Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

Tiroler Bua
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Guten Tag zusammen,
ich wohne in einer kleinen Wohnanlage in Öserreich mit 9 Parteien und wir haben eine gemeinsame Tiefgarage. Bei der nächsten Eigentmerversammlung soll das Thema "rechtliche Aspekte des Abstellens eines E-Autos in der TG" behandelt werden.

Ich gehe mal davon aus, dass ich da kein Problem habe, aber würde mich gerne vorbereiten, um die "rechtlichen Aspekte" zu kennen.
Daher meine Frage: kennt jemand die Situation in Österreich zum Abstellen von E-Autos (vom Laden reden wir erst in einem zweiten Schritt) in Tiefgaragen von Wohnanlagen?

Wir haben eine Tafel vorne draußen auf der steht, dass nur Benzin und Dieselautos abgestellt werden dürfen, aber ich glaube das ist eher weil sie kein anderes Schild im Baumarkt gefunden haben und keine Gasbetriebenen eingestellt werden dürfen...

Wie ist eure Einschätzung?
VG, Stefan
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Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

daveflori
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Ich füge hier mal den Endbericht zur Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden Wohngebäuden vom Bundesministerium für Verkehr an. Das hat mir persönlich viel Klarheit verschafft.

Ich weiß nicht, welche rechtlichen Aspekte Du genau meinst, in meinem Fall wollte ich sicher gehen, wie ich vorzugehen habe, um eine Ladestation in der gemeinsamen Tiefgarage installieren zu lassen. Nach geltendem Recht ist dafür leider die Zustimmung aller Miteigentümer (der gesamten Wohnanlage, also nicht nur der Miteigentümer der Tiefgarage) nötig.

In Deutschland wird wohl aber dieses Jahr eine Novelle rauskommen, wonach ein Mehrheitsbeschluss ausreichend ist. Es ist davon auszugehen, dass das in Österreich so oder so ähnlich kopiert werden wird. Die Medien arbeiten zumindest auch schon in die Richtung, dass die Errichtung von Ladestationen einfacher möglich wird (siehe z.B. hier: https://derstandard.at/2000096470250/El ... beseitigen).
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Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

winwou
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daveflori hat geschrieben:Nach geltendem Recht ist dafür leider die Zustimmung aller Miteigentümer (der gesamten Wohnanlage, also nicht nur der Miteigentümer der Tiefgarage) nötig.
Es wird eine EU-Richtlinie zitiert:
Weiters schreibt die EU-Gebäuderichtlinie vor, dass auf jedem Stellplatz in Wohnhausgaragen Leitungsinfrastruktur zur Verfügung stehen muss.
Ich wäre so brutal und würde die Ladestation installieren, da die EU-Richtlinie geltendes Recht ist. Die muss zwar immer in nationales Recht umgesetzt werden aber das EuGH würde in einem Verfahren den Nationalstaat anweisen die Richtlinie umzusetzen und Sanktionen gegen die Errichtung der Ladestationen untersagen. Mit anderen Worten: man kann zwar auf Basis der nationalen Gesetze verklagt werden aber der Kläger würde kein Recht bekommen.
Tiroler Bua hat geschrieben:Bei der nächsten Eigentmerversammlung soll das Thema "rechtliche Aspekte des Abstellens eines E-Autos in der TG" behandelt werden.
In der Eigentümerversammlung auf das geltende EU-Recht hinweisen, dass eine Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen muss. Als Voraussetzung zur Nutzung der Ladeinfrastruktur muss man auch das Fahrzeug auf dem Stellplatz abstellen dürfen. Es ist eine unabdingbare Voraussetzung.

PS: Es ist schon haarsträubend mit was man sich auseinander setzen muss.

Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

snowboard
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winwou hat geschrieben: Ich wäre so brutal und würde die Ladestation installieren, da die EU-Richtlinie geltendes Recht ist. Die muss zwar immer in nationales Recht umgesetzt werden aber das EuGH würde in einem Verfahren den Nationalstaat anweisen die Richtlinie umzusetzen und Sanktionen gegen die Errichtung der Ladestationen untersagen. Mit anderen Worten: man kann zwar auf Basis der nationalen Gesetze verklagt werden aber der Kläger würde kein Recht bekommen.
Auch wenn die Rechtsprechung die Installation einer Ladestation zulässt, muss ich dieses von der Wohneigentumsgemeinschaft genehmigen lassen. Du musst die geplant Maßnahme genau vortragen und bekommst dann unter Auflage der fach- und normgerechten Ausführung die Genehmigung. Das WEG-Recht gibt ohnehin jetzt schon vor, dass bauliche Eingriffe/Änderungen im Gemeinschaftseigentum nur aus triftigen Grund abgelehnt werden können.

Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

Tiroler Bua
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Vielen Dank für euren Input dazu, mir ging es eben nicht um die Installation einer Wallbox, sondern die Tatsache des Ladens selbst, wenn in der TG steht, dass "nur Diesel oder Benzingetriebene Fahrzeuge" abgestellt werden dürfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Elektroautos auf diese Weise vom Parken ausschließen kann oder wollte.

Anders gtefragt: Für Gasbetriebene KFZ muss es meines Wissens eine Genehmigung geben, da Lüftung etc. dafür ausgelegt sein müssen, bei E-Autos ist mir so etwas nicht bekannt.
Habt ihr dazu Informationen, ob E-Autos vom Parken in "normalen" Tiefgaragen ausgeschlossen sind, außer es wird explizit auf deren Erlaubnis zum Abstellen verwiesen?

VG, Stefan

Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

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Da gibt es sicher keine Einsprüche. E-Autos sind nicht gefährlicher als Knalltreiblinggetriebene Fahrzeuge.

Sonst - wenn Du es wörtlich nimmst - dürfen nicht mal Fahrräder eingestellt werden.
Tesla Model 3SR+, Nissan Leaf 2018 Acenta, Lade optimiert zuhause per PV und/oder Tibber. Habe eine App geschrieben für das PV-unterstützte Laden (siehe https://android.chk.digital/).

Re: Rechtliche Betrachtung des Ladens in TG

daveflori
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Na obwohl ich Dich missverstanden habe, habe ich das Dokument vielleicht doch nicht umsonst angehängt. Dort steht dazu:
Bei der Ladung von Elektrofahrzeugen in geschlossenen Garagen ist das Thema Belüftung
zu beachten. Hier ist zwischen der Ladung von modernen Lithium-Ion Batterien und Blei-
Säure-Batterien zu unterscheiden. Bei modernen Elektrofahrzeugen werden Lithium-Ion
Batterien eingesetzt, bei denen die Hersteller garantieren, dass während des Ladevorgangs
keine Ladegase austreten. Somit ist Laden von E-Fahrzeugen mit modernen Lithium-Ion
Batterien in geschlossenen Räumen unbedenklich. In einigen Bundesländern verlangt die
Baubehörde eine Hinweisbeschilderung „Laden verboten für E-Fahrzeuge mit Blei-Säure
Traktionsbatterien“, wodurch weitere Belüftungsmaßnahmen entfallen.
Ich würde einfach das Schild austauschen lassen, dann bist Du auch rechtlich auf der sicheren Seite.
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