Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

urmele
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Hallo Miteinander,

ich wohne in einer größeren Stadt in einem Reihenhaus. Der Garten
grenzt an eine öffentliche Straße. Ich besitzt keine Garage.
Bisher lade ich auf Gemeinschaftsgrund (d.h. längeres Parken ist dort
eigentlich verboten) vor meiner Haustüre. Niemand hat einen
PKW-Stellplatz im Garten.

Mein Antrag auf einen Stellplatz mit Ladestation (event. Solar-Carport)
wurde vom zuständigen Bauordnungsamt abgelehnt mit der Begründung "In Vorgelegen sind Carports und
Stellplätze regelmäßig baurechtlich nicht zulässig, Art. 7 BayBO"

Sollten alle anderen Reihenhauseigentümer sich abstimmen und ebenfalls
einen PKW-Stellplatz im Garten wünschen, dann wäre eine städtebaulich
tragbare Lösung der Stellplatzproblematik möglich.

Jetzt bin ich aber weit und breit der einzige Elektroautobesitzer (mit
dem Problem der Ladestation).
Und solange warten bis alle Nachbarn auch ein E-Auto haben, wollte ich eigentlich nicht.

Wer hat Erfahrungen wie das andernorts gehandhabt wird,
oder wer hat Tipps mit welcher Argumentation ich gegen den Bescheid
Widerspruch erheben kann.
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

atosch
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urmele hat geschrieben:ich wohne in einer größeren Stadt in einem Reihenhaus. Der Garten
grenzt an eine öffentliche Straße. Ich besitzt keine Garage.
Bisher lade ich auf Gemeinschaftsgrund (d.h. längeres Parken ist dort
eigentlich verboten) vor meiner Haustüre.
Verboten? Sagt wer? §12 StVO sagt das zumindest nicht.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

urmele
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der Gemeinschaftsgrund gehört allen Eigentümern. Hier gilt ein Geh- u. Fahrtrecht für alle Eigentümer. D.h. im Umkehrschluss kein Dauerparken. Die Eigentümergemeinschaft könnte einen Eigentümer verklagen, das dieser seinen dauerparkenden Pkw entfernt und hätte vermutlich Erfolg.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

TeeKay
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Hier im Forum hatte mal jemand bei seiner Gemeinde angefragt, ob das vor seinem Haus angebrachte Halteverbot mit Ausnahme für Ladetätigkeiten auch für ladende Elektroautos gelten würde. Antwort war, dass das Aufladen eines Elektroautos als Ladetätigkeit angesehen werden würde und somit das Halteverbot für das ladende Elektroauto nicht gelten würde.

Ich selbst plane im Vorgarten (Stadteigentum) meiner Eltern ja auch schon lange ne Wallbox. Da kommt uns allerdings zugute, dass die Hälfte der Nachbarn in den vergangenen 20 Jahren schon "schwarz" Stellplätze auf ihrem Vorgarten anlegten. Irgendwann fragt dann auch keiner mehr nach. Als der Gehweg neu gemacht wurde, gabs sogar abgesenkte Bordsteine. :)

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

atosch
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Achso. Es las sich für mich so, dass bislang das Auto auf der öffentlichen Straße geladen wird.
Selbst wenn man mit Rasengittersteinen eine unversiegelte Bebauung verhandelt, muss ja eine neue genehmigungspflichtige Grundstückseinfahrt in den Garten erstellt werden.

Da Baurecht und Bebauungspläne extrem lokal ist werden Erfahrungen aus anderen Bundesländern kaum weiterhelfen.
Es geht also um Bayern?

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

urmele
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genau, es geht um Bayern.
In der Bay. Bauordnung steht nix drin, wie mit Elektromobilität umzugehen ist.
Wenn der zuständige Stadtplaner sich nicht für Elekroautos interessiert, dann kann er sich streng an die ("fehlenden") Buchstaben des Gesetztes halten und ablehnen (so wie bei mir).

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

drilling
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urmele hat geschrieben: Mein Antrag auf einen Stellplatz mit Ladestation (event. Solar-Carport)
wurde vom zuständigen Bauordnungsamt abgelehnt mit der Begründung "In Vorgelegen sind Carports und
Stellplätze regelmäßig baurechtlich nicht zulässig, Art. 7 BayBO"
Solange du den Stellplatz nicht asphaltieren oder betonieren möchtest, kann ich in dem Art. 7 BayBO nichts finden was sich auf deinem Fall bezieht: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-7

Wenn du normale Pflastersteine oder gar Rasengittersteine verwendest und damit nur einen Stellplatz (ohne Überdachung) erstellst dann verstößt du mit Sicherheit nicht gegen den Art. 7 BayBO, da muß die Gemeinde schon einen anderen Artikel finden um dir das zu verweigern.
urmele hat geschrieben:genau, es geht um Bayern.
Gerade die bayrische Bauordnung ist sehr liberal. Der Art. 57 erlaubt verfahrensfrei eine Menge Sachen von denen man in anderen Bundesländern nur träumen kann: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

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(2) Unbeschadet des Abs. 1 sind verfahrensfrei
1.
Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 100 m2 sowie überdachte Stellplätze
Gem. dem o.g. Auszug aus der bayrische Bauordnung brauchst Du die Gemeinde gar nicht fragen sondern kannst einfach machen.

Hier bewahrheitet sich wieder: Wer viel fragt bekommt auch viel dumm Antwort.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

MineCooky
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ecopowerprofi hat geschrieben:Gem. dem o.g. Auszug aus der bayrische Bauordnung brauchst Du die Gemeinde gar nicht fragen sondern kannst einfach machen.

Hier bewahrheitet sich wieder: Wer viel fragt bekommt auch viel dumm Antwort.


So siehts aus, ich würde auch einfach nicht fragen :mrgreen:
Hat den Vorteil, das man von nix weis und erst jemand auf die Idee kommen muss, das man das vielleicht nicht dürfen könnte. :D

Wie sieht denn der Platz aus, auf dem das Auto stehen soll. Hast Du zufälligerweise ne Steinbauer oder sowas außen rum, die Du erst einreißen müsstest?
Wenn es wirklich nur das ist, das da Rasengittersteine rein machen musst und die Walbox irgendwo dran schrauben, kann man das ja recht lautlos an nem Samstag machen ohne die Nachbarn mit Lärm oder sowas zu stören.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

urmele
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  • Registriert: Fr 28. Nov 2014, 18:01
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ich musste leider fragen, weil ich auch die Grundstücks-Zufahrt mit der Gehsteigabsenkung benötige.
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