Ladestrom halböffentlich anbieten

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

make
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gthoele hat geschrieben:Strom an Ladesäulen verkaufen ist demnächst nicht mehr "Energie liefern" im juristischen Sinne und das darfst du daher auch selber machen wenn du magst (Ladestationen werden nämlich als "Letztverbraucher" definiert werden).

Das kann man dem Strommarktgesetz (zur Zeit noch Gesetzesentwurf) entnehmen:
"[In §3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetzes] wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der
Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne
dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
gleich,“ ersetzt."

Daraus ergeben sich 2 Konsequenzen:
a) Der Stromtransport Ladestation->Auto ist energiewirtschaftlich ohne Bedeutung, zum Beispiel musst du dafür keine EEG-Umlage von deinen Besuchern einzeln abrechnen, ausweisen und getrennt abführen wenn du den Strom an irgendwen verkaufst weil es eben kein normaler Stromverkauf ist - die EEG-Umlage zahlst du einfach wie gewohnt an deinen Lieferanten, ganz normal mit dessen Stromrechnung.
b) Ladestationen sind Letztverbraucher bedeutet dann auch, das Ladestationen eben kein innerer Bestandteil des Stromnetzes sind so wie Transformatoren, Schaltanlagen usw. sondern ein Netznutzer. Wäre das so, dann könnten Stromnetzbetreiber Ladestationen über die Stromnetzbenutzungsentgelte finanzieren, so wie Transformatoren usw. Das wurde an verschiedenen Stellen immer mal wieder angedacht. Wären Ladestationen keine Letzverbraucher würde zum Beispiel auch das Recht zur freien Auswahl des Lieferanten für jeden Nutzer (wie beim Hausanschluß) eintreten - ist auch nicht so.

Noch ist das Gesetz anscheinend nicht beschlossen. Sollte aber nicht allzulange dauern.
Die von dir beschriebenen Interpretationen sind leider etwas sehr optimistisch aus der Sicht eines Emobilisten betrachtet. Aus meiner Sicht stellen sich die rechtlichen Klarstellungen etwas anders da.

Die Aussage "Ladesäulen sind Letztverbraucher" bedeutet letztlich folgendes:

1. Die eine Folge wurde zutreffend beschrieben: für Stromanbieter wird klargestellt, dass es zukünftig nicht möglich sein wird, einfach so Strom an einer Ladesäule zu liefern. Zu Hause kann jeder seinen Lieferanten frei wählen, da der Zähler die Brücke zum öffentlichen Netz darstellt. Eine Ladesäule ist das zukünftig eindeutig nicht; alleine der Eigentümer der Säule entscheidet, wie die Abrechnung mit dem Nutzer abgewickelt wird.

2. Eine weitere Folge ist die Klarstellung für Netzbetreiber, dass die Ladesäulen nicht zu ihrem Netz gehören und sie damit nicht für Errichtung und Wartung (usw.) zuständig sind. Gleichzeitig können die Kosten dafür allerdings auch nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.

3. EEG Umlage fällt beim Letztverbraucher an. Da der Letztverbraucher die Ladesäule ist muss der Betreiber der Ladesäule die EEG Umlage an seinen Lieferanten abführen.

4. Wenn der Letztverbrauch durch die Ladesäule schon erfolgt ist, kann logischerweise danach kein Strom mehr verkauft werden - sonst wäre es ja kein Letztverbrauch. Das führt dann auch zu dem entscheidenden und letzten Punkt...

5. Was grundsätzlich gar nicht geht, ist unter Berufung auf diese Neuformulierung anzunehmen, dass nun jeder an einer Ladesäule einfach so Strom verkaufen kann. Dafür müssen nach EnWG sehr viele formale Voraussetzungen (Zulassungen, Meldepflichten usw.) erfüllt sein. Auch wenn manche das derzeit so machen ist es dennoch nicht erlaubt. Und aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass einige "echte" Stromanbieter die aktuelle Situation mit Argusaugen beobachten und sich hier - sobald der Markt richtig hochläuft - sicher kein Geschäft wegnehmen lassen werden. Ich würde niemandem empfehlen, den geladenen Strom tatsächlich nach kWh abzurechnen - es sei denn man ist bereits als Energielieferant zugelassen!

Für die Nutzer von E-Autos wäre es vermutlich besser gewesen, wenn die Klarstellung in die andere Richtung gegangen wäre:
- Ladesäule als Teil des öffentlichen Netzes definieren
- Errichtung und Unterhalt erfolgen durch die Netzbetreiber
- Stromlieferung durch einen (kWh-) Vertrag mit einem beliebigen selbstgewählten Anbieter
Aber das wird es nun nicht geben.
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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make hat geschrieben: Für die Nutzer von E-Autos wäre es vermutlich besser gewesen, wenn die Klarstellung in die andere Richtung gegangen wäre:
- Ladesäule als Teil des öffentlichen Netzes definieren
- Errichtung und Unterhalt erfolgen durch die Netzbetreiber
- Stromlieferung durch einen (kWh-) Vertrag mit einem beliebigen selbstgewählten Anbieter
Aber das wird es nun nicht geben.
Wäre das wirklich besser?
Das wäre doch die absolute Monopolisierungdieses Marktes, wenn nur noch Stromanbieter Säulen betreiben können.

Die Umstellung von Abrechnung nach kWh auf Zeit ist Softwaretechnisch kein wirklich großes Problem, sollte es da Druck geben Seitens der Energieversorger.
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

make
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Tho hat geschrieben: Wäre das wirklich besser?
Das wäre doch die absolute Monopolisierungdieses Marktes, wenn nur noch Stromanbieter Säulen betreiben können.

Die Umstellung von Abrechnung nach kWh auf Zeit ist Softwaretechnisch kein wirklich großes Problem, sollte es da Druck geben Seitens der Energieversorger.
Das ist zum Teil richtig. Monopolisiert wäre dann aber nur das Aufstellen der Säule und der Unterhalt - das ist beim Stromanschluss zu Hause ja auch nichts anderes. Umgekehrt wäre der Zugang zur Säule dafür aber auch reguliert und jeder Anbieter dürfte die Säule nutzen, um dann seine eigenen Tarife dort anzubieten. Um dort Ladestrom zu verkaufen müsste man die Säule also nicht mehr selbst aufstellen.

Die Netzbetreiber könnten mit der Regelung vermutlich gut leben, da die entstehenden Kosten ja auf die Netzentgelte umgelegt werden würden. Für sie wird das Ganze zu keinem Verlustgeschäft.

Sinn würde das ganze aber natürlich vor allem dann machen, wenn der Netzbetreiber auch zur Aufstellung verpflichtet wäre. Zum Beispiel über Quoten (Einwohnerzahl, Verkehr, ...). Wenn man es ihm freistellt und er kann machen was er will werden es auch nicht von alleine mehr Ladesäulen...

Ich wollte übrigens mit dem Beispiel nur deutlich machen, dass es auch andere Möglichkeiten im EnWG gegeben hätte. Keinesfalls muss die von mir beschriebene Lösung die einzig richtige sein.

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Eine andere wäre z.B. die Stromabgabe an Ladesäulen komplett freizugeben. :D

Wenn ich Stromanbieter sein muss, um Strom an Ladesäulen abgebenzu dürfen, dann halte ich das für eine sehr große Hürde.
Und was soll der Ladestrom eigentlich kosten, wenn Installation, Abschreibung und Wartung durch den Netzbetreiber in Form eines Netzentgeltes zusammen mit dem Energieversorger, der auch nochmal Kosten für Abrechnung und Service hat in Summe ergeben? Nein, das wird nix... ;)

Campingplätze verkaufen seit Jahrzehnten Strom nach kWh gegen Münzeinwurf. Schon mal ein Campingplatzbetreiber verurteit worden? :mrgreen:
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Bei obiger Definition des Letzverbrauchers, verkauft der Betreiber mit Sicherheit keinen Strom, auch wenn er die Nutzung ebendieser Ladesäule mit einem kWh Tarif berechnet. Ich wage sogar zu behaupten, das man nicht einmal MID geeichte Zähler verwenden braucht und der Betreiber frei in der Entscheidung ist, was er wie für den Service verlangt...

Ich denke nicht, das man nur wegen der Einheit kWh auf einer Rechnung zum Stromhändler gemacht wird oder?

Jan
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Hallo!
Es war noch nie so einfach seine eigene Ladestation mit anderen Fahrern zu teilen und dabei Geld zu verdienen. Wir (be.ENERGISED) haben uns mit The Mobility House (TMH) und ICU zusammengetan und bietet über den Webshop von TMH nun mit unserer Software vorkonfigurierte Wallboxen an. Im Sinne von "Alles aus einer Hand".

Hier könnt Ihr mehr dazu lesen: https://beenergised.com/lp-community-ko ... dium=email

Es sind in Zukunft auch weitere Produktbündel geplant.

LG Jakob
be.ENERGISED - Turn your charging station into a money machine!
Web: http://www.beenergised.com
Email: jakob.sterlich@has-to-be.com

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Einmal lese ich, dass Abrechnung nur nach Zeit geht und auf einer anderen Seite schreibt ihr, dass nach kWh auch möglich ist.
Ich bestimme wohl den Tarif und somit die Kosten an der Ladestation... aber womit verdient ihr jetzt euer Geld?
Leider muss man solche Informationen immer suchen...

Auch auf die Frage ob die Abrechnung und Zugangssystem von TNM gehen finde ich keine Antwort... in den Roaming-Partnern steht da nichts weiter.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
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1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Berndte hat geschrieben:Einmal lese ich, dass Abrechnung nur nach Zeit geht und auf einer anderen Seite schreibt ihr, dass nach kWh auch möglich ist.
Ich bestimme wohl den Tarif und somit die Kosten an der Ladestation... aber womit verdient ihr jetzt euer Geld?
Leider muss man solche Informationen immer suchen...

Auch auf die Frage ob die Abrechnung und Zugangssystem von TNM gehen finde ich keine Antwort... in den Roaming-Partnern steht da nichts weiter.
Wenn man eine Ladestation mit der Community betreibt und abrechnet, kann man als Ladestationsbesitzer ausschließlich Zeit-basierte Tarife auswählen. Da wir die Rechnungsstellung in unserem Namen übernehmen, schlagen wir auf den definierten Tarif eine prozentuelle Marge auf und verrechnen den Tarif plus Marge an den Ladekunden weiter.
Hier finden Sie eine Auflistung der Tarife (zur Info: der ChargeMobile Betrag wird dem ladenden Kunden verrechnet, den Payout Betrag erhält der Ladestationsbesitzer): https://hastobe.zendesk.com/hc/en-us/ar ... g-overview

Wenn Sie ein The New Motion Ladekunde sind, können Sie an unseren Community Ladestation wie gewohnt mit der TNM RFID Karte oder TNM App laden und erhalten die Rechnung direkt von TNM.

Wo haben Sie gelesen, dass bei der Community eine Abrechnung nach kWh ebenfalls möglich ist?
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Die zeitbasierte Abrechnung funktioniert bei höheren Ladeleistungen leider nur sehr unglücklich für den Nutzer.
Installiere ich als Betreiber eine 22kW Ladestation, muss ich davon ausgehen, dass in der Stunde 22kWh gezogen werden können. (z.B. 6,60€/Stunde bei 30cent/kWh)
Kommt jetzt ein Nutzer mit 11kW oder gar nur 3.7kW Lader an die Station, verteuert sich die Ladung extrem, ohne dass ich das als Betreiber eigentlich wollte.

Bei einer 3.7kW Ladestation wahrscheinlich eher kein Problem, bei 22kW fällt der Preisunterschied jedoch schon sehr extrem aus.
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Jakob_be.ENERGISED hat geschrieben:...Wo haben Sie gelesen, dass bei der Community eine Abrechnung nach kWh ebenfalls möglich ist?
Aus eurer Homepage... die ja jetzt angepasst wurde. :roll:

Abrechnung nach Zeit macht nur bei Schnellladern Sinn... und selbst da ist eine Kombination aus Zeit und kWh besser.
Als Privatanbieter muss ich ja zwangsläufig von voller Leistung ausgehen.
An meiner 22kW Station kämen also nur "alte" Tesla Model S mit Doppellader, Renault Zoe und Smart mit 22kW Lader als Kunden in Frage.... naja, da lohnt das nicht wirklich.

Auch wieviel jetzt ein Kunde über euch zahlen muss erschließt sich mir aus der englischsprachigen Liste nicht.

Ich hätte gern an meinem 22kW Anschluss also mindestens die Kosten für den Strom erstattet, also minimum 6€ incl. MwSt.
Was zahlt dann der Ladekunde für die Stunde an meinem Anschluss?
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