Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

Solarenergie - Photovoltaik

Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

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Hallo Gemeinde,

nachdem wir nun seit einigen Wochen unsere Solaranlage auf dem Dach haben (9,8kWp) ärgere ich mich nun gerade mit der Anmeldung beim Finanzamt herum.
Meine Frage dazu ist, wie ich die Zuordnung der Anlage zum Unternehmensvermögen gewichten soll, wenn ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte.
Wäre super, wenn Ihr mir diesbezüglich helfen könntet.

Im Voraus herzlichen Dank.
Gruß
Basti
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Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

Nesami
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Hallo Basti,

geht das überhaupt? Ich denke eine aussagekräftige Antwort kann dir nur ein Steuerberater geben.

mfg
Winfried

Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

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@Spritsparer den Rat würde ich Dir auch geben. Die Frage ist nämlich nicht so einfach zu beantworten, schon gar nicht in einem Forum. Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erstreckt sich nämlich auf sämtliche unternehmerische Tätigkeiten, weshalb genau zu prüfen wäre, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt noch möglich ist.

Zu dem kann man die Zuordnung im ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Sinne gesondert behandeln.

Übrigens, wenn Du die Anlage hast und Strom einspeist, ist es eigentlich keine Frage, dass Du umsatzsteuerlicher Unternehmer bist
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

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Moin
und vielen dank für Eure Antworten.
Dennoch ist es ja so, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, sofern meine Einnahmen aus dem Verkauf des produzierten Stromes einen gewissen Betrag nicht überschreiten.
Ist das auch wieder nur der Einfluss der Lobbyarbeit der großen Energiekonzerne? Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass es dem Privatmann möglichst schwer gemacht wird, seine PV-Anlage ans Netz zu bringen.

Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

Jeggo
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Hallo Spritsparer,

es dürfte mittlerweile von jedem Bundesland ein Merkblatt von der Finanzbehörde bzgl. der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen geben. Einfach mal suchen.

Ich habe seit Mitte 2017 eine 9,9kWp Anlage und nutze die Regelbesteuerung. D.h. Ich habe schon die MwSt. zurück bekommen und machen jeden Monate meine Umsatzsteuervoranmeldung und Angaben zum Eigenverbrauch.

Bis bald

Jens

Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

Gerhard, OA
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Ruf doch beim Finanzamt an, wenn dir der Steuerberater zu teuer ist. Könnte allerdings sein, dass du damit nichts sparst (weder Geld noch Arbeit noch Ärger). Ich hatte nur im ersten Jahr den Steuerberater, seitdem mache ich das selbst. Nach dem ersten Jahr wollte das Finanzamt auch keine Voranmeldungen mehr.
An die Wahl der Regelbesteuerung ist man 5 Jahre gebunden, zum nächsten Kalenderjahr kann dann wieder die Kleinunternehmerregelung gewählt werden (zumindest in Bayern). Hat den Vorteil, dass du die Umsatzsteuer aus der Anschaffung zurück bekommst. Es gibt aber auch Leute die meinen, u.U. fordert das Finanzamt bei so einem Wechsel die Umsatzsteuer wieder zurück ... Ich habe die 5 Jahre noch nicht voll, daher kann ich dazu nichts berichten. Aber das wird dann vermutlich wieder ein Fall für den Steuerberater.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, musste ich den geschätzten Anteil Eigenverbrauch bei der Anmeldung angeben, obwohl ich die Kleinunternehmer-Regelung nicht gewählt habe. Der Steuerberater hat einfach die allgemein im Umlauf befindlichen "typischerweise" 30% eingesetzt. Dies ist weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung.
Zoe 01.2015

Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

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Das Finanzamt darf in der Hinsicht nicht beraten und Auskunft erteilen, dafür ist der Steuerberater, Rechtsanwalt der Wirtschaftsprüfer zuständig
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Re: Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen

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Danke für Eure Beiträge,

ich versuche mich mal schlau zu machen und werde das was ich in Erfahrung bringe dann hier posten.

Gruß und schönen Abend !

Basti
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