Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

geko
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Du willst mich gerne bewusst missverstehen. Ich meinte privat betriebene, nicht privatwirtschaftlich betriebene Ladepunkte. Evtl versehst du es jetzt besser.
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Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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Fritzchen-66 hat geschrieben:Die lokalen Vertreter der beiden großen politischen Parteien wollen keine privat betriebene öffentliche Ladestation haben.
In anderen bayerischen Großstädten wollen die Politiker nicht einmal keine öffentlichen Ladesäulen haben: "Es sei nicht Aufgabe der Kommune, Ladestationen zu errichten. Vielmehr wolle man möglichst viele Autos aus der Stadt heraus haben."
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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MaXx.Grr hat geschrieben: Aber der Threadersteller will ja eine private Ladestation öffentlich zugänglich machen, d.h. Ladestation steht auf Privatgrund und nur das Ladekabel reicht auf den öffentlichen Grund hinaus. Das ist doch absolut löblich und wenn er eine staatliche Förderung dafür erhält wüßte ich keinen guten Grund ihm die entsprechende Bodenmarkierung incl. Verkehrszeichen zu verweigern.

Grüazi MaXx
Genau das geht nicht, weil es eine Sondernutzung ist.

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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geko hat geschrieben:Du willst mich gerne bewusst missverstehen. Ich meinte privat betriebene, nicht privatwirtschaftlich betriebene Ladepunkte. Evtl versehst du es jetzt besser.
Dann verstehe ich Dich jetzt aber wahrscheinlich schon wieder falsch: für mich ist der einzige in dieser Frage relevante Unterschied ob es eine private Station zur privaten Nutzung ist oder eine von irgendwem aufgestellte zur öffentlichen Nutzung. Bei zweiteren bejahe ich eine Genehmigung der Sondernutzung da es der Allgemeinheit dient. Egal ob Stadtwerke, innogy, Siemens, Fa. Müller oder Frau Schmidt.
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

geko
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Nett, dass du es bejahst. Leider entfaltet dein „Ja“ aber keine Wirkung in diesem Fall. Konkret gestattet die LH M nur den SWM diese Sondernutzung, eine Erweiterung auf andere Unternehmen steht jedoch bevor. Eine Erweiterung auf Privatpersonen wird es dagegen nicht geben.
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Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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Anmar hat geschrieben: Genau das geht nicht, weil es eine Sondernutzung ist.
Dann müßtest Du jedes Café verbieten das seine Stühle und Tische auf dem Gehweg aufstellt! Auch das ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung - aber es ist genehmigungsfähig. Auch wenn "nur" die Cafegänger und der Cafébesitzer etwas davon haben.
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

geko
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Die Stadt muss nicht jede Sondernutzung genehmigen und sie darf Antragsteller unterschiedlich behandeln.
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Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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geko hat geschrieben: Eine Erweiterung auf Privatpersonen wird es dagegen nicht geben.
Woher weißt Du denn daß das nicht genehmigt wird? Gibt es da nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz? Was prädestiniert eine juristische Person diese Genehmigung zu erhalten und eine natürliche Person nicht? Das erschließt sich mir nicht...

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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@MaXx.Grr
Auch das Aufstellen von Verteilerschränken (Strom, Telefon und Kabel-TV) ist eine Sondernutzung.

@geko
Deswegen mein Vorstoß, das Laden eines E-Autos zum 'Gemeingebrauch nach bürgerlichem Recht' zu deklarieren.

Re: Privat betriebene öffentliche Ladestation in München

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geko hat geschrieben:Nett, dass du es bejahst. Leider entfaltet dein „Ja“ aber keine Wirkung in diesem Fall. Konkret gestattet die LH M nur den SWM diese Sondernutzung, eine Erweiterung auf andere Unternehmen steht jedoch bevor. Eine Erweiterung auf Privatpersonen wird es dagegen nicht geben.
Hallo geko,
Vielen Dank für Deine Ausführungen.
Zur Klarstellung, die Ladestation wird auf privatem Grund errichtet, wird aber für Jedermann nutzbar sein (Roaming!).
Die Sondernutzung ist nur für das parkende E-Auto und nicht für die Ladestation notwendig.
Ich habe schon Kontakt zum KVR, das aber nicht gegen den BA (Bezirksausschuss) entscheiden will.
Da ich mit dem Verkauf des Strom sofort gewerblich bin, ist der Begriff privat hier sicher irreführend.
Ich bin vielmehr ein „Einmann“-Unternehmen.

Eine Aufstellung eines einzelnen Ladepunktes sehe ich eher kritisch, da ich mich dabei Raum der Vermutung mache, mir einen Parkplatz zu erkaufen. Die Planung von 2 Ladepunkten widerspricht diese Vermutung. Zusätzlich könnte man noch eine Zusatzvereinbarung festlegen, den Platz selbst nur zum Laden, und (Nachts) nicht zum Parken zu nutzen.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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