Rechtssicherheit für Ladesäule ?

Rechtssicherheit für Ladesäule ?

USER_AVATAR
  • Robert
  • Beiträge: 4434
  • Registriert: Di 17. Apr 2012, 21:01
  • Wohnort: Fürstenfeld, Österreich
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
Ich möchte in Kürze ja meine Ladesäule der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Was muss ich beachten, damit ich bei Fehlbedienung, technischem Mangel usw rechtlich abgesichert bin ?
Wie sollte ein eventueller Hinweis auf die Benützung auf eigene Gefahr aussehen ?

Danke für eure Infos.
Wie viel Spass macht dein Auto ?
Anzeige

Re: Rechtssicherheit für Ladesäule ?

USER_AVATAR
  • Vanellus
  • Beiträge: 1934
  • Registriert: So 30. Jun 2013, 10:42
  • Wohnort: Schleswig-Holstein
  • Hat sich bedankt: 280 Mal
  • Danke erhalten: 126 Mal
read
Hallo Robert,
du hast, wenn du deine Ladesäule der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, sicherlich höheren Sorgfaltspflichten zu genügen, als wenn nur du da ran kannst. Der fremde Nutzer muss nicht damit rechnen, dass er sich in Lebensgefahr begibt oder sein Auto Schaden nimmt. Hört sich vielleicht lächerlich und übertrieben an. Wenn so ein unwahrscheinlicher Fall aber eintritt, kann es sein/halte ich es für wahrscheinlich, dass ein Richter erwartet, dass die du Säule stets in einem sicheren Zustand hältst und das prüfst. Wobei das zum Teil sicherlich durch eigene Ladungen erledigt wird. Wenn dabei regelmäßig der Akku glüht oder Funken aus der Säule schlagen würde ich das nicht einem Fremden zumuten ;)

Wenn der Richter im Streitfall den Eindruck hat, dass das nicht der Fall ist, haftest du - in unbegrenzter Höhe, ggf. gibt es eine Teilung der Haftung entsprechend dem Verschulden.
Ich würde eine dauerhafte Kunststofftafel anbringen mit - im groben - folgendem Text:
Zunächst natürlich der Hinweis, dass diese Lademöglichkeit der Öffentlichkeit zur Verfügung steht mit technischen Daten. Entgeltlich/unentgeltlich?
Dann in etwa: Diese Wallbox/Lademöglichkeit entspricht den VDE-Standards (in der Säule steht sicherlich irgendwo so etwas wie ein VDE-Zeichen oder auf jeden Fall das CE-Zeichen - bedeutet, dass sie alle europäischen Normen einhält) und wird stets in einem funktionstüchtigen und sicheren Zustand gehalten. Ich hafte für keinerlei Schäden aus dem Gebrauch der Ladesäule.
Für Beschädigungen der Ladesäule haftet der Verursacher.
Name

Gruß
Vanellus
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
Tesla Model 3 seit 12.6.2019

Re: Rechtssicherheit für Ladesäule ?

rollo.martins
  • Beiträge: 1641
  • Registriert: Mo 8. Jul 2013, 22:29
  • Wohnort: Schweiz, 8001 Zürich
  • Danke erhalten: 3 Mal
read
Vanellus, bist du Jurist?
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag