Ladeinfrastuktur in einem Betriebsparkhaus

Re: Ladeinfrastuktur in einem Betriebsparkhaus

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In D ist die Abgabe von Strom an den MA kein Geldwertervorteil mehr und muss nicht versteuert werden. Es wird immer schwieriger geeignete MA zu finden und zu halten. Daher werden sich kostenlose Lademöglichkeiten für die MA als Standart durchsetzen. Gerade die unteren Lohngruppen haben überdurchschnittlich kein Eigentum und daher ggf. auch keine Garage mit Stromanschluss. Die werden u.U. den Arbeitgeber nehmen, die eine kostenlose Lademöglichkeit bieten. Das Besucherparkplätze eine kostenlose 11 kW Lademöglichkeit bekommen wird sich ebenfalls als Standart etablieren. Man muss die benötigte Strommmenge für Besucherparkplätze immer im Verhältnis zum übrigen Stromverbrauch des Betriebes betrachten. Größere Betriebe kaufen Strom aus der Mittelspannung und da liegt der kWh Preis weit unter 10 ct. Da ist es meistens günstiger den Strom für Besucher kostenlos abzugeben.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladeinfrastuktur in einem Betriebsparkhaus

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ecopowerprofi hat geschrieben:In D ist die Abgabe von Strom an den MA kein Geldwertervorteil mehr und muss nicht versteuert werden.
Diese Regelung ist zeitlich befristet. Bei der Planung sollte dieser Umstand Berücksichtigung finden.

Bye Thomas
MY LR | Model 2023 | 2023.38.6
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