Genehmigung einer Anschlussverstärkung

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  • Pablito
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Hallo zusammen,

mein Netzbetreiber EnBW (Versorgungsbereich Nord-Württemberg) hat mir mitgeteilt, dass Ladestationen bis 11kW anzeigepflichtig und darüber genehmigungspflichtig seien. Mir wurde empfohlen, diese Genehmigung über meinen Elektriker bzw. dessen Firma einholen zu lassen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Procedere? Wie lange dauert es, bis diese Genehmigung da ist? Könnte die EnBW auch die Zustimmung zu 22kW versagen?

Meine ZOE Z.E. 40 kommt Anfang April ... es wird also allmählich Zeit, die Infrastruktur aufbauen zu lassen ... ;-)

Vielen Dank für eure Kommentare.

CU,

Pablito
Heut' ist's modern / modern wird's morgen! ;)
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Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

Jeggo
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Hallo,

habe ich gerade hinter mir.
Hatte 35A und jetzt 50A.

Habe meinen Juice Booster 2 auch gemeldet, obwohl ich nur 11kW nutze.
Also Ladeeinrichtung melden. Dann kam bei mir ein Schreiben von Netze-BW. Dann habe ich mal angerufen und meine Wünsche bzw. mein Vorhaben erläutert. Mündlich habe ich dann ein OK erhalten.
Jetzt über den Installateur den Antrag stellen lassen. Dann gibt es nach einigen Wochen auch das offizielle OK und der Installateur kann die Sicherungen tauschen.
Bei mir hat es ca. 70€ gekostet (keine weiteren Arbeiten am Zählerschrank notwendig).

Bis bald

Jens

Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

DiLeGreen
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Hey Pablito, herzlich willkommen im Forum!
Muss denn dein Hausanschluss überhaupt verstärkt werden, oder geht es nur um die Genehmigung des 22 kW Gerätes?
ZOE Q210 2016-2024, Fiat Doblò 2,0 L Diesel 2024-2025, E-Berlingo ab 2025
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Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

SL4E
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Ihr redet von 2 unterschiedlichen Sachen.
Das eine ist die Verstärkung des Hausanschlusses und das andere die Meldepflicht für Ladestationen ab 4,6kW.
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Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

Jeggo
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Hallo,

da scheint sich in der Tat im Herbst 2017 etwas geändert zu haben. In meinem Antrag stand noch, dass Ladeeinrichtungen erst ab 12kW gemeldet werden müssen (ich konnte in der aktuellen Dokumentation nichts mehr finden).

Also einfach Netze-BW einmal melden, was Du vor hast. Dann wird geprüft, ob es an Deinem vorhandenen Hausanschluss möglich ist oder nicht. Dann kommt ggf. ein Schreiben mit Aufforderung die Anschlussleistung (sprich die Hauptsicherung zu erhöhen) oder es muss gar nichts geändert werden.

Bis bald

Jens

Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

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SL4E hat geschrieben:Ihr redet von 2 unterschiedlichen Sachen.
Das eine ist die Verstärkung des Hausanschlusses und das andere die Meldepflicht für Ladestationen ab 4,6kW.
Jein. Der Netzbetreiber vergleicht alle gemeldeten Lasten mit der bestellten Anschlussleistung.
Wird mehr Leistung fällig, dann kann entweder eine formale Leistungserhöhung mit ggf. Sicherungstausch gegen "Baukostenzuschlag" fällig werden, ggf. Wechsel des Zählers bei über 63A auf Wandlermessung oder der Anschluss gibts wirklich physisch nicht her. Dann wirds teuer.
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Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

SL4E
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Jeggo hat geschrieben:Hallo,

da scheint sich in der Tat im Herbst 2017 etwas geändert zu haben. In meinem Antrag stand noch, dass Ladeeinrichtungen erst ab 12kW gemeldet werden müssen (ich konnte in der aktuellen Dokumentation nichts mehr finden).
Genau. Meldepflicht für EV-Ladestation ab 4,6kW und Zustimmungspflicht ab 12kW.
Nicht vergessen bei 3,7-22kW die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur oben drauf, wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist. Dazu zählt streng genommen auch ein zugängliches Carport.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
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Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

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Doch es sind schon zwei unterschiedliche Dinge.
Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge gelten als Dauerlasten (ähnlich einer Nachtspeicherheizung). Hier muss der Netzbetreiber klären ob im Netz diese Leistung verfügbar ist.
Das hat nicht unbedingt etwas mit der Leistung des Hausanschluss zu tun.

Selbst wenn der Hausanschluss 63 A kann (=45kW), so ist es ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig dauerhaft diese 45 kW zu ziehen (darum das Thema Dauerlast). Ein Durchlauferhitzer wäre z.B. kein Problem, wenn der Hausanschluss es hergibt.

Ist der Hausanschluss schon ausgelastet, dann wird natürlich eine höhere Leistung notwendig. Aber selbst wenn dies möglich ist, heißt das nicht sofort, dass die Leistung auch dauerhaft vorhanden ist.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

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Ich bin auch bei Netze BW. Bei mir war das Vorgehen
1. Elektriker hat Hausanschluss geprüft, festgestellt dass eine 22kW WB ohne Erweiterung möglich ist und ein Angebot erstellt.
2. Netze-BW habe ich angerufen um zu erfahren, ob Sie mir eine Genehmigung erteilen werden. Das wurde mir bestätigt, aber schriftlich würde ich das nur bekommen, wenn mein Elektriker die Anschlussanzeige als Vorabanfrage einsendet.
3. Nachdem das da war, (4 Tage) habe ich das Angebot angenommen und der Elektriker losgelegt.
4. Der Elektriker hat nach Ende der Arbeiten die Anschlussanzeige eingereicht
5. Zwei Tage später wurde von Netze BW der Zähler gesetzt und dann war es produktiv.
SkodaCitigo IV BestOf bestellt 15.05. unverb. Liefertermin 11/2020 (bestätigt zuletzt September) Skoda Enyaq 80 bestellt 16.9. unverb. Liefertermin 1.3.21
Smart ForFour ED seit 11/2017

Re: Genehmigung einer Anschlussverstärkung

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5. Zwei Tage später wurde von Netze BW der Zähler gesetzt und dann war es produktiv.
Kannst du das erklären? Warum wurde ein Zähler gesetzt. Es gab doch bereits einen Hausanschluss. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
ciao
Tom
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