NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Toll !! Aus der Mitteilung am Finanzamt abzuleiten, dass es nicht als HND ansetzbar ist, ist Blödsinn. Die Mitteilung ans Finanzamt verdeutlicht doch, dass die Förderung zu versteuern ist und damit kann man die Lohnkosten als HND gelten machen. Die §§ sind ja alle bereits angegeben. Also die Unterlagen bei der Steuererklärung einreichen und gut ists. Für mich ist damit das Thema damit erledigt.

@Fridgeir
Wenn Du als Steuerberater tätig bist, dann sind deine Mandanten zu bedauern. Du arbeitest gegen die, wenn Du die so beräts wie Du hier Kund tust. Mein Steuerberater arbeitet jedenfalls für mich und nicht fürs Finanzamt. Ich bezahle den ja auch.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Habe ich das richtig gelesen, dass die Förderung in ein paar Tagen ausläuft? Oder ist die verlängert worden?
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Re: NRW fördert Ladesäulen

SteviePe
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Das die Förderung im November auslaufen soll, habe ich auch nur bei einer Quelle gelesen und kann ich nicht ganz glauben.
Denn auf der Seite der Bezirksregierung NRW steht eine Meldung vom 02.10.2018, dass das Programm sogar noch ausgeweitet wird: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/pres ... x.php[url][/url]
Auf der Förderseite selber steht auch kein "Ultimatium"...
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... /index.php
Hat jemand genauere Infos?

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Wurde mir am Telefon in Düsseldorf und Arnsberg bestätigt...die Frist ist nicht mehr...bis Topf leer.

Habe dies auch schon ein paar Seiten vor dem Steuergeplenkel geschrieben.

Ich wollte ja eine DC-box aufbauen, aber Webasto und Vw kommen nicht aus den Puschen
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Smove99
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Hallo zusammen,

da mein Antrag heute abgelehnt wurde und es hier so einige Profis gibt muss ich jetzt einmal meine Frage stellen mit der Bitte um exakte Antworten. Das hört sich jetzt doof an, aber es wird gleich klar warum ich das schreibe.

Ich habe einen Antrag gestellt welcher die Elektroinstallation - Umbau des Zählerkasten (Fi, LS usw), Erdkabel usw. Beinhaltet. Diese wurde durch meinen Elektiker erstellt. Als Wallbox sollte der go eCharger zum Einsatz kommen.

Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt das nach den Richtlinien „die Förderung von Ladestation die nicht mit einer festen Leitung an die Hausinstallation angeschlossen sind“ ausgeschlossen ist.

Jetzt komme ich zu der exakten Antwort: wo steht exakt dieses, also das NUR Ladestation gefördert werden die mit einer festen Leitung an die Hausinstallation angeschlossen werden? Ich habe extra geschrieben das der Wallbox fest verbaut wird und nicht mobil genutzt wird. Dieses Möglichkeit des „mobile nutzen“ ist auch erstmal völlig egal weil nicht das der Grund für die Ablehnung ist.

Wo steht in den Richtlinien das die Ladestation nicht mit einem CEE Stecker angeschlossen werden darf? Ich habe mir das ganze vorher durchgelesen und ich erfülle alle Richtlinien, denn diese besagen im Grunde nur, das die Ladestation einen Typ2 Anschluss in Form einer Steckdose oder eines Kabel haben muss. Dies erfüllt meine Wallbox.

Ich erkenne hier nur eine Unterstellung aus Dortmund das ich ja auf keinen Fall die Box fest installieren will, weil diese ja einen Stecker als Anschluss hat.

Ich hoffe hier auf jemanden der mit einen Link zu einem Dokument schicken kann wo genau das drin steht weshalb der Antrag abgelehnt wurde.

Besten Dank.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Es ist allgemein bekannt, dass nur Ladestationen gefördert werden, die fest installiert werden. Die Förderung ist Standort bezogen. Der go-e kann ohne Werkzeug demontiert werden und ist damit nicht förderfähig. Man will einfach verhindern, dass die Ladestation nur einmal gekauft wird und damit für verschiedene Standorte die Fördeung mehrfach [abgegriffen wird.
Über die beschaffte Ladeinfrastruktur darf nicht vor Ablauf einer Dauer von fünf Jahren verfügt werden.
D.h. die Ladestation muss 5 Jahre am Standort, der im Antrag genannt wurde, verbreiben. Das ist beim go-e nicht gewährleistet da mobil.
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und der Netzanschluss von AC-Ladeinfrastruktur (Wechselstrom) mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Der go-e hat keinen festen Netzanschluss sondern nur einen Stecker.

Auf die Förderung besteht keinen Rechtsanspruch und kann daher ohne die Angaben von Gründen abgelehnt werden.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Wegen der 5 Jahre: Wie sieht es eigentlich bei einem Umzug aus? Darf man dann nicht umziehen? Muss man das Geld im Falle eines Umzugs zurückzahlen? Oder wie läuft das?
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Wenn man umzieht nimmt man doch auch nicht die Heizungsanlage mit. Die Ladestation ist wie die Heizungsanlage fest mit dem Gebäude verbunden. Weil man die go-e mitnehmen kann, wird die nicht gefördert.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Smove99
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ecopowerprofi hat geschrieben:Es ist allgemein bekannt, dass nur Ladestationen gefördert werden, die fest installiert werden. Die Förderung ist Standort bezogen. Der go-e kann ohne Werkzeug demontiert werden und ist damit nicht förderfähig. Man will einfach verhindern, dass die Ladestation nur einmal gekauft wird und damit für verschiedene Standorte die Fördeung mehrfach abgegriffen wird.
Genau das ist das Problemlos. Es ist allgemein bekannt und es steht nirgends explizit geschrieben. „Allgemein bekannt“ kann sich innerhalb einer gewissen Zeit und Gefühlslage einer Behörde auch einmal komplett neu definieren. Außerdem ist diese Argumentation komplett hinfällig weil nach Abschluss der Maßnahme die Rechnung der Wallbox eingereicht werden muss und hier ist eine eindeutige Seriennummer vermerkt.
Über die beschaffte Ladeinfrastruktur darf nicht vor Ablauf einer Dauer von fünf Jahren verfügt werden.
D.h. die Ladestation muss 5 Jahre am Standort, der im Antrag genannt wurde, verbreiben. Das ist beim go-e nicht gewährleistet da mobil.
Genau so ein Quatsch, als wenn ich eine andere Wallbox nicht auch von der Wand abschrauben könnte. Und auch hier gilt: auf den Rechnungen der Ladestation sind Seriennummer vermerkt. Hier wird dem Bürger unterstellt das man mit der Box doch nur mobil unterwegs sein will. Rechtlich sind Unterstellungen ein sehr schmaler Grad.

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und der Netzanschluss von AC-Ladeinfrastruktur (Wechselstrom) mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Der go-e hat keinen festen Netzanschluss sondern nur einen Stecker.
Exakt die selbe schwammige Argumentation. Wenn man mit einer Elektrofachkraft spricht, dann erklärt diese ganz schnell das eine Steckdose exakt so ein Netzanschluss darstellt.
Auf die Förderung besteht keinen Rechtsanspruch und kann daher ohne die Angaben von Gründen abgelehnt werden.

Hier befindet sich die Behörden und alle die das nachquatschen ebenfalls auf dem Holzweg. Ein Anruf bei meinem Anwalt ergab einige entscheidenden Satz für mich als Rechtslaie: „Sie haben kein Rechtsanspruch auf die Förderung- diese kann z.B. einfach so eingestellt werden, aber es muss schon genau definiert werden was gefördert wird und was nicht. Der letzte der sich damit befasst wäre ein Richter/Richterrin beim Verwaltungsgericht und die werden der Behörden etwas erzählen wenn nirgends niedergeschrieben ist welche Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragsstellun galten und was dort drin stand.“ Der zweite Satz von Ihm: „Dafür sind die Rundschreiben da, diese sind nicht nur für den Bevölkerung sondern sich für die Behörden. Das Rundschreiben wurde einige Male seit Inkraftsetzung verändert, hier hätte die Behörden konkretisieren müssen. Ein Hinweis das nur fest angeschlossen Ladestation gefördert werden, muss dann eigentlich bei den Ergänzungen des Rundschreiben mit aufgenommen werden wenn man diesen Umstand als Ablehngrund ansetzen will. Beispielsweise wurde das Rundschreiben ja auch nach Inkraftsetzung um den Passus „ÖkoStrom“ ergänzt.“ Ist schon sehr interessant wenn man mit solchen Leuten spricht und scheinbar war ich nicht der erst der Ihn zu diesem Thema befragt habe.

Nimm es nicht persönlich aber das alles ist „allgemein macht man das“ und „allgemein ist bekannt das das nicht geht“. Es gibt nichts schriftliches und nichts konkretes und vorallem nichts schriftliches. Mal wieder die totale Hörigkeit.

Eigentlich bin ich ein sehr ruhiger Zeitgenosse, aber was ich bis jetzt schon alles durch habe nur um meine - Anfang nächsten Jahres kommende Zoe - mit 22kw zu laden, ist schon nicht von schlechten Eltern. Da hätte schon so mancher dem ich das erzählen hingeschmissen. Von den Anforderungen der Stadtwerke mit erneuten Umbau meinen gerade einmal 1 Jahr alten Zählerkastens bis hin zu diesem Vorgang. Da kann mich der versöhnlich Satz auf dem Ablehnschreiben „das die Behörden es trotzdem toll findet das ich nicht mit der Elektromobilität für den Umweltschutz entschieden habe“ nicht mehr beruhigen.

Ich warte mal noch bis morgen, vielleicht kommt ja noch ein Link zu einem Schreiben wo das „was nicht darf“ exakt geschrieben ist. Ansonsten geht es am Montag in die zweite Runde denn ich lasse mir nicht unterstellen das ich ja sowieso nur Kohle für eine Mobile Wallbox haben möchte. Die gesamte Elektroinstallation inkl Erdkabel und Schachtarbeiten umfasst 2500€ die Wallbox 699€. Gefördert wird sowieso nur max 1000€.

So jetzt erstmal noch einen leckeren Wochenendkaffee trinken 8-) :D

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Die Behörde sollte einfach eine Liste der förderfähigen Wallboxen erstellen und alle 3 Monate aktualisieren. Das macht die Bafa schon lange bei pelletöfen und co.
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