Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Das ersetzen einer Schuko durch CEE sollte keine Bauliche Veränderung darstellen, ein Urteil ist mir aber nicht bekannt. Es ist ein Tausch gleichwertiger Komponenten, keine Veränderung im Sinne von etwas strukturell Neuem. Ich stehe vor dem gleichen "Problem" und würde das ohnehin gerne anhängig machen. Bei unserer WEG kann ich mich darauf verlassen, dass sie es monieren ;-) In unserer WEG wird das sicher sogar besonders spannend. Geringer Streitwert und hohe Pressewirksamkeit sind es allemal wert. ;-)
JEDOCH wäre es interessant zu wissen wie das weitere (lose) Kabel zum Stellplatz geführt wird und das schaut sich im Zweifelsfall ein Richter sogar vor Ort an. So war es zumindest früher einmal, da die Gerichte hoffnungslos überlastet sind kann das aber auch vom Schreibtisch entschieden werden.

Wenn das weitere Kabel untreitig über Wege führt oder sonst jemanden gefährden kann wird es haarig bis aussichtslos ...

However, da bräuchte man Bilder und -wenn man es seriös beurteilen will- die Teilungserklärung.. Wichtig ist einen RA zu nehmen der Fachanwalt für WEG Recht ist ;-) Sonst reißt Du uns durch ein negatives Urteil alle rein :thumb:
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Ein interessantes Thema. Bitte stell doch die Teilungserklärung hier ein. Die Teilungserklärung ist das Fundament für jegliche Argumentation.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Das Bild ist vom klagenden Eigentümer gemacht worden. Ich hätte das Kabel auch hinter der Hecke verlegen können.
Entlang dem Parkplatz nach vorn. Der Eigentümer monierte auch das ganze als Stolperfalle.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
Seit 23.10.20 ZOE Intens R135 Z.E.50,titanum-grau
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Ich dachte für den Parkplatz hast Du das Sondernutzungsrecht oder ist es vielleicht sogar Sondereigentum. In beiden Fällen und im zweiten ganz besonders hat der andere Eigentümer darauf ohne Deine Zustimmung nichts verloren. Du kannst ihm sogar "Hausverbot" bzw. Betretungsverbot erteilen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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blumenmeer hat geschrieben:Das Bild ist vom klagenden Eigentümer gemacht worden. Ich hätte das Kabel auch hinter der Hecke verlegen können.
Entlang dem Parkplatz nach vorn. Der Eigentümer monierte auch das ganze als Stolperfalle.
Ist das nicht dein Stellplatz (im Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht)? Da hat doch niemand anders was zu suchen.
Die Begründungen deines Miteigentümers werden immer fadenscheiniger, ich kann mir nicht vorstellen das ein Richter hier gegen dich urteilen würde.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Hier ist einmal die Teilungserklärung
http://www.concordia-binz.de/Teilung.pdf
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Man sollte bevor man sich vom Miteigentümer ins Bockshorn jagen lässt erst mal die Teilungserklärung durchlesen. Auf den Punkt gebracht: Du darft die Außensteckdose durch eine CEE ersetzen und das Auto daran laden.

Im Einzelnen:
Gem. Teil I §3 Abs. 2 Pkt. g gehört die Steckdose zu deinem Sondereigentum
Gem. Teil II §5 Abs. 6 Pkt. b darfst Du ohne zu fragen die Steckdose einbauen auch wenn dadurch das Gemeinschafteigentum (Außenfassade) berührt wird. Der Miteigentümer soll mal darlegen warum er durch den Einbau der CEE-Steckdose unzumutbar beeinträchtigt wird. Er hat ja auf deiner Terrasse nichts verloren.
Für den Stellplatz gilt das alleinige Sondernutzungsrecht. Damit darf da auch ein Kabel auf dem Boden liegen. Für die "Nutzung" des Gemeinschafteigentum zur Verlegung des Kabels gilt auch wieder Teil II §5 Abs. 6 Pkt. b.

Fazit: Ich würde der HV dies so Mitteilen und mein Auto an einer CEE Steckdose von meiner Terrasse aus laden. Soll der ME doch klagen und mit Pauken und Trompeten verlieren.

PS: Wenn der die Sachen fotografiert begeht vielleicht eine Straftat, weil er Dein privaten Bereich verletzt. Ich würde mit einer Anzeige drohen, wenn er es nochmals fotografiert.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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ecopowerprofi hat geschrieben::.
PS: Wenn der die Sachen fotografiert begeht vielleicht eine Straftat, weil er Dein privaten Bereich verletzt. Ich würde mit einer Anzeige drohen, wenn er es nochmals fotografiert.
Nope. Panoramafreiheit. https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf- ... 82395.html. DAS würde unnötig böses Blut geben. Es sei denn, man muss auf den Stellplatz, um ihn zu fotografieren.
Tesla Model 3SR+, Nissan Leaf 2018 Acenta, Lade optimiert zuhause per PV und/oder Tibber. Habe eine App geschrieben für das PV-unterstützte Laden (siehe https://android.chk.digital/).

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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ecopowerprofi hat geschrieben: Im Einzelnen:
Gem. Teil I §3 Abs. 2 Pkt. g gehört die Steckdose zu deinem Sondereigentum
Gem. Teil II §5 Abs. 6 Pkt. b darfst Du ohne zu fragen die Steckdose einbauen auch wenn dadurch das Gemeinschafteigentum (Außenfassade) berührt wird. Der Miteigentümer soll mal darlegen warum er durch den Einbau der CEE-Steckdose unzumutbar beeinträchtigt wird. Er hat ja auf deiner Terrasse nichts verloren.
Für den Stellplatz gilt das alleinige Sondernutzungsrecht. Damit darf da auch ein Kabel auf dem Boden liegen. Für die "Nutzung" des Gemeinschafteigentum zur Verlegung des Kabels gilt auch wieder Teil II §5 Abs. 6 Pkt. b.
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Das hingegen ist mMn der Knackpunkt und dürfte ed dem Nachbarn sehr schwer machen.
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