter 50 Herz fällt. Manchmal frage ich mich, ob sie das absichtlich so steuern, denn komischer Weise passiert das meist in der Mittagszeit, wenn meine SA richtig brummt. Dann schaltet mein Wechselrichter wegen Unterschreitung der vorgeschriebenen Netzfrequenz ab und ich muss auf meine Einnahmen verzichten. Im letzten Jahr habe ich deutlich weniger eingespeißt, und ich vermute, dass die EnBW damit die PV-Spitzen vermeiden will. So lange ich der einzige mit PV-Anlage in unserer Starße war gab es sowas nicht. Im letzten Jahr sind direkt in meiner Machbarschaft, also auf dem selben Verteilerkasten rund 10 kWp dazugekommen, und nun speißen 4 Anlagen rund 40 kW ein, wobei ich mit meiner 12 Jahre alten Anlage gerade mal kurzzeitig auf 5 kW komme.

Das mag jetzt durchaus nur eine blöde Vermutung von mir sein, aber warum sollte ich mir Gedanken um die Netztstabilität machen, wenn die EnBW es sich so bequem macht.
Umweltrelevantes: ab 2007 5,76 kWp PV, ab 2008 Naturstromkunde, ab 2009 20m² Thermie, ab 3. Dez. 19 Ioniq FL Style in blau
Eine Frau, 2 Kinder, 3 Enkel, eine Katze :old:

Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

TMEV
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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Da passt für mich irgend etwas nicht richtig zusammen bei deiner Schilderung, Wiese. Wenn die Netzfrequenz abfällt ist eigentlich zu wenig Stromeinspeisung (zu hoher Verbrauch) im Netz und wenn sie ansteigt zuviel, meines Wissens ist die Norm auch so angelegt dass mit der Überschreitung einer bestimmten Toleranzschwelle bei der Netzfrequenz die Wechselrichter kontinuierlich und nicht abrupt die maximale Einspeiseleistung linear nach einer Norm-Kennlinie absenken müssen. Sicher beenden Wechselrichter auch irgendwann unterhalb der 50 Hertz die Einspeisung, das sollte aber dann beim Netz schon eine große Ausnahme sein.
Im Übrigen müssen PV-Wechselrichter nach der Norm auch abschalten wenn die 253V beim Einspeisen überschritten werden.
Ediert:
Trotzdem bitte ich hier doch davon abzusehen die Threads immer mal zu "entführen". ;)
Wir haben hier eine Rubrik Photovoltaik wo man sowas gut als Thema einbringen kann.
Ist das nicht gut ?
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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Wenn die Netzfrequenz unter 50 Hz sinkt, dann bedeutet es, dass es eine Überlast im Netz gibt und die Generatoren an der Leistungsgrenze betrieben werden. Das ist vergleichbar mit einem Auto was Berg auf fährt und der Motor die Drehzahl trotz Vollgas nicht halten kann und daher die Geschwindigkeit abnimmt. Wenn dann die PV-WR abschalten, sind die Abschaltgrenzen falsch eingestellt. Die EnWB wird ein Teufel tun um bei Überlast Stromerzeuger abzuschalten. Glaub mir, die Netzbetreiber machen es sich garantiert nicht bequem. In solchen Fällen mit einer Netzfrequenz unter 50 Hz schrillen bei denen alle Alarmglocken. Deine Behauptungen kommen bei mir in die Kategorie "alternative Informationen".
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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ecopowerprofi hat geschrieben:
...Die Deutschen Hersteller haben extra ein Ladegerät mit max. 7,4 kW entwickelt, dass sowohl einpasig für den amerikanischen Markt als auch zweipahsig für den europäischen Markt funktioniert. Die Netzbetreiber waren nicht begeistert von der zweiphasigen Lösung mussten aber die akzeptieren, da die Normkonform ist.
Üblich war bei den EV-Ladegeräten ja schon lange sogenannte Doppelladegeräte (Zwei Elektronik-Einheiten in einem Gehäuse) zu verwenden. Das machen Hersteller, beispielsweise auch Nissan schon länger so. BMW hat das auch von Beginn an schon so beim i3 gemacht. Da ist es dann auch nur noch eine Sache der internen Verschaltung ob man die beiden Elektronikeinheiten nun parallel an eine Phase schaltet oder einzeln auf zwei Phasen.Das Auto braucht für den Zweiphasenbetrieb auch eine Typ-2-Dose, mit Typ-1-Dose geht das schlecht.
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Re: Schieflastgrenze kann kaum eingehalten werden.

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bm3 hat geschrieben:Da ist es dann auch nur noch eine Sache der internen Verschaltung ob man die beiden Elektronikeinheiten nun parallel an eine Phase schaltet oder einzeln auf zwei Phasen. Das Auto braucht für den Zweiphasenbetrieb auch eine Typ-2-Dose, mit Typ-1-Dose geht das schlecht.
Genau das machen die Hersteller. In Böblingen habe ich selbst gesehen, dass die Fahrzeuge entweder CCS mit Typ 1 oder Typ 2 erhalten alles andere Ist gleich.
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