Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

drilling
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Gigafarad hat geschrieben:Also für mich hört sich das an wie ein einfaches Missverständnis. Der Kläger ist anscheinend der Meinung, dass du dein Auto mit Gemeinschaftsstrom lädst. Das wäre für mich auch ein Grund zu klagen, es geht da ja schließlich nicht um Centbeträge.
Ich kann mit nicht vorstellen, dass es nur um die "Abnutzung" der Gemeinschaftsstromleitung geht :lol: eine Klage deswegen wäre ja an Lächerlichkeit (und Chancenlosigkeit) nicht zu übertreffen.
Sehe ich auch so. Ich würde noch mal versuchen diesen Punkt mit dem Kläger zu klären bevor ein Gericht bemüht wird.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Weiß der/die/das Kläger*in*aus denn, dass du einen eigenen Zähler dafür betreibst, oder hast du das nur diesem Forum kundgetan?
Geht über die Hausverwaltung und die weiss , das daß ein eigener Strom ist.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

drilling
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blumenmeer hat geschrieben:Geht über die Hausverwaltung und die weiss , das daß ein eigener Strom ist.
Der Hausverwaltung ist es aber letztendlich völlig egal ob ihr wegen einem Irrtum vor Gericht landet, insofern würde ich sicherstellen das der Kläger das wirklich weiß.

Ich würde sowieso grundsätzlich immer das direkte Gespräch suchen, damit kann man oft vieles klären was sonst nur zu unnötiger Eskalation führt.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Naja, wer hier eskaliert wird in diesem Thread schon überdeutlich!

Es kann der Frömmste nicht in Frieden laden, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt...

Allerdings ist die Hausverwaltung auch nicht gerade groß im Vermitteln.

Wenn Du Dir wirklich sicher bist daß der Strom über Deinen Zähler läuft würd ich es drauf ankommen lassen - das Gericht selbst ist erstmal kostenlos.

Ach so, der Anwalt droht ja eh der Hausverwaltung - Du bist ja gar nicht der Adressat. Was hat Dir denn die Hausverwaltung dazu geschrieben - einfach kommentarlos den Brief weitergeleitet oder hat sie es Dir auch, wie gefordert, untersagt?

Dann muß ja die Hausverwaltung im Zweifel gegen Dich klagen... Und darüber muß die Eigentümergemeinschaft mit einfacher (?) Mehrheit entscheiden... Warum verkomplizieren Anwälte eigentlich das Leben immer so sehr?

Du hast - trotzdem Du Recht hast - mein vollstes Mitgefühl...

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

geko
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Die gerichtliche Klärung würde ich hier sehr positiv sehen. Dann ist nämlich Ruhe im Karton.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

UliZE40
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Sehe ich auch so. Selbst die getauschte Steckdose dürfte kein Problem sein und eher für den „Beklagten“ sprechen.
Denn die „Veränderung“ war weder wertmindernd noch irreversiebel sondern diente im Gegenteil dem Schutz des Gemeinschaftseigentums vor Brandschäden. Der Rest ist für Hausverwaltung und Kläger ohnehin lächerlich und dürfte sich spätestens vor Gericht in Sekundenschnelle in Luft auflösen. Danach ist Ruhe.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

Mike1840858
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Ich lebe auch in einer WEG und habe mich schon mit einigen Fallstricken auseinander setzen müssen. Deinen Fall aus der Ferne einzuschätzen ist schwierig möglich. Dazu müsste man die Teilungserklärung der WEG besser kennen. Ich habe mir mal meine nochmal angesehen. Da sind Passagen zu Stromleitungen genauso enthalten, wie zu baulichen Veränderungen. Auch eine Art salvatorische Klausel ist da drinnen:

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In allen Zweifelsfragen bei der Anwendung des Wohneigentumsgesetzes und der vorstehenden Vereinbarungen ist davon auszugehen, dass die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob jeder Raumeigentümer Alleineigentümer des Gebäudes [...] wäre, in dem sich ihr Sondereigentum befindet bzw. die ihrem Sondernutzungsrecht unterliegen.
Nach meiner Teilungserklärung wäre es durchaus möglich die Steckdose an der Terrasse auszutauschen. Obgleich es durchaus Regeln zum Schutz einer einheitlichen Fassade hinsichtlich Farbe und ähnlichem geben kann. Deshalb kann man in der WEG nicht einfach mal eine Marquise oder SAT-Schüssel anschrauben. Genau genommen kannst Du schon beim Briefkasten ein Fass aufmachen. Und selbst wenn nicht in Teilungserklärung oder Bebauungsplan hierzu Vorgaben gemacht werden, das anbringen einer Marquise betrifft alle Eigentümer und ist nach WEG §22 Abs. 1 einstimmig zu beschließen.

Auch gehört die Unterverteilung und die Leitungen, etc. üblicherweise zum Sondereigentum. (wie gesagt die Teilungserklärung kann anderes regeln). Wenn das Gemeinschaftseigentum wäre müsste z.B. der Austausch deiner Terrassensteckdose gegen eine CEE nicht durch dich bezahlt werden, sondern durch die WEG. Das durfte ich schon mal auf die harte Tour lernen.

Ich würde dir aber auch empfehlen das Gespräch zu suchen. Eventuell liegt es tatsächlich daran, dass der WEGegner davon ausgeht den Strom mit zu bezahlen. Das kann durchaus darauf beruhen, dass die Gartenfläche G4 Gemeinschaftseigentum ist. Denn dann seit ihr ja auch gemeinschaftlich für Pflege und Erhalt verantwortlich. Da könnte es schon sein, dass z.B. der Strom fürs Rasenmähen über den Gemeinschaftszähler läuft.

Gruß

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Frage an Mods: wäre dieses allgemeine Thema nicht besser in private-ladeinfrastruktur/ statt in einem fahrzeugspezifischen Unterforum aufgehoben?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Die Zuführung zur Außensteckdose geschieht doch über Leitungen in deinem Sondereigentum und über deinen Zähler. Wenn es so ist hast da nichts in dieser Hinsicht zu befürchten.

Ja, da der Thread von allgemeinem Belang ist, verschiebe ich ihn besser mal zum vorgeschlagenen Bereich.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

Rockatanski
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Einfach durchklagen, in einer WEG ist normales Reden und Verständnis quasi kraftsouveräner Willkür nicht gegeben.

Du verlierst nur Zeit.

Anwalt raussuchen und go!

VG
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