Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

enabler
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drilling hat geschrieben:Es geht darum erst mal zu sammeln und dokumentieren wer und wo gegen die LSV verstößt ...
Aber bitte keine weitere Diskussion über den Sinn des Threads, dafür ist der Thread nicht da.
Da Deine Interpretation der LSV sich sich nicht mit dem Gesetzestext deckt, ist hier eine Diskussion des von Dir eröffneten Threads notwendig und unumgägnlich.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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voll_geladen hat geschrieben:Also Deine Interpretation, dass "kostenlos" bedeutet, man müsse Dir einen kostenlosen WLAN-Zugang ermöglichen, teile ich nicht. Für mich wollte der Gesetzgeber damit nur zum Ausdruck bringen, dass durch diese Zahlungsweise keine zusätzlichen Gebühren seitens des Anbieters erhoben werden dürfen. Für Deinen Internetzugang bist Du selbst verantwortlich.
Abgesehen davon das das hier off-topic ist (und anderswo schon diskutiert wurde) ist das falsch, der Zugang zum webbasierten Zahlungssystem muß kostenlos ermöglicht werden, das hat nichts mit Zahlungsgebühren zu tun!

Es geht dem Gesetzgeber eindeutig darum, das du nicht entweder einen MByte Preis über Mobilfunk zahlen mußt oder einen Teil deines monatlichen Inklusivvolumens aufbrauchen mußt, um das webbasierte Zahlungssystem zu erreichen.

Bitte keine weitere Off-topic Diskussion, der Thread dient nur zum sammeln von Verstößen!

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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Ich schließe mich als Moderator den Wünschen des TE an, bitte ab jetzt keine Diskussionen mehr über Sinn und Zweck dieses Threads, sondern, nur falls ihr möchtet, meldet hier die fraglichen Ladestellen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

enabler
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bm3 hat geschrieben:Ich schließe mich als Moderator den Wünschen des TE an, bitte ab jetzt keine Diskussionen mehr über Sinn und Zweck dieses Threads, sondern, nur falls ihr möchtet, meldet hier die fraglichen Ladestellen.
Tut mir leid, aber das wird ein Wunsch bleiben: solange die LSV-Interpretation nicht abschliessend geklärt ist, ist ein Führen einer Liste vermeidlich verstossender Ladestationen sinnbefreit.

Der TE vertritt penetrant in irriger Annahme entgegen sämtlicher anderer Interpretationen (und auch der Intention der 2014/94/EU, deren nationale Umsetzung die LSV ist) die Meinung, dass es gratis WLAN benötigt.

Oder noch einfacher: eine Ladestation, welche alle Anforderungen der LSV erfüllt, aber kein WLAN hat - ist diese hier einzutragen oder nicht?

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

Helfried
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Enabler hat recht, man kann den Thread so nicht fortführen.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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Das kann doch jeder selbst entscheiden ob er die Ladestelle dann hier eintragen möchte oder nicht ? Ich würde sagen nein, so wie wahrscheinlich die meisten hier. Ich wüsste auch nicht dass ich bisher bei irgend einer Ladestelle schonmal kostenloses Wlan zur Anmeldung vor Ort vorgefunden hätte.Wenn jetzt alle neueren Ladestellen die kein WLAN zur Anmeldung haben hier eingetragen werden, wird dieser Thread wahrscheinlich irgendwann inflationär werden und niemanden interessiert er mehr, oder auch nicht,wenn die Verordnung so interpretiert werden muss, wer weiß das heute schon ?
Zunächst mal hat drilling das Recht hier diesen Thread zu eröffnen in dem er dazu Daten sammeln will.Er hat das ja auch begründet Ob Nutzer diesen Thread dann überhaupt beachten und für sinnvoll halten oder fleißig daran mitwirken ist erstmal Nebensache. Beiträge von Nutzern die dann hier nur stören wollen werden die Mods wohl aussortieren müssen, wer diesen Thread nicht mag, der soll ihm doch einfach keinerlei Beachtung schenken. Man braucht nicht drauf zu klicken.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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enabler hat geschrieben:Oder noch einfacher: eine Ladestation, welche alle Anforderungen der LSV erfüllt, aber kein WLAN hat - ist diese hier einzutragen oder nicht?
Falls 'punktuelles Laden' durch ein webbasiertes System ermöglicht wird (was ja nur eine von mehreren Möglichkeiten ist um die LSV zu erfüllen) dann muß laut Gesetz kostenloser Zugang zum webbasiertes System zur Verfügung gestellt werden.
Abgesehen von einem WLAN-Hotspot gibt es in der Praxis keine andere Lösung um den gesetzlich geforderten kostenlosen Zugang zum webbasierten System zu ermöglichen.

Du kannst dich noch so sehr dagegen sträuben (aber bitte woanders da dieser Thread nicht dazu da ist), das ändert aber nichts an der gesetzlichen Vorgabe.

WLAN-Hotspot bedeutet natürlich nicht kostenloses surfen im Internet (das kann auch ganz unterbunden werden), nur der Zugang zum webbasierten Zahlungssystem muß möglich und kostenlos sein!

Zum letzten mal:
Bitte keine weitere Off-topic Diskussion, der Thread dient nur zum sammeln von Verstößen!

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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Pranger: Der komplette Ladeverbund+ https://www.goingelectric.de/stromtanks ... adeverbund mit allen neu errichteten Säulen in 2018.
Standardzahlungssystem ist nach wie vor SMS, was nicht der LSV entspricht. Soweit mir bekannt ist wird kein Intercharge direct oder so etwas unterstützt zum Adhoc Laden.
e-Golf
e-tron
26kW PV+15kWh Speicher

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

enabler
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drilling hat geschrieben: Abgesehen von einem WLAN-Hotspot gibt es in der Praxis keine andere Lösung um den gesetzlich geforderten kostenlosen Zugang zum webbasierten System zu ermöglichen.
Du kannst dich noch so sehr dagegen sträuben (aber bitte woanders da dieser Thread nicht dazu da ist), das ändert aber nichts an der gesetzlichen Vorgabe.
Du hast Dich da verrannt.
Zum letzten mal
Gut :D

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

zoppotrump
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Ich würde mal https://www.ladenetz.de/ nennen, bin mir aber nicht zu 100% sicher.
Ich habe an deren Säulen keine Möglichkeit gesehen, dass man Ad-Hoc laden kann. Man benötigt entweder eine Mitgliedksarte oder es wird auf eine proprietäre App namens Ladepay verwiesen.
Zudem sind die Kosten nicht klar erkennbar.
Einen Zähler haben unsere neuen Säulen hier in der Umgebung auch nicht sichtbar.
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