Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Wer jetzt bei TN-System und TT-System aussteigt, einfach wie EVduck schreibt, keine weiteren Verbraucher am gleichem FI wie der EV-Anschluss. Weil genau das ist die Übermenge von beiden Sytemen. Das viele Hersteller sagen: Mein Produkt kann einfach im Haus angeschlossen werden und alles ist gut, stimmt eben nur für TN-Systeme. Und genau das ist der Punkt: Niemand kennt die Systeme, kann diese unterscheiden oder beim Anstecken überprüfen. Natürlich könnte man vor dem Anstecken fragen: "he, zeig mir mal Deine Potentialausgleichschiene.." Äh was? und dann dort "und welcher gelb Grüne kommt nun von der Straße rein?" ah der, na dann, alles gut ein TN-System... viel Spaß.

Laut WIki ist das TT-System (also keine Erdleiter von der Straße ins Haus) weit verbreitet...
In Deutschland betreiben heute noch einige Verteilnetzbetreiber (VNB) im größeren Umfang TT-Systeme, wie beispielsweise die Regensburger REWAG[4] sowie in Thüringen die TEAG und etliche Stadtwerke[5].

In Italien ist für die Haushalte das TT-System üblich. In der Industrie bzw. in Orten, in denen sich eine betriebseigene Trafokabine befindet, ist wiederum das TN-C-S-System oder das TN-S-System üblich.

In Spanien ist das TT-System der Standard für alle Installationen, die aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz versorgt werden (Norm ITC-BT-08). Nur mit eigenem Umspanntransformator ist bei Niederspannungsinstallationen eine freie Wahl anderer Systeme möglich. Für Installationen mit besonderem Anspruch an die Versorgungssicherheit (Medizin, Industrie) kann unter Berücksichtigung von Sondervorgaben das IT-System zum Einsatz kommen.

In Frankreich ist das TT-System der Standard für alle Installationen, die aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz versorgt werden (Norm NFC 15-100). Ein Fehlerstrom-Schutzschalter (meist 500 mA) wird vom Stromversorger zusammen mit der Hauptsicherung installiert. Sämtliche Stromkreise sind über Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30 mA Fehlerstrom abzusichern. Da bei schlechter Erdung das Erdpotential des Neutralleiters N nicht immer sichergestellt werden kann, wird dieser als aktiver Leiter angesehen und muss von der Überstromschutzeinrichtung zusammen mit dem aktiven Außenleiter getrennt werden.

Auch in Belgien findet sich das TT-Netz noch häufig, und auch hier ist es Vorschrift, beide aktive Leiter mittels einer zweipoligen Überstromschutzeinrichtung abzuschalten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/TT-System

Daher: Wer die Ausbildung nicht hat, lebt auch mit NRGKick & Co nicht zu 100% auf der legalen Seite. Aber für Hin und Wieder würde ich das nicht so streng sehen, weil der Gleichstromfehlerstrom sehr selten und nicht plötzlich auftritt. Mein Empfehlung daher für Zu Hause, also fürs 95% Aller LAdevorgänge: Steigleitungsabzweiger (= Abzweigung zwischen Zählerkasten und Sicherungskasten in der Wohnung/Haus) also vor dem Hauseigenen FI (s) und dann am Ort des Geschehens einen Typ B und Leitungsschutzschalter + was immer man dann will. Also alle zusätzlichen Stecker direkt an den FI Typ B + eigenen LS oder wer eine noch Höhere Verfügbarkeit haben will, eben ein weiterer FI für die restlichen Verbraucher in der Garage / CarPort (Rasenmäher..)
Den EV kann man dann gerne mit dem NRGKick an eine CEE32 setzen, alles bestens, den NRGKick kann man dann auch auf Reisen mit nehmen, halt nicht mit Absicht in eines der TT-System Gebiete...
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

vorsommer
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EVduck hat geschrieben: Deshalb sollen solche Installationen von Fachkräften erstellt werden und nicht von Laien mit ein Wiki-Wissen.

BTW: Oben wurden RCM (Differenstromüberwachung) erwähnt, die bieten keinen Personenschutz. Muss man beachten.
Warum wird mir immer unterstellt
ich würde keine Fachkräfte zur Installation heranziehen :?: :roll:

Aber wie ich schon schrieb
ich kann doch nicht alles den Fachkräften überlassen,
ohne ihnen wenigstens ansatzweise zu sagen wie ich es gerne hätte (falls möglich),
sonst wird das meiner Erfahrung nach Nichts :!:
Jedenfalls Nichts nach meinen Bedürfnissen,
sondern nach der Erfahrungen/Kenntnissen/Laune der jeweiligen Fachkraft.
Tesla Model 3 LR / MINI SE Resolute Edition

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

IoniqRO
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EVduck hat geschrieben:BTW: Hast du einen Link auf die Publikation? Ich glaube nämlich die ist veraltet.
Ja, hier: https://vds.de/fileadmin/vds_publikatio ... 71_web.pdf

Ist zwar aus 2016 aber das Neueste, was ich in diesem Zusammenhang gefunden habe ;)
Seit 4.1.2018 begeisterter Hyundai Ioniq Premium Besitzer nach nur 2 Monaten Wartezeit.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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vorsommer hat geschrieben: Warum wird mir immer unterstellt
ich würde keine Fachkräfte zur Installation heranziehen
Tue ich nicht. Wie kommst du darauf? Hier(tm) im Forum schreibe ich idR allgemein an alle, wenn nicht spreche ich denjenigien direkt an.
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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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AbRiNgOi hat geschrieben:...

Daher: Wer die Ausbildung nicht hat, lebt auch mit NRGKick & Co nicht zu 100% auf der legalen Seite.

...
Abgekürzt würde Dies bedeuten, dass der Kunde/Laie, das, jeweils vom KFZ-Hersteller, bzw. vom OEM-Hersteller, gelieferte Schuko-Ladegerät, nicht rechtssicher verwenden könnte. Die jeweiligen Betriebsanleitungen zu den Ladegeräten geben diese Information nicht her. Dort steht, dass zu beachten ist, das Stromnetz nicht zu überlasten, da es sonst zu einem Sicherungsfall oder Brand kommen könnte, weshalb bei unbekannten Stromquellen eine Reduzierung des Ladestromes auf max. 10 A verlangt wird. Da hier wohl Niemand die VDE 0100-722 (aus Urheberrechtsgründen) posten wird, und der Laie auch gar keinen Zugang dazu bekommt (na gut, für 60 € schon) bleibt nur das Berufen auf die Kommentare zur -722. Diese sind überall gleichlautend, und auch hier nochmal eine Version eingefügt:

https://www.voltimum.de/artikel/din-vde ... 22-2016-10

Auch der Link von IoniqRO mit der Seite 4 (Tabelle) und Seite 5 sagt Ähnliches aus.
Wichtig ist der Gleichstromfehlerschutz, so denn ein Gleichstromfehler auftreten kann. Diese Schutzeinrichtung ist als RCM-Modul in den Ladeziegeln - neben weiteren Sicherheitseinrichtungen - verbaut, und somit ist die Norm erfüllt. Die Wallboxen der renommierten Hersteller haben -wie von mir in meinem vorangegangenem Beitrag erwähnt - entsprechende Installationshinweise, die von "plug and play" an einer Leitung nach einem Fi Typ A, bis zur Anforderung eines Fi Typ B im Schaltschrank des Hausanschlusses reichen. Das Netz - ob nun TN oder TT - wird nirgends erwähnt, und spielt, laut der VDE wohl keine Rolle, da die Netze grundsätzlich mit einem Fi abgesichert werden müssen.

https://de.wikipedia.org/wiki/TN-System
https://de.wikipedia.org/wiki/TT-System

Mich interessiert nun, warum ein normgerechter Ladeziegel an einer Schokosteckdose eines x-beliebigen Haushaltes (der natürlich auch den VDE-Vorschriften entsprechen muss, und keine Bastelbude sein darf) in Deutschland nicht 100%tig legal sein soll. Dies träfe ja dann auch auf etliche "plug and play" Ladeboxen, wie sie bsp. Mercedes, BMW, etc. vertreiben zu, da sie mit einem FiTyp A im Schaltschrank des Hausanschlusses zurecht kommen.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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EVduck hat geschrieben:
BTW: Oben wurden RCM (Differenstromüberwachung) erwähnt, die bieten keinen Personenschutz. Muss man beachten.
Fatzkiste hat geschrieben: Der RCM ist kein FI, und darf ihn auch nicht ersetzen.
...da Du mit Deinem Hinweis wohl mich meintest... ...das hatte ich bereits in meinem Beitrag erwähnt.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Fratzkiste, du kennst den Unterschied zwischen ein- und dreiphasigem Anschluss?


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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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EVduck hat geschrieben:Fratzkiste, du kennst den Unterschied zwischen ein- und dreiphasigem Anschluss?


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...ich verstehe Deine Frage im Kontext nicht. Auf welchen Text von mir beziehst Du Dich?

Ich kenne nicht DEN Unterschied. Ich kenne eine ganze Reihe Unterschiede. Ich bezweifle jedoch, dass ich alle Unterschiede in allen möglichen Konstellationen unter allen möglichen Bedingungen kenne. Warum fragst Du mich das?

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Sorry, leider hab ich das Zitat vergessen:
Mich interessiert nun, warum ein normgerechter Ladeziegel an einer Schokosteckdose eines x-beliebigen Haushaltes (der natürlich auch den VDE-Vorschriften entsprechen muss, und keine Bastelbude sein darf) in Deutschland nicht 100%tig legal sein soll. Dies träfe ja dann auch auf etliche "plug and play" Ladeboxen, wie sie bsp. Mercedes, BMW, etc. vertreiben zu, da sie mit einem FiTyp A im Schaltschrank des Hausanschlusses zurecht kommen.
Einphasig = keine glatten Gleichfehlerströme
Dreiphasig = glatte Gleichfehlerströme möglich
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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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EVduck hat geschrieben:Einphasig = keine glatten Gleichfehlerströme
Dreiphasig = glatte Gleichfehlerströme möglich
Unsinn !! Bei galvanische Trennung sind dreiphasig Gleichfehlerströme jeglicher Art unmöglich und bei einphasigen Lader ohne galvanische Trennung können auch glatte Gleichfehlerströme auftreten (Die Batterie kann nur einen glatten Gleichstrom liefern). Renault hat mit dem neuen Kangoo und die ZOE die einzigste Lader ohne galvanische Trennung. Bei einer Störung wird der Anschluss getrennt sodass kein Gleichfehlerstrom auftreten kann.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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