Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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Es nützt doch auch wieder nichts hier pauschal irgend einen Ladeverbund zu nennen, da müsstet ihr euch schon die Arbeit machen und die einzelnen Ladesäulen benennen die ab 2018 in Betrieb gingen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

1234567890
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Sorry, aber mit deiner Interpretation des "kostenlosen Zugangs" müsste jeder Kunde in letzter Konsequenz ein kostenloses Smartphone vom Anbieter verlangen können.

Also ich hätte gerne ein kostenloses iPhone X. Wobei eigentlich nervt mich das mit dem kleinen Display ja total, daher will ich ein MacBook Pro über das ich dann die Ladesäule bediene und bezahle. :D

Es geht darum keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlart zu verlangen, so wie es z.B. viele Flugportale gemacht haben, bis es von der EU verboten wurde. Deshalb müssen die Flugportale/Anbieter aber noch lange nicht jedem Kunden einen kostenloses DSL-Anschluss hinstellen oder dessen mobilen Internetzugang bezahlen.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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1234567890 hat geschrieben:Es geht darum keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlart zu verlangen, so wie es z.B. viele Flugportale gemacht haben, bis es von der EU verboten wurde.
In welcher deutschen Sprache bedeutet "Zugang" ein Aufschlag für bestimmte Zahlarten? :roll:
Lies den Gesetzestext aufmerksam durch, anstatt hier weiter off-topic zu schreiben, der Text ist eindeutig, da gibt es nichts zu interpretieren.
Zuletzt geändert von drilling am Mo 16. Jul 2018, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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zoppotrump hat geschrieben:Ich würde mal https://www.ladenetz.de/ nennen, bin mir aber nicht zu 100% sicher.
Wie bm3 auch sagt nenne bitte konkrete Säulen die nach dem 14.12.2017 in Betrieb genommen wurden, denn sonst sind die Säulen nicht von der LSV betroffen.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

enabler
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1234567890 hat geschrieben:Sorry, aber mit deiner Interpretation des "kostenlosen Zugangs" müsste jeder Kunde in letzter Konsequenz ein kostenloses Smartphone vom Anbieter verlangen können.

Also ich hätte gerne ein kostenloses iPhone X. Wobei eigentlich nervt mich das mit dem kleinen Display ja total, daher will ich ein MacBook Pro über das ich dann die Ladesäule bediene und bezahle. :D

Es geht darum keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlart zu verlangen, so wie es z.B. viele Flugportale gemacht haben, bis es von der EU verboten wurde. Deshalb müssen die Flugportale/Anbieter aber noch lange nicht jedem Kunden einen kostenloses DSL-Anschluss hinstellen oder dessen mobilen Internetzugang bezahlen.
Jeder verstehts. Bis auf einen ;)

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

zoppotrump
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bm3 hat geschrieben:Es nützt doch auch wieder nichts hier pauschal irgend einen Ladeverbund zu nennen, da müsstet ihr euch schon die Arbeit machen und die einzelnen Ladesäulen benennen die ab 2018 in Betrieb gingen.
Mache ich gerne. Aber bevor ich los prangere, bestätigt mir doch bitte, dass die Voraussetzungen, welche ich zuvor dazu geschrieben habe, gegen die LSV verstoßen. Ich will da nur sicher gehen, damit ich keinen Blödsinn schreibe.

Säule ohne Display, nur RFID.
Säule ohne Kartenzahlung.
Säule kann nicht Bargeld nehmen.
Säule verweist auf Ladenetz und ich sehe dort keine Ad-Hoc Zahlungsmöglichkeit außer diese App Ladepay.
Säule nennt keine Preise.
Säule wurde 2018 eröffnet.

Danke.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

zoppotrump
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drilling hat geschrieben: Lies den Gesetzestext aufmerksam durch, anstatt hier weiter off-topic zu schreiben, der Text ist eindeutig, da gibt es nichts zu interpretieren.
Habe ich nun durchgelesen. Wo steht da drinnen, dass kostenlos WLAN gegeben werden muss?
Da steht doch nur drinnen, dass der Zugang kostenlos sein soll. Das ist er auch ohne WLAN.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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zoppotrump hat geschrieben:Da steht doch nur drinnen, dass der Zugang kostenlos sein soll. Das ist er auch ohne WLAN.
Wie soll man kostenlos auf eine Webseite, vor der Ladesäule stehend, ohne WLAN zugreifen?

Über Mobilfunk zahlt man entweder per MByte oder man verbraucht ein Teil des inklusiven Datenvolumen, in beiden Fällen kostet der Zugang.

Ein WLAN Hotspot an der Säule ist die einzige praktische Möglichkeit kostenlosen Zugang zur webbasierten Bezahlmöglichkeit zu gewährleisten, wenn man kein Bezahlterminal direkt in die Säule integrieren will.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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zoppotrump hat geschrieben: Säule ohne Display, nur RFID.
Säule ohne Kartenzahlung.
Säule kann nicht Bargeld nehmen.
Säule verweist auf Ladenetz und ich sehe dort keine Ad-Hoc Zahlungsmöglichkeit außer diese App Ladepay.
Säule nennt keine Preise.
Säule wurde 2018 eröffnet.
Ja, wenn du keine andere Bezahlmöglichkeit übersehen hast dann verstößt die auf jeden Fall gegen die LSV, du kannst die konkrete Säule hier gerne nennen.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

zoppotrump
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drilling hat geschrieben: Wie soll man kostenlos auf eine Webseite, vor der Ladesäule stehend, ohne WLAN zugreifen?

Über Mobilfunk zahlt man entweder per MByte oder man verbraucht ein Teil des inklusiven Datenvolumen, in beiden Fällen kostet der Zugang.
Nö. Du zahlst nix für den Zugang. Du zahlst was für den Mobilfunkvertrag.
drilling hat geschrieben: Ein WLAN Hotspot an der Säule ist die einzige praktische Möglichkeit kostenlosen Zugang zur webbasierten Bezahlmöglichkeit zu gewährleisten, wenn man kein Bezahlterminal direkt in die Säule integrieren will.
Nö. Ich nehme das Smartphone meiner Frau und logge mich auf einer Seite mit dem kostenlosen Zugang ein. Dann zahle ich nix für den Zugang. Der Betreiber der Säule offeriert mir den Zugang zur Abrechnung kostenlos.
Das soll verhindern, dass die Betreiber zusätzlichen Kosten für die Bezahlung per Webzugang erheben, so wie das die Billig Aiurlines früher gemacht haben. Da gab´s dann diese ominöse Bezahlgebühr oder wie das sich nannte.
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