Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

joergw
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Kennt sich jemand mit den rechtlichen Gegebenheiten für Ladestationen bei Eigentumswohnungen aus?

Wir sind vor ca. zwei Jahren in unsere neue Eigentumswohnung eingezogen. Schon beim Bau haben wir aber an die Elektromobilität von morgen gedacht und als Sonderwunsch an unseren Stellplatz eine Ladestation legen lassen. Soweit auch so gut – mit dieser konnte ich sogar einen Testwagen von Tesla erfolgreich aufladen.

Allerdings bin ich mit der verbauten Lösung mittlerweile nicht mehr zufrieden. Es handelt sich nämlich lediglich um eine abschließbare Steckdose. Ich hätte allerdings gerne etwas mit einem fest verbautem Kabel und einem eingebauten Stromzähler, damit ich den Strom auch für meinen Geschäftswagen herausrechnen kann.

Kann ich den Umbau einfach selber (natürlich durch einen Elektriker) vornehmen oder muss ich hierfür wieder die große Runde über die Eigentümerversammlung gehen und das genehmigen lassen?

Ich tausche ja eigentlich nur etwas vorhandenes oder bestehendes gegen etwas anderes aus. Was wäre, wenn beispielsweise nur ein Defekt vorliegt und ich ein Ersatzgerät bräuchte, dass aber wg. des technischen Fortschritt nicht wirklich identisch ist? Müsste ich das dann auch genehmigen lassen?

Ich möchte ja schließlich nichts neues verlegen oder verbauen lassen. Ich möchte auch nicht einen komplett neuen Stromanschluss legen lassen. Dafür bräuchte ja natürlich eine Genehmigung. Aber was ist mit dem Austausch einer vorhandenen Lösung durch eine zweckmäßig gleiche Lösung?

Was meint ihr???
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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

rollo.martins
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Ich wäre da pragmatisch. Installier eine Box, die an der Dose angesteckt ist, und gut ist. Oder bewahr zumindest die entfernte Dose auf, für den Fall, dass sich jemand beschwert und du doch zu Variante 1 greifen musst.

Gruss vom Juristen


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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

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Komtm wohl auch auf den Wortlaut an. Was wurde dennd a damals genau genehmigt?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

joergw
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Im Sonderwunschkatalog stand noch "Ladestation für Elektroauto" unter anderem mit folgender Beschreibung "Eine Ladestation besteht aus Ladesteckdose und entsprechenden Ladekabel für Fahrzeuge mit Kommunikationsschnittstelle". Also relativ eindeutig.

Diese explizite Bezeichnung finde ich in den nachfolgenden Unterlagen leider nicht mehr so wieder. Grrr...

Aber für "einfach mal machen" ist so eine Ladestation auch recht teuer, finde ich.

Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

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Ich habe bei mir genau deinen Plan umgesetzt.
Schuko gegen CEE 16A in roter 32 A Dose einphasig.
Bei uns hat kein Hahn gekräht.
Prius 2 2 2 2004 :o
Ioniq PHEV silber; Pre/SD/Interieur hell: seit 1.9.2017

Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

AndiH
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Kommt meiner Meinung nach auch darauf an wie die Steckdose angeschlossen ist:

- Hängt die an deinem Zähler?
- Eigener Stromkreis oder allgemeiner Garagenstrom?
- Leitungsquerschnitt und Absicherung?

Falls du eine 2,5qmm Leitung mit 16A abgesichert an einem eigenen Stromkreis zu deinem Zähler hast sollte es keinerlei Zustimmung brauchen einfach die Steckdose durch eine Wallbox deiner Wahl zu ersetzen. Wenn die Steckdose am allgemeinen Garagenstrom hängt und über eine allgemeine Umlage abgerechnet wird dann haben sie dich besch...

Gruß

Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

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Der Sonderwunschkatalog ist Vertragsbestandteil und der Bauträger hat die Lademöglichkeit durch die Installation der Steckdose bestätigt. Daher sehe ich gar keine Einspruchsmöglichkeit der anderen Eigentümer. Es würde jetzt die nicht norm- und fachgerechte Ausführung (das E-Mobilitätsgesetz und die Norm schreibt Typ 2 vor) durch die richtige (Typ 2) ersetzt. Man sollte auch gar nicht mehr nachfragen um irgendwelche überflüssige Diskussionen zu vermeiden. Einfach machen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

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Da du eine offizielle Genehmigung für eine (konkret) "Ladestation" samt Kabel und Kommunikation hast (und nicht etwa nur für eine Schuko Steckdose.....) und sich die avisierten Umbauten auf den reinen "Dosentausch" innerhalb deines Sonereigentums beschränken ist die Sache (ob da letztlich nun ein Hahn kräht oder nicht) rechtlich wasserdicht :thumb:

Erneute Genehmigung wäre nur erforderlich wenn neuerliche Arbeiten am/im Gemeinschaftseigentum erforderlich wären.
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

tesla model y
fiat 500 electro ICON

Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

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Sieht gut aus. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du ja auch einen gröeßren AKsten installieren lassen, in dem Dann eine CEE Steckdose sitzt und eine mobile lAdelösung drin ist und nur das Ladekabel nach aussen geführt wird
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Re: Ladestation in Gemeinschaftsgarage nachrüsten

joergw
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Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ja, die Leitung ist ausreichend dimensioniert. Zwar "nur" für 16A, aber für über Nacht laden sollte es alle mal reichen.

Ich würde das ganze auch nicht an die große Glocke hängen. Je mehr man fragt, desto mehr Antworten bekommt man nur (und nicht immer die, die man hören möchte) :?
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