My private Lolo

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Gummikuh
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Moin,

Hat sich von Euch einer eine private Lolo in Betrieb?
Bei uns ist das die Idee, per TNM den Dienstwagen sowohl auf der Arbeit als auch bei mir laden und vor allen Dingen abrechnen zu können.

Mich würde ein "ist OK, haben wir auch so gemacht, funktioniert" reichen.

Ich weiß nicht, ob ich auch da Pionier bin.

Patrick
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Re: My private Lolo

michaell
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Gummikuh hat geschrieben:Moin,

Hat sich von Euch einer eine private Lolo in Betrieb?
Bei uns ist das die Idee, per TNM den Dienstwagen sowohl auf der Arbeit als auch bei mir laden und vor allen Dingen abrechnen zu können.

Mich würde ein "ist OK, haben wir auch so gemacht, funktioniert" reichen.

Ich weiß nicht, ob ich auch da Pionier bin.

Patrick
Habe ich laufen.
Kann man kartennummern steuern.
ZOE intens seit 11/2014, Peugeot seit 11/2020
KONA seit 12/2018, 7/2021 Ioniq 5 mit P45 Paket, Enyaq 80 01/2022
Info (at) Solar-lamprecht.de

Re: My private Lolo

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Da reicht doch ein simpler Stromzähler, wenn du die Stromkosten von deinem AG erstattet haben möchtest.
Aber manchmal muss es wohl kompliziert sein... einfach kann ja jeder.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: My private Lolo

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Moin!
Mit einer privaten Lolo kannst Du auf jeden Fall Deine Ladevorgänge problemlos abrechnen. Du brauchst dazu nur einen TNM Karte die auf den AG läuft. Dann bekommst Du automatisch die Gutschrift. Auch ein privates Fahrzeug und Freunde kannst Du dann gerne daran laden lassen.
Mit dem nötigen Plus Abo kannst Du dann auch Deine eigenen Ladekarten auf "kostenlos" schalten. Die Box braucht natürlich nicht für die öffentlichen Verzeichnisse freigegeben werden.
Gruß Ingo

Re: My private Lolo

TeeKay
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Spüli hat geschrieben:Die Box braucht natürlich nicht für die öffentlichen Verzeichnisse freigegeben werden.
Wäre aber besser für alle.

Re: My private Lolo

feif
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Gummikuh hat geschrieben:Moin,

Hat sich von Euch einer eine private Lolo in Betrieb?
Bei uns ist das die Idee, per TNM den Dienstwagen sowohl auf der Arbeit als auch bei mir laden und vor allen Dingen abrechnen zu können.
Mich würde ein "ist OK, haben wir auch so gemacht, funktioniert" reichen.
Patrick
Moin,
siehe meine Erfahrung mit der Gemeinde nach Veroeffentlichung im Netz

http://www.goingelectric.de/forum/priva ... t9559.html
Gruss
Feif
--------------
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Re: My private Lolo

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Ich "krame" diesen Thread mal wieder aus bevor ich was neues aufmache ...

Bin ja nun seit dem 02.02.16 mit meinem neuen e-Golf unterwegs.

Als Hauptlademöglichkeit hatte ich mir im vergangenen Jahr auch eine lolo von TheNewMotion in der Ausführung mit 22kW gegönnt ...

http://shop.thenewmotion.de/Produkt/lolo-22-kw

Klar - für den e-Golf mit seinem Schnarchlader sicherlich der "Overkill" :shock: aber als ambitionierter E-Auto Fahrer denkt man ja zukunftsorientiert für das was hoffentlich noch kommt und natürlich auch an die E-Fahrer-Gemeinschaft die das eventuell auch nutzen könnte - deshalb direkt was Größeres um für die Zukunft gewappnet zu sein ... ;)

Außerdem würde ich tatsächlich einem weißen Fleck auf der Landkarte eine Lademöglichkeit hinzufügen wenn ich denn diese freigeben würde ...

Und da genau möchte ich ansetzen mit meiner Frage bzw. mit meinen "Bedenken" ...

Die Ladestation hängt frei zugänglich auf meinem Betriebsgrundstück (bin selbstständig) quasi direkt Eingangs seitlich am Betriebsgebäude - der Nutzer muss aber natürlich aufs Grundstück - nach den üblichen Betriebszeiten von Mo-Fr. etwa immer von 6:00 bis 16:00 ist dann und am WE niemand da - welche rechtlichen Probleme könnten denn auftauchen wenn - um ein Beispiel zu nennen - sich jemand auf die Schnauze legt weil bei Schneefall am WE niemand geräumt hat und er sich dabei ein Bein bricht ?

Nur mal so Interesse halber ?

Re: My private Lolo

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Genau die gleichen Probleme, als wenn jemand dir einen Brief in den Kasten werfen will, oder wenn ein spielendes Kind über deinen Fussabtreter fällt.
Ist ganz einfach... verletzt du deine Verkehrssicherungspflicht, kann du auch haftbar gemacht werden.

Gegenfrage: Muss jeder Kunde, bevor er dein Grundstück betritt oder die Klingel betätigt zur Sicherheit erst einmal einen Haftungsvertrag mit dir unterzeichnen? ;)
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Re: My private Lolo

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Berndte hat geschrieben:...

Gegenfrage: Muss jeder Kunde, bevor er dein Grundstück betritt oder die Klingel betätigt zur Sicherheit erst einmal einen Haftungsvertrag mit dir unterzeichnen? ;)
Meine Kunden sind keine Laufkundschaft da wir kein Verkaufsgeschäft sind, sondern ein Industrieproduktionsunternehmen - die Kunden die uns besuchen kommen zu den Geschäftszeiten - in diesen wird auch natürlich wie in meinem Beispiel genannt der Schnee geräumt ...

Re: My private Lolo

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Dann wirst du halt keine befriedigende Antwort bekommen.
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