LSV bei privatem Ladepunkt

Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Mein Arbeitgeber erwägt bei Neubau des Bürogebäudes sechs AC Ladepunkte und einen CCS Anschluß auf den Firmenparkplätzen für Firmenfahrzeuge zu installieren. Fällt das auch unter die LSV?
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Sind die Stellplätze öffentlich oder für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich?
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Bauen und glücklich sein.
Gruß

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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Tho hat geschrieben:Ich darf privat daheim keinen Strom verschenken? Das würde mich jetzt stark wundern... :lol:

Ist leider so. Habe mich informiert. Um Steurbehörden nicht im Haus stehen zu haben. Anderes ist geduldet!!
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Was soll dafür die Rechtsgrundlage sein?
Umsatzsteuer bezahle ich ja auf den Strombezug, da ich nichts verkaufe entsteht auch keine Umsatzsteuer beim verschenken.
Gewinn wird auch keiner erzielt, da ich etwas verschenke und keine Gewinnerzielungsabsicht habe. Reicht auch nicht um ein Gewerbe zu unterstellen...
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Tho hat geschrieben:Was soll dafür die Rechtsgrundlage sein?
Der Beschenkte also der E-Möbilist, der an Deiner WB kostenlosen Strom bekommt, müsste Schenkungssteuer bezahlen. Da es Freigrenzen gibt (ich meine die liegt bei 5000€) dürfte er nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn der Wert des Stromes innerhalb von 10 Jahren diese Freigrenze überschreitet. Das Problem für das Finanzamt besteht eben darin festzustellen wer dieser Beschenkte nun ist und ob die Freigrenze innerhalb von 10 jahren überschritten wurde. Der Schenker hat aber gar nix zu befürchten. Auch wenn im Gegenzug der E-Mobilist Dir eine Spende (z.B. fürs das Parken oder den Bau der Ladestation und nicht für das Laden) überreicht, müsstest Du die nur dann versteuern, wenn die Freigrnze in 10 Jahren überschritten wird.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Die Schenkungssteuer...stimmt. :lol:
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... ungssteuer
Begünstigte, die nicht verwandt sind, Steuerklasse 3, wäre der Freibetrag bei 20.000€.

Muss ich als Schenkender denn Beleg darüber führen, wem ich wieviel schenke? :?:
Ich meine das tut ja im täglichen Leben auch kein Mensch. :lol:
Da ist doch eher der Beschenkte in der Pflicht, die Schenkung zu versteuern.
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Re: LSV bei privatem Ladepunkt

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Tho hat geschrieben:Da ist doch eher der Beschenkte in der Pflicht, die Schenkung zu versteuern.
Hatte ich doch geschrieben, oder ??
ecopowerprofi hat geschrieben:Der Schenker hat aber gar nix zu befürchten.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Tho hat geschrieben:Ich darf privat daheim keinen Strom verschenken? Das würde mich jetzt stark wundern... :lol:
Solltest du eine PV Anlage mit Eigenverbrauch haben könnte das in der Tat schwierig sein. Zumindest müsstest du auf den an Dritte abgegebenen Strom die volle EEG Umlage zahlen.
Ist im privaten Umfeld vielleicht kein sehr hohes Risiko, im gewerblichen Bereich kann sowas aber unangenehm werden.
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
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