Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallboxen

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MMB2MB
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Hallo zusammen,

um die Installation einer öffentlich zugänglichen Ladesäule in NRW gefördert zu bekommen, muss die Ladestelle an ein IT-Backend angebunden sein. The New Motion und Plugsurfing bieten Wallboxen an, die dieses gewährleisten.

Gibt es auch Anbieter, die dieses für vorhandene Wallboxen zur Nachrüstung anbieten? Ich stelle es mir wie ein Smartmeter vor, welches in der Zuleitung verbaut wird und dann die Stromentnahme nach Freischaltung über z.B. ein App oder Website freigibt und nach Nutzungsende wieder stoppt.

Danke für Eure Ideen,
(Mike)
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Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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MMB2MB hat geschrieben:muss die Ladestelle an ein IT-Backend angebunden sein
Versuch mal für das Schlagwort "IT-Backend" eine genaue Definition zu finden. Wirst Du nicht finden sondern je nach Ansatz nur unterschiedliche Definitionen. Daher kann man die Lösung wählen, die am einfachste zu realisieren ist. Es genügt ein Freigabekontakt z.B. einer Haussteuerung und für die Remotefunktion ein Kontakt, der den Ladevorgang meldet. Auch nur die Installation eines Zählers mit M-Bus-Schnittstelle genügt dieser Anforderung, da jedes System was der "Von-Neumann-Architektur" entspricht ein IT-System ist und der M-Bus ein offener Standard ist.

Da die Anforderung nur sehr schwammig ist, kann man seiner Kreativität freien Lauf lassen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
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Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

MMB2MB
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ecopowerprofi hat geschrieben: Versuch mal für das Schlagwort "IT-Backend" eine genaue Definition zu finden. Wirst Du nicht finden sondern je nach Ansatz nur unterschiedliche Definitionen. (...)
Da die Anforderung nur sehr schwammig ist, kann man seiner Kreativität freien Lauf lassen.
In den Förderbedingungen steht: "Die Ladeinfrastruktur muss über einen aktuellen offenen Standard wie z.B. OCPP an ein IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) angebunden sein und die Remotefähigkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten."

Wenn Du (oder sonstwer) eine Idee ha(s)t, wie ich das kostengünstig einhalten kann und was ich dazu bei meinem Elektriker "bestellen" muss, dann würde ich gerne weiterhin daran festhalten, zunächst eine "normale", "einfache" Wallbox zu installieren und die "Abrechnung" auf Vertrauensbasis (Geldeinwurf in Briefkasten oder Online-Überweisung/ Paypal) abzuwickeln. Die Mehrkosten für abrechnungsfähige Wallbox plus Anbindung z.B. an The New Motion betragen auf 5-Jahres-Sicht rund €800.- und diese Kosten müssen mir erstmal an Strom durch "nicht bezahlen" oder "Abrechnungsungenauigkeit" verloren gehen - die Wallbox soll in einem Wohngebiet installiert werden. Zudem kann ich heute gar nicht absehen, welches "Netzwerk" sich zukünftig durchsetzen wird und den Nutzern vertretbare Kosten abverlangt.

Reicht es, wenn ich einen "Zwischenzähler mit M-Bus-Schnittstelle" vor die Wallbox installieren lasse? Und wie kann ich diesen Zwischenzähler dann an ein IT Backend anbinden? Es reicht ja offenbar nicht, dass man ihn anbinden kann, sondern er muss (für die nächsten fünf Jahre) auch tatsächlich angebunden sein.

Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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MMB2MB hat geschrieben:"Die Ladeinfrastruktur muss über einen aktuellen offenen Standard wie z.B. OCPP an ein IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) angebunden sein und die Remotefähigkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten."
Wo hast Du dass denn gelesen. Für private aber öffentlich zugängliche gilt:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss darüber hinaus über einen aktuellen offenen Standard an ein IT-Backend angebunden und remotefähig sein.
Da steht nix von OCCP o.ä.
MMB2MB hat geschrieben:Reicht es, wenn ich einen "Zwischenzähler mit M-Bus-Schnittstelle" vor die Wallbox installieren lasse?
Wie gesagt über die Bus- bzw. IT-Technologie steht nix.
MMB2MB hat geschrieben: er muss (für die nächsten fünf Jahre) auch tatsächlich angebunden sein
Auch dazu kann ich nix finden.

Aber Dein Problem versteh ich nicht ganz. Beantrage einfach eine nicht öffentliche WB und kassier die 50%. Bei einer öffentliche bekommst Du auch nicht mehr. Du kannst dann später die WB öffentlich zugänglich machen und für die Abrechnung einen Münzautomat nehmen fals die Spenden-Version nicht funktioniert.
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Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

MMB2MB
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ecopowerprofi hat geschrieben:(siehe oben)
Die Formulierung stammt 1:1 aus "meinem" Zuwendungsbescheid, also der Bewilligung der Förderung. Die 5-Jahres-Frist ergibt sich dabei daraus, dass im Zuwendungsbescheid unter Punkt 2.1 steht: "Zweckbindungsdauer: Die Zweckbindungsfrist für die beantragte Maßnahme beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung" - Man muss "das Ding" also ab Auszahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren (den Vorgaben entsprechend) betriebsbereit halten.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden mit max. €5000.- gefördert, während nicht öffentliche nur mit max. €1000.- gefördert werden. Da die Gesamt-Errichtungskosten in diesem Fall hoch sind, bekomme ich lieber 50% der Gesamtkosten anstatt "nur" €1000.- Förderung.

Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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Du hast geschrieben, dass die Säule im Wohngebiet gebaut werden soll. Du musst aber 5000 € selbst aufbringen um die 5000 € Förderung zu erhalten. Die wirst Du in 5 Jahren nie einspielen. Soviel Strom kannst Du gar nicht Verkaufen. Die Einnahmen muss man auch noch versteuern. Auch die Fördermittel von 5000 € muss man dann versteuern. Da das ganze ggf. gewerblich wird, wird die MWSt. nicht mitgefördert. Solltest Du Brutto Beträge im Antrag angegeben haben, kann es passieren, dass die Förderung auf die Nettobeträge gekürzt wird. De facto muss man also erst mal min. 12000 € auf den Tisch legen um überhaupt an die Förderung von 5000 € zu kommen.

Wenn Du eine Bewilligung hast, hätte man vorher alle Kosten und technische Lösungen ermitteln müssen. Ich weiß nicht was Du beantragt hast aber im nachhinein die Bedingungen zu erfüllen ist wohl ein bisschen zu spät. Wenn Du jetzt noch weitere Aufwendungen hast, die nicht im Förderantrag berücksichtigt wurde, bekimmst Du trotzdem kein Cent mehr Förderung.

Ich werde den Eindruck nicht los, dass Du auf die höhere Förderung für öffentliche Säulen geschaut hast ohne Dir Gedanken über die Voraussetzungen zu machen.
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Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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ecopowerprofi hat geschrieben:siehe oben
Die nicht unerheblichen Restkosten (= nicht förderfähigen Kosten) sind mir bekannt und eine Gewinnabsicht dürfte nicht zu unterstellen sein, wenn der Strom zum Einkaufspreis abgegeben wird.

Trotzdem kann man ja schauen, dass man den Eigenanteil gering hält. Wenn ich also die von mir oben beschriebenen Mehrkosten von ca. €800.- sparen kann, werde ich das tun. Aber eine Lösung habe ich dazu bisher noch nicht gelesen.

Zur Bewilligung kann man übrigens eine Änderung beantragen oder auch einen neuen Antrag stellen und das alte Projekt nicht umsetzen. Man darf eben nur noch nichts bestellt und noch nicht begonnen haben.

Und ja, von der zitierten Vorgabe (IT-Backend) habe ich erst durch die Bewilligung erfahren. Da insgesamt 7 Ladepunkte errichtet werden, ist mir das beim einzigen öffentlich zugänglichen Ladepunkt "durchgegangen". Daher suche ich ja jetzt hier nach einer *kostengünstigen Lösung*. Eine *einfache Lösung* habe ich selbst parat: New Motion-Wallbox dran und fertig.

Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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Meine Empfehlung lautet, da Du keine Gewinnerzielungsabsichten hast, ein neuen Antrag mit einer privaten Ladestation stellen und die später öffentlich zugänglich machen. Den Stromzähler kann man mit fördern lassen. Es erst mal mit der Spendenversion versuchen und wenn es dann mehr wird und/oder die Spenden zur Kostendeckung nicht ausreichen würde ich noch einen Münzautomat dazu montieren. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Nutzung in den nächsten Jahren sehr dürftig sein wird vor allem deshalb weil in einem Wohngebiet mit Sicherheit jeder E-Mobillist mit Eigenheim sich eine Lademöglichkeit in der heimischen Garage montiert.
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Re: Zugangskontrolle öffentlich zugängliche, private Wallbox

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ecopowerprofi hat geschrieben:siehe oben.
Die Säule zur privaten Nutzung wird nur mit max. €1000.- gefördert (bei €2000.- Investition). Da die konkreten Installationskosten sehr hoch sind macht es daher mehr Sinn, die Bedingungen der öffentlichen Säule zu erfüllen. Der Eigenanteil an den Gesamtkosten ist dadurch deutlich geringer.

In Zahlen:
€12000.- Kosten => € 7000.- Eigenanteil bei öffentlicher Säule.
€11200.- Kosten => €10200.- Eigenanteil bei privater Säule.

Gesamtersparnis also €3200.-
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