Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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wasserkocher hat geschrieben:Brauchen tut die wahrscheinlich fast niemand. Ist eher ein "nice to have", man kann auch schnell mal in der Mittagspause nachladen, oder wenn man abends noch mal weg muss. Aber ich gebe dir Recht, wichtig ist das nicht.
Genau so. Je nach Anschlussituation sind die Zusatzkosten für 22 kW statt 11 kW marginal. Wenn ich schon einen Aufwand von 1000 Euro und mehr treibe, um eine Ladestation zu installieren, dann kommt es auf die letzten 100 Euro auch nicht mehr an -- und dafür habe ich dann die doppelte Leistung, falls ich sie mal brauche.

NACHTRAG: Ein Anwendungsfall. Mein Model S lade ich gerne kurz vor der Abfahrt mit 22 kW, vor allem im Winterhalbjahr. So erreiche ich zwei Effekte: Der SoC ist während der Standzeiten tendenziell geringer (schont den Akku), und der Akku kommt innerhalb kurzer Zeit auf die optimale Betriebstemperatur, so dass ich beim Losfahren von Anfang an das normale Rekuperationsverhalten habe (bei zu kaltem Akku wird die Reku gedrosselt). Dasselbe lässt sich prinzipiell auch mit 11 kW erreichen, heizt aber nicht ganz so effektiv vor. :)
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Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Will noch etwas ergänzen aus eigener Erfahrung:
Wer eine Verstärkung des Hausanschlusses beim NB beantraghen will (bei neueren Häusern wird oft nur die Eingangssicherung erhöht, die Zuleitungen sind ausreichend), sollte das E-Auto nicht erwähnen, sondern mit der Installation eines 22kW Durchlauferhitzers begründen. Damit haben die NB scheinbar weniger Probleme bei der Zulassung.

Eine Ladestelle mit 11kW (oder gar nur 3,6kW einphasig) zu installieren macht wenig Sinn, wenn man die Anschlussleistung zur Verfügung hat. Ich gehe davon aus, dass einphasige AC-Ladung in Zukunft nur "Notladung" wird. Denn alle diese Ladekabel liegen bei einer dreiphasig beschalteten Wallbox /Ladesäule auf der gleichen Phase - das kann auf Dauer nicht gut gehen. So wie unsere liebe Regierung Typ2 durchgedrückt hat, sollte sie auf 11kW-AC-Drehstromlader als Standard bei Neuwagen drängen - schon aus Gründen der Netzschieflast.

Klar sind 4,6kW oder 6,6kW/7,4kW eigentlich kein Problem - aber bei tausenden E-Autos mit einphasigen Ladern wird es garantiert eines!
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Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

Rumstromerer
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Auch wenn ich das an anderer Stelle schon einmal erklärt hatte wiederhole ich mich gerne noch einmal.

Die Schiflast ist kein Problem wenn in einer Straße viele kleine Häuser stehen.
Von Hausanschluß zu Hausanschluß sind die drei Außenleiter verdreht. Wenn drei Nachbarn jeweils einphasig laden dann addiert sich das gerade eben zu einer gleichmäßigen Dreiphasenbelastung.
Musterstraße 1
L1->L1*
L2->L2*
L3->L3*
Musterstraße 3
L1->L2*
L2->L3*
L3->L1*
Musterstraße 5
L1->L3*
L2->L1*
L3->L2*
Dann wiederholt es sich
Musterstraße 7
L1->L1*
L2->L2*
L3->L3*

Die Schieflast könnte ein Problem werden wenn in einer großen Wohnanlage alle Ladestationen paralell an einem Hausanschluß hängen. Hier muß dann der Hauselektriker aufpassen und bei der Installation die Außenleiter entsprechend durchtauschen.

Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Rumstromerer hat geschrieben:Die Schiflast ist kein Problem wenn in einer Straße viele kleine Häuser stehen.
Von Hausanschluß zu Hausanschluß sind die drei Außenleiter verdreht. Wenn drei Nachbarn jeweils einphasig laden dann addiert sich das gerade eben zu einer gleichmäßigen Dreiphasenbelastung. ...
Danke, das war mir so nicht bewusst, dass es eigentlich gar keine exakte /vorgeschriebene Belegung für den Anschluss der Phasen (am Hauseingang) gibt.
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Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Am Hausanschluss wird "der Ordnung halber" auch vom VNB nach Farbe aufgeklemmt (Braun, Schwarz, Grau).
Jedoch in der Abzweigmuffe unter der Straße werden die Farben "ausgewürfelt" ... Hauptsache rechtes Drehfeld.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
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Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

Rumstromerer
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Die werden sogar absichtich weitergedreht damit sich eine mögliche Schieflast über mehrere Häuser ausmittelt.

Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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LG Stefan

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Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Joe-Hotzi hat geschrieben:Will noch etwas ergänzen aus eigener Erfahrung:
Wer eine Verstärkung des Hausanschlusses beim NB beantraghen will (bei neueren Häusern wird oft nur die Eingangssicherung erhöht, die Zuleitungen sind ausreichend), sollte das E-Auto nicht erwähnen, sondern mit der Installation eines 22kW Durchlauferhitzers begründen. Damit haben die NB scheinbar weniger Probleme bei der Zulassung.
...
Klar sind 4,6kW oder 6,6kW/7,4kW eigentlich kein Problem - aber bei tausenden E-Autos mit einphasigen Ladern wird es garantiert eines!
Der Netzbetreiber (zumindest meiner) unterscheidet in Haushaltstypische Geräte (zu denen z.B. ein Boiler gehört) und eben andere. Für Haushaltstypische Geräte ist die Erhöhung kein Problem. Als ich ihn dann gefragt habe, ob ein Elektroauto nicht haushaltstypisch ist, war man etwas ratlos :lol:

Um die Belegung der Phasen kümmern sich die Netzbetreiber relativ wenig. Ich hatte bei meiner 1phasigen PV extra nochmal gefragt auf welche Phase ich gehen soll, Antwort: egal :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Als ich meine 22-kW-Box in der Garage installiert habe, habe ich bei den Stadtwerken nachgefragt, ob das geht. Die einzige Antwort war: solange bei mir in der Straße nicht noch so eine Installation kommt, sehen sie keine Probleme. Da ich in einem Neubau (10 Jahr alt) mit 6 Parteien wohne, war die Anschlussleitung auch kein Hindernis. Der Elektriker hat einfach noch ein Kabel zu meinem Zähler gelegt, das war's.
Zoé Zen, 07/2013 bis 08/2020. 3/18: Akku-Upgrade auf 41 kWh. Wallbox 11 kW. Kia e-Niro Vision 64 kWh seit Juli 2020.

Re: Meldepflicht für Ladeboxen mit 22 kW

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Hallo zusammen,

ich habe vor fast genau einem Jahr meine ZE-ready-11kW Wallbox in Betrieb genommen.
Zum Einbau meiner, zeitgleich georderten, Smartmeter und dem damit leider verbundenen Wechsel des Messstellenbetreibers, waren an jenem Tag sowohl Mitarbeiter meines vorherigen MSB, als auch meines neuen MSB, bei mir, um die Zähler umzubauen.
Hintergrund dazu: EDL21 Smartmeter, kompatibel zu "RWE-SmartHome PowerControl", waren beim vorherigen MSB leider nicht verfügbar, daher war ein MSB-Wechsel, nur deshalb, leider erforderlich.

Im Gespräch mit den Fachleuten erwähnte ich, dass ich demnächst (wahrscheinlich erst in 2015 und auch nur vorübergehend, also zu Testzwecken) eine 22kW Wallbox, am gleichen Anschluss betreiben möchte. Dabei sagte man mir übereinstimmend, dass dies kein Problem sein würde. Ich müsse den Anschluss eines so starken Verbrauchers lediglich, so wie auch bei einem entsprechend starken Durchlauferhitzer, vorher beim Netzbetreiber anmelden, damit geprüft werden kann ob ggf. Spitzen auftreten könnten. (Der Kabelquerschnitt war dafür schon vorhanden, ein passender LS und FI-B dafür vorhanden)
Beide Techniker wussten, dass es dabei um eine Ladebox für ein eAuto ging, hatten aber beide keinerlei Bedenken deswegen, hinsichtlich der Genehmigung. Die Bitte war nur, vorher Bescheid über das Vorhaben zu geben.
Heute - gut ein Jahr später - habe ich diese "RWE SmartHome eBox-remote" schon seit knapp zwei Wochen im Testbetrieb.
Ein kurzer Anruf bei meinen Stadtwerken (EVU) und die Info, dass es ein vorübergehender Testbetrieb sein würde, reichten aus.
Ich erwähnte bei dem Telefonat, dass ich diese eBox eventuell, auch nach Ende des Regressionstests, behalten könnte und die Reaktion war "Kein Problem, wenn es während der Testzeit keine Probleme gab!"
Das finde ich gut!
Keine Bürokratie, keine Vorurteile und keine "Knüppel zwischen die Beine"!
Diese Erfahrung bestätigt mich darin, dass, wenn man freundlich fragt, man meist auch eine entsprechend wohlwollende Antwort bekommt!

Viele Grüße,
Thomas
#1 Ioniq electric premium (aurora) ersetzte Zoe #1 seit 10/17. #2 ZOE Intens (schwarz, Jahreswagen, q210) seit 12/15
Beide im tägl. Betrieb (Berufspendler, 90 bzw 70 km/Tag) - Seit 08/14 etwa 150tkm elektrisch unterwegs
Innogy eBox-remote Typ-2, 32A
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