was sind "öffentliche Ladesäulen"

was sind "öffentliche Ladesäulen"

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Frage an die E-Juristen:

Wie ist der Begriff "öffentliche Ladesäule" definiert? Ist er das überhaupt?

Anlass: Ich stelle hier bei uns in Deutsch-Südwest immer wieder mal fest, dass ein Ladepunkt als öffentlich (zugänglich) benannt wird, sich dann aber auf einem Firmengelände befindet und entweder abgeschaltet, von Firmenautos (fossil) zugeparkt ist oder "nur von Kunden und Besuchern" benutzt werden kann.

Gibt es für Firmen irgendeinen - steuerlichen? - Vorteil, ihre Säule "öffentlich" zu nennen und dann in praxi doch zu reglementieren? Greift hier das "E-Mobilitätsgesetz" (oder wie das auch immer heisst)?

Kann man einer faktischen "Firmensäule" das "Öffentlichkeitsattribut" auch wieder aberkennen?
Gruß
Hel

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Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

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Das definiert die LSV mehr oder weniger genau.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lades%C3%A4ulenverordnung
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Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

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Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung (die aber nichts mit der Liste der öffentlichen/halböffentlichen/nur für Kunden-Ladesäulen im GE-Verzeichnis zu tun hat). Demnach ist ein Ladepunkt öffentlich, wenn der zugehörige Parkplatz von jedermann befahren werden kann. Das ist aber wenig praktikabel.

Für mich würde 'öffentlich' bedeuten, wenn man die Lademöglichkeit ohne weitere Voraussetzungen (z.B. man ist Hotelgast, Kunde, Patient) nutzen kann (i.Allg. aber inkl. kostenpflichtiger Freischaltung mit für jedermann zugänglichen Authentifizierungsmethoden), und wenn die Lademöglichkeit im wesentlichen 24/7 nutzbar ist.

'Halböffentlich' wären dann solche Säulen, die nur für Kunden, Patienten, Besucher der Einrichtung gedacht sind.
Sahnestückchen hat geschrieben:Gibt es für Firmen irgendeinen - steuerlichen? - Vorteil, ihre Säule "öffentlich" zu nennen und dann in praxi doch zu reglementieren?
Falls die Lademöglichkeit vom Bund oder - vereinzelt - von den Ländern finanziell gefördert worden ist, war dazu häufig die Bedingung 'öffentlich' im Sinne der LSV (nicht jedoch etwa NRW für private Ladesäulen). Sollte die Bedingung nicht erfüllt sein, darf auch die Förderung nicht in Anspruch genommen werden.

Häufig 'schmücken' sich auch verantwortliche(-lose) Lokalpolitiker, die keine Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in ihrer Stadt haben wollen, mit der Zahl vermeintlich "ohne Beschränkung nutzbarer" öffentlicher Lademöglichkeiten von Privatseite, damit sie Forderungen nach einem Ladesäulenausbau gleich 'passende' Lügen entgegensetzen können.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

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"Öffentlich" ist je nach Anwendung bzw. Zuordnung sehr unterschiedlich zu verstehen. Daher sollte der Begriff im GE-Verzeichnis nach Möglichkeit nicht verwendet werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

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ecopowerprofi hat geschrieben:"Öffentlich" ist je nach Anwendung bzw. Zuordnung sehr unterschiedlich zu verstehen.
Sowohl die "Förderung" wie auch die Definition der "Öffentlichkeit" sind (lt. "163Grad") klar definiert:

"Förderung
--------------
Der Ladepunkt muss 24h täglich an 7 Tagen in der Woche öffentlich zugänglich sein. Das kann auch auf einem Kundenparkplatz oder Betriebsgelände sein. Eine rein private Installation z.B. in der eigenen Garage wird nicht gefördert.

Kennzeichnung
-------------------
Der Stellplatz, auf dem der Ladepunkt montiert wird, muss mit einem Elektroautosymbol in Weiß gemäß §39 Abs. 10 StVO gekennzeichnet sein.
Wenn es sich um eine Installation auf einem privaten Grund handelt, muss der ganze Stellplatz zuvor grün markiert werden (RAL 6018).
Die Kosten hierfür sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der Maximalsumme von 2.500 Euro.

Authentifizierung und Abrechnung
Sofern das Aufladen für den Kunden nicht kostenlos abgegeben werden soll, muss der Ladepunkt über ein bargeldloses Abrechnungssystem verfügen. Das System muss auch Roaming-Partnern den Zugang ermöglichen. Außerdem muss die Ladesäule in den gängigen Apps den Status anzeigen können.

ÖkoStrom
Die Versorgung des Ladepunktes mit ÖkoStrom ist in der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur grundsätzlich als Bedingung vorgesehen. Wenn die Ladestation in eine 'normale' Elektroinstallation integriert wird, muss für den gesamten Standort ÖkoStrom beim Versorger bezogen werden bzw. zu einem ÖkoStrom-Versorger gewechselt werden.

Laufzeit, Betrieb, Wartung
Für die Förderung muss der Ladepunkt mindestens 6 Jahre betrieben werden. Eine reibungslose Aufladung ist jederzeit sicherzustellen. Der Ladepunkt muss also remote administrierbar sein.

Bericht
2x im Jahr ist in digitaler Form ein Bericht an die NOW GmbH über die Ladevorgänge, Stromverbräuche etc. abzugeben.
------------------------------------------

Der Verordnungstext lautet im Original:

Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV)

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung

9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich,
wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum
oder auf privatem Grund befindet,
sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz
von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis
tatsächlich befahren werden kann;

Eindeutiger geht´s eigentlich kaum...
Gruß
Hel

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Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

bahnfahrer
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Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV)
------
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung

9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich,
wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum
oder auf privatem Grund befindet,
sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz
von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis
tatsächlich befahren werden kann;
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Eindeutiger geht´s eigentlich kaum...
Mir ist dabei nicht klar, was ein "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis" ist. Ist "Kunde" ein allgemeines Merkmal? Ist "Mitarbeiter" ein allgemeines Merkmal? Ist "hat sich vorher online registriert" ein allgemeines Merkmal?

Re: was sind "öffentliche Ladesäulen"

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bahnfahrer hat geschrieben:Mir ist dabei nicht klar, was ein "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis" ist.
Das sind Merkmale, die immer auf mehrere Personen zutreffen können. "Kunde" wäre so ein Merkmal. "Herr xyz" wäre kein allgemeines Merkmal.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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