Ladesäulenverordnung

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Re: Ladesäulenverordnung

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Priusfahrer hat geschrieben:Das finde ich sehr sehr gut. Insbesondere für Eigentümer mit Tiefgaragenstellplätzen, Supermärkte, Firmenparkplätze,...
Finde ich auch. Und was die Innovation angeht (weil der überkontaktige Typ 2 hier kein Zwang mehr ist): was derzeit noch fehlt ist eine leichte Verbesserung der Kontaktbuchsen in Schukodosen, so dass sie wie bei CEE bis 16A dauerfest sind ("E-Schuko"). Das sollte doch nicht so schwierig sein.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Ladesäulenverordnung

AndiH
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Der größte Vorteil von Schuko ist das er überall gleich (=kompatibel) ist. Wenn man das zum E-Auto laden modifizieren muss kann man es auch gleich richtig machen und dann ist man bei Typ2.

Gruß

Andi
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Re: Ladesäulenverordnung

SL4E
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Schuko im öffentlichen und halböffentlichen Bereich ist Mist. Mir haben schon mehrfach Spaßvögel an den Schuko Säulen ohne Steckersicherung den Stecker gezogen. Wenn man nach ein paar Stunden zurück kommt und das Auto ist nicht wie erhofft geladen ist das richtig ärgerlich. Wenn man den Schukostecker gegen unbefugten Zugriff sichern muss, ist man auch wieder schnell bei Typ2.
Ich habe das Forum verlassen

Re: Ladesäulenverordnung

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SL4E hat geschrieben:Schuko im öffentlichen und halböffentlichen Bereich ist Mist. Mir haben schon mehrfach Spaßvögel an den Schuko Säulen ohne Steckersicherung den Stecker gezogen. Wenn man nach ein paar Stunden zurück kommt und das Auto ist nicht wie erhofft geladen ist das richtig ärgerlich. Wenn man den Schukostecker gegen unbefugten Zugriff sichern muss, ist man auch wieder schnell bei Typ2.
Naja wenn man eine Authentifizierung einbaut, ist die Steckerverriegelung auch nicht mehr das große Problem. Ich hatte im öffentlichen Bereich noch nie das Problem, dass mir jemand den rausgezogen hat an den alten Säulen ohne Verriegelung.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Ladesäulenverordnung

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mweisEl hat geschrieben:16A dauerfest sind ("E-Schuko"). Das sollte doch nicht so schwierig sein.
Genau da steckt das Problem. Zieh mal einen Schuko-Stecker und ein CEE16-Stecker. Die max. Zug- und Steckkräfte sind beim Schuko-Stecker normiert d.h. vorgeschrieben. Dadurch ergibt sich einen max. Kontaktdruck und der ist beim CEE16-Stecker durch die höheren Zug- und Steckkräfte eben höher und dadurch ist der CEE16-Stecker auch Dauerstromfest.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenverordnung

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Und selbst wenn man das anpassen würde, damit dann ja keine Hausfrau mehr den Staubsaugerstecker einstecken kann, und wenn man den Schukostecker belastbarer macht und gegen Herausziehen sichert, hat man einen idealen Elektroautostecker entwickelt. Oh, Moment, ich glaube das gibt es schon, heisst Typ2...

Mit Schuko geht nichtmal Lastmanagement durch Reduktion der Ladeleistung. Das wäre perspektivisch für größere Parkplatze interessant, 50x 4,6 kW sind 230kW, wenn es voller wird, kann man immer noch 77x 3 kW oder eben 100x 2,3 kW anbieten, mit Schuko verschenkt man die Hälfte der bezahlten Leistung.

Dass alle 3 Monate immer derselbe Schwachsinn mit gänzlich ungeeignetem Schuko wieder auftaucht...
Lasst die Schukosteckdose einfach ihrem ursprünglichen Zweck (Brotschneidemaschine, Dosenöffner, Radios, Laptopladegeräte) und nehmt zum Autoladen den Elektroautoladestecker Typ2 und dann ist das gut.
Und in Stückzahlen sinken dann auch die Preise für die Dosen und man muss nicht krampfhaft alle 2 Monate von vorne die Leute vom Schwachsinn abbringen, mit Schuko Autos laden zu wollen.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladesäulenverordnung

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Die Denkverbote zu geeigneten Ladesteckern bei kleinen Ladeleistungen wird der Gesetzgeber jedenfalls in Kürze aufheben. Das Forum hier kann und muss die Denkverbote gerne weiter pflegen. Die Gründe dafür sind offensichtlich.
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Re: Ladesäulenverordnung

TeeKay
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Selbst Norwegen ist inzwischen für 3,7kW zu Typ2 gewechselt und stattet ganze Parkhäuser mit dutzenden Wallboxen aus, statt wie früher mit Schukos.

Re: Ladesäulenverordnung

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mweisEl hat geschrieben:Denkverbote zu geeigneten Ladesteckern bei kleinen Ladeleistungen
Denken ist nicht verboten aber wenn man Mist macht hat man die Kosten am A... Schuko ist und bleibt nur eine Notlösung, weil sie nicht für einen hohen Dauerstrom geeignet ist. Lese dazu bitte die Norm mit den Prüfvorschriften.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenverordnung

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  • fpk
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Hallo Zusammen,


was passiert eigendlich mit dieser Verordnung mit Angeboten wie Ubitricity?
Kann es mit der Verordnung zusammenhängen, das Iserlohn seine Ubitricity Säulen öffnet? (http://www.goingelectric.de/forum/betre ... ty#p528445)
ID.4 1st max 04.2021 - heute \\\ Passat Variant GTE 08.2017 - 04.2021
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