Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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c2j2 hat geschrieben:Nope. Panoramafreiheit.
Ich habe auch geschrieben "vielleicht", weil es geht um eine Detailaufnahmen (Steckdose), die nur gesehen werden kann, wenn man den Sichtschutz (Hecke) überwindet. Das hat nichts mehr mit Panoramafreiheit zu tun.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Dann ja, klar.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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ecopowerprofi hat geschrieben: ...Im Einzelnen:
Gem. Teil I §3 Abs. 2 Pkt. g gehört die Steckdose zu deinem Sondereigentum
...
Woraus liest du das in dem Satz ?

Da steht weder etwas zu Steckdosen noch zu Teilen an den Außenwänden des Gebäudes.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Eine Steckdose ist das natürliche Ende / Abschluss einer Leitung ohne die die Energie nicht entnommen werden kann und die Leitung überflüssig wäre. Man kann aber auch die Steckdose als ein Stück der Leitung ansehen. Die elektrische Leitungen ab Zähler sind Bestandteil des Sondereigentums.
bm3 hat geschrieben:Da steht weder etwas zu Steckdosen noch zu Teilen an den Außenwänden des Gebäudes.
Die Außenwände sind Gemeinschafteigentum aber das große aber dann kommt Gem. Teil II §5 Abs. 6 Pkt. b in Spiel. Dort steht, dass Du darfst ohne zu fragen die Steckdose einbauen auch wenn dadurch das Gemeinschafteigentum (Außenfassade) berührt wird. Voraussetzung ist, dass der Miteigentümer dadurch nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Da für die Terrase ein ausschließliches Sondernutzungsrecht besteht dürfte das wohl gegeben sein. Die Terrasse ist wie die Wohnung zu betrachten.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Dank, endlich einer der das Versteht. Die Hausverwaltung und der Eigentümer, incl. Rechtsanwalt haben mich über den Tisch gezogen. Jetzt habe ich gute Argument für die Eigentümerversammlung in 2019, mit Antrag für den erneuten Umbau der Steckdose auf CEE.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
Seit 23.10.20 ZOE Intens R135 Z.E.50,titanum-grau
Winter-Paket,CCS,Ganzjahresreifen,Easy Link 9,3
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Wieso Antrag? Wenn ecopowerprofi Recht hatte (und IANAL, vermute aber ganz stark, dass es so ist) als er schrieb:
ecopowerprofi hat geschrieben:[...]Auf den Punkt gebracht: Du darft die Außensteckdose durch eine CEE ersetzen und das Auto daran laden. [...] Fazit: Ich würde der HV dies so Mitteilen und mein Auto an einer CEE Steckdose von meiner Terrasse aus laden. Soll der ME doch klagen und mit Pauken und Trompeten verlieren.
=> dann würde ich das ganz genau so machen:

- CEE-Steckdose (wieder) anbringen

- Auto daran laden

- Mitteilung an die Hausverwaltung mit Klarstellung der Sach-/ Rechtslage aus Deiner Sicht.

Wenn Du einen Antrag stellst, gibst Du womöglich Deine Rechtsposition auf, das würde ich schön bleibenlassen.
Gruß
Werner
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Genau. In der Teilungserklärung steht ja deutlich drin, was Du machen darfst. Solange der niemand der Mitbewohner unzumutbar beeinträchtigt wird, dann darfst du "ohne Zustimmung der Eigentümer" (!) machen, was du möchtest für Dein Sondereigentum. Das darf auch das Allgemeineigentum betreffen.

Beispielsweise dürfte ich für meine Solaranlage Kabel an der Außenwand herunter führen, ohne dass ein Nachbar etwas dagegen haben kann.

Dann müsste Dein lieber Nachbar seinerseits den Nachweis führen, und das dürfte schwer sein, wenn du das Kabel nicht in Augenhöhe eines Durchgangs verlegst.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Also: sicherstellen, dass der Strom nicht über Allgemeinstrom läuft, dann kannst Du das Schreiben entsprechend beantworten und es ist an denen, einen Nachweis zu führen. Der Klagepunkt wäre dann nichtig.

Baulich bist Du im Recht gemäß Teilungserklärung (gut, man könnte es schöner verlegen, wenn es so aussieht wie in dem Bild, aber es ist ja auf Deinem Sondereigentum, so wie ich es verstanden habe, und da kannst Du es auch unter Stacheldraht legen).

Wenn auch der Strom nicht das Allgemeineigentum betrifft (auch sicherstellen, dass nicht eine Sicherung rausfliegt, wenn Du lädst! Das wäre dann sicher "unzumutbare Beeinträchtigung"), dann sehe ich kein Problem außer dem Blutdruck des Nachbarn.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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iOnier hat geschrieben:würde ich schön bleibenlassen
sehe ich auch so.
Nur eine Mitteilung an die HV, dass Du nach eingehender Klärung der Sachlage von §5 Abs. 6 Pkt. b in Verbindung mit §3 Abs. 2 Pkt. g der Teilungserklärung Gebrauch machst und die CEE wieder montierst.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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c2j2 hat geschrieben: Wenn auch der Strom nicht das Allgemeineigentum betrifft (auch sicherstellen, dass nicht eine Sicherung rausfliegt, wenn Du lädst! Das wäre dann sicher "unzumutbare Beeinträchtigung"), dann sehe ich kein Problem außer dem Blutdruck des Nachbarn.
"Wenn also.."

Tapatalk hat kein "Bearbeiten"
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