Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

EricB
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Hey Leute,
vielleicht hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrung gemacht oder hat einen rechtlichen Rat.

Ich möchte von meinem Hybrid-Fahrzeug auf einen Plug-in-Hybriden umsteigen und muss mir daher Gedanken zur Ladung des Autos an der heimischen Wohnung machen.

Fakten:
Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung. Zur Eigentumswohnung gehört eine Doppelparkergarage (also eine Ebene) mit persönlichem Sondernutzungsrecht (Sondereigentum). In dieser Garage liegt bereits Strom an. Auch eine Steckdose ist vorhanden, welche jedoch dem allgemeinen Hausstrom zugehört. Auf Nachfrage bei der (eher faulen) Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass eine Veränderung in der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss. Diese ist jedoch erst im September 2019. Man könnte zwar einen Umlaufbeschluss anstreben, da dieser jedoch die Zustimmung aller Eigentümer benötigt, ist ein Erfolg eher unwahrscheinlich.
Ich möchte eigentlich nicht bis September 2019 warten. Daher meine Fragen an euch:

1. Hat jemand Erfahrung, ob das anbringen eines Zwischenzählers tatsächlich der Zustimmung der Miteigentümer bedarf?
2. Gibt es andere Möglichkeiten, die mir als Laie nicht bewusst sind (z.B. Ladestationen, die keiner Genehmigung bedürfen und den Strom zählen?
3. Gibt es bereits neue Erkenntnisse zur geplanten Gesetzesänderung, die einen solchen "Umbau" grundsätzlich erleichtern sollen?

Vielen Dank

Eric
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Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Wie ist den die Leistung der Steckdose in der Garage.
Das ist doch bestimmt nur für die Beleuchtung gedacht.
Ist das eine normale Schukodose oder eine CEE Dose ?
Das wird auf Dauer nicht ausreichen.
Mobile Wallbox mit eingebautem Zähler gibt es zu kaufen. Das ist kein Problem.

Wenn du Eigentümer bist solltest du doch wissen, dass es für alles einen Beschluss geben muss.
Wie viel Eigentümer sind denn vorhanden ?
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Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

Rockatanski
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Für ne Steckdosenerweiterung im Sondereigentum braucht es keinen Beschluss.

Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Wenn es nur eine Steckdosenerweiterung wäre.
Aber da muss ja ein geeichter Zähler zwischen, oder wie soll das abgerechnet werden ?
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Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

Rockatanski
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Einfach je neue Leitung ziehen lassen und auf seinen Zähler aufschalten lassen.
Am besten eine 5x6 qmm mit ner roten CEE32 Dose am Ende.
Und nix von Ladestation etc erzählen.

Wer da fragt, hat schon verloren.
Steckdose gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Stellplatzes heute dazu.

Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Steckdose gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Stellplatzes heute dazu.

Kann man das irgendwo nachlesen. So eine Steckdose hätte ich an meinem Tiefgaragenstellplatz auch gerne.
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Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

Rockatanski
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1. Sondereigentum

Beim Sondereigentum handelt es sich um die stärkste Eigentumsposition in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sondereigentum ist Alleineigentum. § 13 Abs. 1 WEG, der die Rechte des Sondereigentümers definiert, übernimmt im Wesentlichen die Regelung aus
§ 903 BGB für die Eigentümerbefugnisse in Bezug auf das Sondereigentum. So heißt es in § 13 Abs. 1 WEG wörtlich:

„Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen.“

Gegenstand des Sondereigentums sind nach § 5 Abs. 1 WEG die dem Sondereigentümer als Sondereigentum zugewiesenen Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein anderer Sondereigentümer unzulässig beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.

Der letzte Absatz macht die Installation einer Steckdose möglich.

Jeder darf auch innerhalb seiner Wohnung (Sondereigentum) zusätzlich Steckdosen installieren.

Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Na super, und wie bekomme ich das Kabel zu meinem Sondereigentum hin ohne über das Gemeinschaftseigentum zu "gehen".
Siemenslufthaken ?
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Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Wenn die Garage Sondereigentum ist könnte er verlangen dass die dortige Steckdose auf seinen Strom umgeklemmt wird. Das wäre das einfachste.
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Re: Ladeinfrastuktur im Sondereigentum

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Die Frage ist, woher das Kabel kommt. Wenn das nur Deine Steckdose versorgt, kann ein Elektriker es auf Deinen Zähler umklemmen.
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