Genehmigung Ladestation 22 kw

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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Fluencemobil hat geschrieben:[...] Was ich aber seltsam finde, die netzanbieter verkaufen hausanschlüsse mit 35 oder 50A, wenn aber der Kunde das nutzen will was er gekauft hat, muss er noch mal um Genehmigung fragen?
Warum verkaufen sie 35A wenn der Kunde nur 16 davon gleichzeitig nutzen kann, wenn sie die Zustimmung zu 32A verweigern? [...]
Naja, dass es eine übliche Nutzung von Hausanschlüssen gibt, also der Netzausbau nicht auf „alle Teilnehmer können alle Zeit 100% ihrer Maximalleistung abrufen“ abzielt, sondern (mit Reserven) auf den tatsächlich nötigen Bedarfen kalkuliert wird, kann ich schon verstehen.
Auch, dass 22 kW nicht eben nix sind. Wenn also fünf E-Autos in einer Straße mal eben ans Netz gehen und bei allen zwischen 17 und 18 Uhr der Ladevorgang gestartet wird, muss der Netzbetreiber das idealerweise vorher wissen, um ggf. nachlegen zu können, was den Ausbau angeht. Aber dass das nicht nur Melde-, sondern Genehmigungspflichtig ist, finde ich auch absurd. Und eben mehr, dass ich meinen Ladepunkt nicht anmelden darf, sondern zwangsweise ein Elektriker damit Kasse machen darf – dass ist bei anderen Anbietern (siehe NetzeBW) anders.

Seb.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

anibager
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Das kann ich schon verstehen, dass ein konzessionierter Elektriker das melden muss. Dieser ist dann auch haftbar für die normkonforme Installation und muss die gültigen Normen und Bestimmungen kennen.
Es gehört einfach mehr dazu, als zu wissen, wo welcher Draht anzuschliessen ist.

LG
Gerhard

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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anibager hat geschrieben:Das kann ich schon verstehen, dass ein konzessionierter Elektriker das melden muss. Dieser ist dann auch haftbar für die normkonforme Installation und muss die gültigen Normen und Bestimmungen kennen.
Es gehört einfach mehr dazu, als zu wissen, wo welcher Draht anzuschliessen ist.
Akzeptiere ich vorbehaltlos. Wenn aber ein perfekt ausgebildeter und erfahrener Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik dafür nicht fein genug ist, sondern das über eine mit der EWE assoziierte Elektriker-FIRMA bestempelt werden muss, hört mein Verständnis auf.

Seb.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

WinnieW
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Das kann ich ebenfalls nicht verstehen weshalb ein Elektriker zur Installation einer Wallbox eine zusätzliche Zertifikation des EVU benötigt.
Das ist doch keine Raketenwissenschaft. :roll:

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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WinnieW hat geschrieben:Das kann ich ebenfalls nicht verstehen weshalb ein Elektriker zur Installation einer Wallbox eine zusätzliche Zertifikation des EVU benötigt.
Das ist doch keine Raketenwissenschaft. :roll:
Jo. Präzisierung: es geht um einen (mobilen) go-eCharger. Bedeutet also, es wurde schlicht eine CEE-32-Dose installiert und keine Wallbox verdrahtet. Für jeden Elektriker wohl eher lapidar. Auch wenn bei mir zudem noch ein Döpke EV-FI zwischengesetzt wurde. Es geht also nicht um die „Installation und Inbetriebnahme einer Wallbox“, sondern um einen mobilen Charger an einer CEE 32, wie sie überall existieren.

Gruß,
Seb.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

WinnieW
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Danke für die Info.
Im Prinzip ist der go-eCharger sowas wie ein "großer Bruder" der üblichen ICCB. In diesem Teil sollten im Prinzip alle erforderlichen Schutzschaltungen verbaut sein so dass sich der Nutz darüber keine Gedanken machen muss.

Den einzigen Punkt den ich sehe ist das Thema Lastmanagement. Man muss dafür sorgen dass der Hausanschluss nicht überlastet ist, was der Fall sein könnte falls man während des Ladens mit 22 kW noch weitere Großverbraucher am Netz hat, z.B.
Elektroheizung oder Elektroherd.
In Frage kämen auch Durchlauferhitzer und größere Wasserentnahme, so dass dieser länger Energie zieht.

Ganz ehrlich. Für Zuhause sehe ich gar nicht die Notwendigkeit mir einen Ladeanschluss der 22 kW bereitstellt zu installieren. Aber das ist jetzt meine Ansicht dazu, andere Leute dürften das anders sehen.

Bei der fest installierten Wallbox gibt es unterschiedliche Ausstattungsvarianten. Es gibt welche komplett ohne Fehlerstromschutzschalter, welche die nur eine 6mA-DC-Schutzschaltung haben sowie welche mit Typ A-EV als auch Typ B Schutzschalter.
Da muss sich der Elektroinstallateur schon schlauch machen ob ein FI-Schutzschalter u. welcher Typ vor der Wallbox angeschlossen werden muss.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

winwou
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WinnieW hat geschrieben:Da muss sich der Elektroinstallateur schon schlauch machen ob ein FI-Schutzschalter u. welcher Typ vor der Wallbox angeschlossen werden muss.
Ich kann nicht verstehen was an einer Wallbox so kompliziert sein kann. Es ist doch nur eine Steckdose, die die Spannung nur dann frei gibt wenn ein Auto angeschlossen ist. Auch jede andere neue Steckdose muss einen FI haben. Die FIs vom Typ A, B, und EV werden identisch angeschlossen. Welcher FI notwendig ist kann man beim Hersteller erfragen, wenn es nicht in der Montageanleitung steht.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Früher konnte man sogar nachtspeicheröfen übers stromnetz steuern.
Evt. Sollte man mal den Netzbetreibern mitteilen das das Internet erfunden wurde, da soll ja so manches möglich sein. ;)
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Fluencemobil hat geschrieben:Früher konnte man sogar nachtspeicheröfen übers stromnetz steuern.
Evt. Sollte man mal den Netzbetreibern mitteilen das das Internet erfunden wurde, da soll ja so manches möglich sein. ;)
Ja aber leider ist da auch eine grosse Gefahr zu sehen. Hacker können so das Stromnetz destabilisieren. Indem sie diese Lasten unter ihre Kontrolle bekommen.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

WinnieW
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winwou hat geschrieben:
WinnieW hat geschrieben:Da muss sich der Elektroinstallateur schon schlauch machen ob ein FI-Schutzschalter u. welcher Typ vor der Wallbox angeschlossen werden muss.
Ich kann nicht verstehen was an einer Wallbox so kompliziert sein kann.
Für kompliziert halte ich das nicht unbeddingt. Was ich meinte ist dass sich da ältere Elektroinstallateure mit neuen VDE-Normen vertraut machen müssen.
Bleibt die Frage ob die Fachleute sich entsprechend weiterbilden um mit Neuerungen mitzuhalten.
Ansonsten sollte das in der Montageanleitung stehen, wenn der Installateur nicht gerade unter solchem Zeitdruck steht diese auch zu lesen...
Wallboxen u. die VDE Norm 0100-722 dürften für nicht gerade wenige Elektroinstallateure technisches Neuland sein.
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