Tesla goes CCS

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Re: Tesla goes CCS

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Wollen wir hoffen, dass Teslas CCS zuverlässiger ist, als bei Hyundai, VW, BMW, Efacec, Compleo, ABB, ...
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Re: Tesla goes CCS

150kW
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harlem24 hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, dass nur noch die Frage ist, wann sie bekannt geben, dass andere Fahrzeuge das SuC Netz nutzen können und nicht ob.
In den Pressemitteilungen der letzten Tage hat Tesla doch deutlich gemacht das man auch weiterhin darauf wartet das ein Hersteller mit Geld in der Hand kommt und bei Tesla anklopft.

Re: Tesla goes CCS

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Tesla Model S 135 hat geschrieben:Bild
Tesla hat es geschaft, diese Ausgeburt an Hässlichkeit in ein ansehnliches, geschmeidiges Stück Schönheit zu verwandeln!
.
Schon mal das CCS Ladekabel von Fastned an einem 350kW ABB Charger gesehen?
Da kann Tesla noch mal lernen wie ein schicker CCS Stecker auszusehen hat.
Ohne das häßliche Anhängsel im Gleichstrombereich das Dein Foto zeigt. Alles schon integriert.
Es gibt doch tatsächlich Unternehmen die können das noch schicker als Tesla.

Foto folgt.
Fahren: IONIQ 5 P45 | PS2 82 kWh/220kW | id.3 Pro, 54 kWh | EQ42 Cabrio (- 11/21) | i3, 94 Ah (- 05/19)
Laden: Webasto PURE 22kw | Produzieren: 1x Piko 8.3, 36x ET-Solar ET-P660245 245 W

Re: Tesla goes CCS

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Und hier das versprochene Foto
Dateianhänge
A602F543-044A-47C8-8E4B-BC07CB7B40E2.jpeg
Fahren: IONIQ 5 P45 | PS2 82 kWh/220kW | id.3 Pro, 54 kWh | EQ42 Cabrio (- 11/21) | i3, 94 Ah (- 05/19)
Laden: Webasto PURE 22kw | Produzieren: 1x Piko 8.3, 36x ET-Solar ET-P660245 245 W

Re: Tesla goes CCS

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@Super-E
Es gibt Unterschiede, ob der Staat, bzw. staatliche Organisationen (Kartellamt; Bundesnetzagentur) klagen, oder private (juristische) Personen klagen.

Der Staat kann nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen klagen. Die Stadtwerke, etc. sind kommunale Betriebe und damit juristische Personen. (Juristische) Personen können auch aufgrund von Vertragsverletzungen klagen. Die heißen dann Zivilklagen. Dort wird dann festgestellt, ob der betreffende Vertragsbestandteil gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt. Vergleiche dazu da leidige Thema AGB.
Ein Beispiel dazu. Wenn dein Haus durch eine mangelhafte Elektroinstallation, die du selbst installierst hast, abbrennt, wird die Brandschutzversicherung nicht zahlen. Nicht weil Du gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen hast, sondern weil Du gegen Vertragsbestandteile verstoßen hast. Es ist eben nicht vom Staat verboten, dass man selbst, obwohl man keine Ahnung hat, eine Elektroinstallation vorzunehmen. Anders sieht es aus, wenn die Elektroinstallation von einer Firma errichtet worden ist. Die hat dann gegen Brandschutzverordnungen verstoßen.

Ansonsten ist das Thema Balkonkraftwerke auch erhellend.
http://www.dgs.de/news/en-detail/151217 ... -grauzone/

@Bild vom Tesla CCS-Stecker
Ich gehe davon aus, dass das mit Photoshop gemacht worden ist und nicht den richtigen Stecker zeigt.

Re: Tesla goes CCS

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Anmar hat geschrieben:@Super-E
Es gibt Unterschiede, ob der Staat, bzw. staatliche Organisationen (Kartellamt; Bundesnetzagentur) klagen, oder private (juristische) Personen klagen.

Der Staat kann nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen klagen.
Das Staat kann auch zivilrechtlich klagen. Und zwar immer dann, wenn er als Vertragspartner auftritt. Dann ist er dem anderen genauso gleichgestellt wie ein anderer Bürger auch.

Das hat zwar mit dem vorliegenden Fall nur am Rande zu tun, ich wollte diese missverständliche und zu Pauschale Aussage aber gerne etwas relativieren.
Kona 64 kWh

Re: Tesla goes CCS

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So: da nun erste Anschlüsse da sind, hat die Netzbehörde mal eine erste mail zur Kontaktaufnahme bekommen. Ist nur der Einstieg ;)
Guten Tag,

die Netzbehörde betreut ja auch die Anmeldung von Ladepunkten gemäß der LSV.

Da der Betreiber Tesla Motors seine Ladepunkte gegenwärtig zum großen Teil mit CCS Ladesteckern ausrüstet,
diese aber NICHT von Fahrzeugen anderer Hersteller außer Tesla selber genutzt werden können, obwohl
sich ein Großteil derselben sich im öffentlich zugänglichen Raum befindet, frage ich mich folgendes:

- Kommt Tesla hinsichtlich dieser DC Ladepunkte überhaupt seiner Meldepflicht gegenüber der Netzbehörde nach ?
- Hat Tesla ggf. die Blockade dieser Ladepunkte für Fremdfabrikate begründet ?
- Ist eine solche Blockade konform mit der LSV ?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Netzbehörde gegenüber Ladesäulenbetreibern, die NICHT der LSV folgen ?

Bin für alle Hinweise / Verweise zu zuständigen Stellen dankbar.

Viele Grüße
Gruß SRAM

Re: Tesla goes CCS

150kW
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Warum ist man immer wieder der Meinung jetzt wo Tesla CCS hat würde sich bezüglich der LSV irgendwas ändern? Tesla war auch schon vorher verpflichtet sich an die LSV zu halten. Die Montage der CCS Stecker ändert daran nichts.

Re: Tesla goes CCS

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150kW hat geschrieben:Warum ist man immer wieder der Meinung jetzt wo Tesla CCS hat würde sich bezüglich der LSV irgendwas ändern? Tesla war auch schon vorher verpflichtet sich an die LSV zu halten. Die Montage der CCS Stecker ändert daran nichts.
Ein Teil der Installationen lief unter der grandfathering Regelung (auch wenn das schon im Graubereich war).

Jetzt sind aber Installationen errichtet worden, die definitiv unter keine großzügig ausgelegte Bestandsschutzregelung mehr fallen, weshalb die Behörde letztlich wird reagieren müssen. Aber vielleicht will sie ja nicht.... Deshalb muß man jetzt langsam aber sicher Druck aufbauen. Instanz für Instanz: immer schön langsam den Verwaltungsebenen nach oben folgend, bis man bei einem politisch Verantwortlichen angelangt ist.... ;)

Gruß SRAM

Re: Tesla goes CCS

Helfried
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150kW hat geschrieben:Die Montage der CCS Stecker ändert daran nichts.
Proprietäre CCS-Stecker sind mit ziemlicher Sicherheit nicht dauerhaft erlaubt.
Auch nicht in einem Land, wo die Farbe der Dachziegeln oft gesetzlich genormt ist.
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