Gedankenspiel zu Anschlusssharing für Tiefgarage

Welche Art von Lademöglichkeit, an einem angemieteten Parkplatz, kommt für dich in Frage?

Ich würde ich mich auch mit einer zeitgesteuerten Lademöglichkeit über eine Schuko-Steckdose zufrieden geben.
17%
6
Wenn schon nur eine Schuko-Steckdose für die Ladung daheim zur Verfügung steht, dann darf diese sicher nicht zeitlich begrenzt versorgt sein.
43%
15
Mit einer Schuko-Steckdose als Lademöglichkeit daheim fang ich nix an. Ich brauch eine richtige Ladestation die volle Power liefern kann. Je nach Gesamtlast kann die aber gebremst werden, damit der Anschluß nicht überlastet wird.
40%
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Mit einer Schuko-Steckdose als Lademöglichkeit daheim fang ich nix an. Ich brauch eine richtige Ladestation die volle Power liefern kann und das Rund um die Uhr.
Keine Stimmen
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Re: Gedankenspiel zu Anschlusssharing für Tiefgarage

WinnieW
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Zunächst mal sehe ich die eigentlich positive Sache an dem Gesetz.
Mieter können überhaupt einen Ladeanschluss an ihrem Stellplatz erhalten, Vermieter und die Wohnungseigentümergemeinschaft können den Wunsch nach einem solchen nicht mehr so einfach widersprechen.

Ein Anschluss mit 3,7 kW ist besser als überhaupt kein Anschluss, gar keine Frage, und klar, diejenigen die einen Ladeanschluss haben möchten müssen auch die entsprechend anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Wer mehr Ladeleistung haben möchte muss entsprechend den Preis dafür bezahlen. Darum dass Leute den Anschluss für lau erhalten ging es gar nicht.
Es geht um die notwendigen baulichen Veränderungen des Eigentums des Gebäudebesitzers. Dieser kann – ohne diese gesetzliche Regelung – hier widersprechen, selbst wenn der Mieter alle Kosten der erforderlichen Installationsarbeiten übernimmt.
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