Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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Gestern hatte ich ein neues Erlebnis an der Ladesäule.

Ich war an der SWM Klosterhofstraße in München:

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... e-6/25854/

4 Ladeplätze sind vorhanden (vorbildlich mit Halteverbot beschildert). Ein Platz war von einem Tesla belegt, ein Platz mit einem Audi Diesel und zwei Plätze waren frei.

Der Audi Diesel war wohl gerade eingeparkt worden. Die dazugehörige Dame räumte noch im Kofferraum rum. Als ich dann einparkte zum Laden, wurde die Dame hektisch und wollte zügig zu Fuß von dannen. Ich hatte aber noch Gelegenheit sie anzusprechen. Sie drehte daraufhin um, sprach rasch zu mir "sie hätte ein Sozial Ausweis vorne im Auto liegen, sie dürfe da parken und hätte jetzt keine Zeit darüber mit mir zu diskutieren". Drehte sich um und verschwand.

Ok ... Da war ich erstmal verdaddert ...

Später daheim habe ich dann mal nachgeschaut, was es mit dem "Sozial Ausweis" auf sich hat. Dieser Ausweis kann wohl bei der Stadt beantragt werden, z.B. von Pflegediensten, und ermöglicht dem Inhaber eines solchen Ausweis das (kostenlose) Parken in Verbotszonen oder z.B. auch auf Behindertenparkplätze, sofern es zur Ausübung des Dienstes notwendig ist.

Das scheint wohl auch für Ladestationen zu gelten ...

Klar, verständlich, dass es so was gibt. War mir aber völlig neu. Das nächste Mal, wenn also ein Verbrenner an der Ladesäule parkt erstmal schauen, ob ein "Sozial Ausweis" hinter der Scheibe liegt :?

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marxx
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Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

DiLeGreen
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Ja, so ein Ausweis klingt erstmal traumhaft. Überall frei parken...

ABER: Die Bedingungen dafür sind überaus strikt, bei Nichteinhaltung drohen starke Sanktionen. Es wird z.B. direkt der Arbeitgeber (z.B. Sozialstation) informiert.
Die Leute die so einen Ausweis haben sind tatsächlich darauf angewiesen und die Terminplanung eng...

Ein bisschen anders sieht es bei den Parkausweisen für Handwerker (Grün) aus, die haben auch Sonderrechte, müssen aber ordentlich dafür zahlen.
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Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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marxx hat geschrieben:Gestern hatte ich ein neues Erlebnis an der Ladesäule.

Ich war an der SWM Klosterhofstraße in München:

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... e-6/25854/

4 Ladeplätze sind vorhanden (vorbildlich mit Halteverbot beschildert). Ein Platz war von einem Tesla belegt, ein Platz mit einem Audi Diesel und zwei Plätze waren frei.

Der Audi Diesel war wohl gerade eingeparkt worden. Die dazugehörige Dame räumte noch im Kofferraum rum. Als ich dann einparkte zum Laden, wurde die Dame hektisch und wollte zügig zu Fuß von dannen. Ich hatte aber noch Gelegenheit sie anzusprechen. Sie drehte daraufhin um, sprach rasch zu mir "sie hätte ein Sozial Ausweis vorne im Auto liegen, sie dürfe da parken und hätte jetzt keine Zeit darüber mit mir zu diskutieren". Drehte sich um und verschwand.

Ok ... Da war ich erstmal verdaddert ...

Später daheim habe ich dann mal nachgeschaut, was es mit dem "Sozial Ausweis" auf sich hat. Dieser Ausweis kann wohl bei der Stadt beantragt werden, z.B. von Pflegediensten, und ermöglicht dem Inhaber eines solchen Ausweis das (kostenlose) Parken in Verbotszonen oder z.B. auch auf Behindertenparkplätze, sofern es zur Ausübung des Dienstes notwendig ist.

Das scheint wohl auch für Ladestationen zu gelten ...

Klar, verständlich, dass es so was gibt. War mir aber völlig neu. Das nächste Mal, wenn also ein Verbrenner an der Ladesäule parkt erstmal schauen, ob ein "Sozial Ausweis" hinter der Scheibe liegt :?

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marxx
Wenn die Parkplätze an der Ladestation mit Haltverbot ausgestattet sind(wie beschrieben) kann ein Sozialausweis von diesem Haltverbot keine Ausnahme machen.

Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

Helfried
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watzinger hat geschrieben: Wenn die Parkplätze an der Ladestation mit Haltverbot ausgestattet sind(wie beschrieben) kann ein Sozialausweis von diesem Haltverbot keine Ausnahme machen.
Warum nicht bzw. wer sagt das?

Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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watzinger hat geschrieben:Wenn die Parkplätze an der Ladestation mit Haltverbot ausgestattet sind(wie beschrieben) kann ein Sozialausweis von diesem Haltverbot keine Ausnahme machen.
Doch das geht, der Ausweis wird nach StVO §46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11 ausgegeben.

Berechtigte dürfen mit diesem Ausweis dann unter anderem im eingeschränkten Halteverbot parken und müssen an Parkuhren oder Parkscheingebieten nichts zahlen.

Um den Schein zu bekommen muss eine Bescheinigung der Pflegekasse über eine berufliche pflegerische Tätigkeit vorgelegt werden.
Aktuell: Mercedes EQA 250, MG 4 Luxury (Ex: Tesla Model S, BMW i3 Rex, Tesla Model X)

Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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Meine Frau war Pflegedienstleiterin.
Sie sagt diese Ausweise wären abgeschafft worden.
Entweder gibt es sie noch regional begrenzt oder das Ding ist lange nicht mehr gültig.
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Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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1234567890 hat geschrieben:
watzinger hat geschrieben:Wenn die Parkplätze an der Ladestation mit Haltverbot ausgestattet sind(wie beschrieben) kann ein Sozialausweis von diesem Haltverbot keine Ausnahme machen.
Doch das geht, der Ausweis wird nach StVO §46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11 ausgegeben.

Berechtigte dürfen mit diesem Ausweis dann unter anderem im eingeschränkten Halteverbot parken und müssen an Parkuhren oder Parkscheingebieten nichts zahlen.
Ja genau, aber halt nicht im Haltverbot.

Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

DiLeGreen
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Bei uns gibts die noch und können auch neu beantragt werden. Hängt evtl. von der jeweiligen Kommune ab von der sie ausgestellt werden.
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Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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watzinger hat geschrieben:Ja genau, aber halt nicht im Haltverbot.
Natürlich gilt das auch für das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286), das bei Ladestationen angebracht ist.
Wie kommst du darauf, dass es dafür nicht gelten würde? Hast du eine Quelle für deine Behauptung?

Die Ausweise gibt es noch, mag sein, dass nicht jede Kommune diese ausstellt.
http://www.muenchen.de/dienstleistungsf ... n/1072027/

Da steht übrigens auch für @watzinger, dass man mit dem Ausweis im eingeschränkten Halteverbot parken darf. Ich vermute mal, sein Problem ist, dass er den Unterschied zwischen Halteverbot und eingeschränktem Halteverbot nicht kennt. Das eine ist das mit dem überkreuzten Balken, das eingeschränkte Halteverbot ist das mit dem einfachen Balken.
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Re: Sozial Ausweis und Ladepunkte als Parkplatz

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1234567890 hat geschrieben:
watzinger hat geschrieben:Ja genau, aber halt nicht im Haltverbot.
Natürlich gilt das auch für das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286), das bei Ladestationen angebracht ist.
Wie kommst du darauf, dass es dafür nicht gelten würde? Hast du eine Quelle für deine Behauptung?

Die Ausweise gibt es noch, mag sein, dass nicht jede Kommune diese ausstellt.
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Da steht übrigens auch für @watzinger, dass man mit dem Ausweis im eingeschränkten Halteverbot parken darf. Ich vermute mal, sein Problem ist, dass er den Unterschied zwischen Halteverbot und eingeschränktem Halteverbot nicht kennt. Das eine ist das mit dem überkreuzten Balken, das eingeschränkte Halteverbot ist das mit dem einfachen Balken.
Ich schreibe doch die ganze Zeit, dass der Ausweis nicht das parken im Haltverbot erlaubt.

Ich meine Haltverbot und nicht eingeschränktes Haltverbot.

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