Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

evschwani
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Gruß in die Runde!

Mein Arbeitgeber stellt in Kürze das Laden an drei Keba-Wallboxen unentgeltlich in Aussicht.
In der aktuellen Fassung der Betriebsvereinbarung (stellt auch die Basis des Benuztungsvertrages dar) ist wie folgt vermerkt:

- Der Betreiber der Ladeinfrastruktur schließt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen aus

zugleich

- Wird durch die Inanspruchnahme die uneingeschränkte Haftung für Schäden an der Ladeinfrastruktur (sowie Hauselektrik und elektr. Ausstattung) übernommen

Nun meine Frage:

Deckt das die (gesetzliche) KFZ-Haftpflichtversicherung ab?
Oder die Privat-Haftpflicht?

Sind eigentlich Unfälle beim Tanken von Mineralöl für Verbrennerfahrzeuge von der KFZ-Haftpflicht gedeckt?

Ein weiteres trauriges Kapitel in der Tragödie der Elektromobilität!

Danke für Eure Antworten.
evschwani
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

mifrjoar
  • Beiträge: 169
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evschwani hat geschrieben:Gruß in die Runde!

Mein Arbeitgeber stellt in Kürze das Laden an drei Keba-Wallboxen unentgeltlich in Aussicht.
In der aktuellen Fassung der Betriebsvereinbarung (stellt auch die Basis des Benuztungsvertrages dar) ist wie folgt vermerkt:

- Der Betreiber der Ladeinfrastruktur schließt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen aus

zugleich

- Wird durch die Inanspruchnahme die uneingeschränkte Haftung für Schäden an der Ladeinfrastruktur (sowie Hauselektrik und elektr. Ausstattung) übernommen

Nun meine Frage:

Deckt das die (gesetzliche) KFZ-Haftpflichtversicherung ab?
Oder die Privat-Haftpflicht?

Sind eigentlich Unfälle beim Tanken von Mineralöl für Verbrennerfahrzeuge von der KFZ-Haftpflicht gedeckt?

Ein weiteres trauriges Kapitel in der Tragödie der Elektromobilität!

Danke für Eure Antworten.
evschwani
Ich halte die Regelung für unwirksam, weil sie einseitig ist. Entweder wird die Haftung gegenseitig ausgeschlossen oder es ist für die einseitige Übernahme ein Ausgleich zu gewähren, der die Übernahme begründet.
Aber was soll passieren? Die Wallbox kann kaputt gehen, die Sicherung kann auslösen, der FI reagieren???
Passiert mehr war wohl die Installation nicht in Ordnung (Kabelbrand, Überlast....)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Hallo,
also dass dein Arbeitgeber das Angebot einer Lademöglichkeit macht ist ja als aller erstes mal sehr Lobenswert wie ich finde.

Was die Abwälzung er Haftung vom Betreiber der Technischen Einrichtung Seitens einer Firma an den Anwender angeht halte ich für unwirksam.
Als Grund sehe ich hier, dass eine Elektrotechnische Anlage die (auch) von „Leihen“ genutzt werden darf so ausgelegt sein muss, dass bei bestimmungsmäßiger Nutzung keine Gefahr davon ausgeht. Weiterhin muss eine Elektrische Anlage so ausgelegt sein, dass entsprechende Schutzmaßnahmen im Fehlerfall einen Sicheren Zustand herstellen, z.B. FI gegen Fehlerstohmgefahr, Sicherung gegen Kurzschlussfolgen, Brandschutzschalter gegen Lichtbogengefahren usw..

Was eine Beschädigung der Ladepunkte angeht, die durch eine unzulässige Verwendung, Beschädigungen durch den Anwender oder der gleichen angeht, hier ist das wie überall da muss natürlich der Mitarbeiter dafür aufkommen.

Da ich selbst eine Private- wie auch KFZ-Haftpflicht habe auf die ich im Falle der Fälle zugreifen kann habe ich mir da noch nie Gedanken drüber gemacht welche von beiden zu konsultieren ist, wenn ich eine Ladesäule oder eine Zapfsäule durch mein Tun beschädige. Wenn man die Säule mit dem KFZ umfährt dann sicher die KFZ-Haftpflicht, wer aber zahlt, wenn ich sie beim Einstecken beschädige wüsste ich auch nicht.

Was ich in dem Auszug aus euerer Betriebsvereinbarung vermisse wie das zum einen mit der Versteuerung (Geldwerter Vorteil) ist oder wie das im Hinblick auf die Gleichbehandlung gegenüber Mitarbeitern die Verbrenner fahren aussieht.
MfG
Frosch_1977
Technik: Renault ZOE INTENS - Z.E. 40 (2017-12-29) / CEE +JUICE BOOSTER 2
--> An die Rechtschreibpolizei: Bitte ignorieren Sie mich, da ich ihren Ansprüchen aufgrund meiner Lese-& Rechtschreibschwäche nicht gerecht werde.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Helfried
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Frosch_1977 hat geschrieben: oder wie das im Hinblick auf die Gleichbehandlung gegenüber Mitarbeitern die Verbrenner fahren aussieht.
Die dürfen sich natürlich auch ein E-Auto kaufen, oder was soll denen gegenüber besonders gelten?

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Klar dürfen die das ;) ich finde die Unterstützung der eMobile ja auch gut durch den Betrieb wie oben geschrieben.

Wenn aber ein Betrieb schon eine Betriebsvereinbarung pflegt werden darin ja in der Regel allgemein gültige Regeln geschaffen um Streitigkeiten in der Belegschaft oder zwischen Geschäftsleitung, Belegschaft und soweit vorhanden Betriebsrat von vorneherein vorzubeugen.
Wenn dann der Betrieb schon darüber nachdenkt wie die "Verantwortung" für Schäden durch und an der Ladeinfrastruktur von der Firma abgewendet werden können dann darf wohl der Gedanke schon folgen ob die Firma hier nicht auch "Neidern" und "Bevorzugungsvorwürfen" von Anfang an entgegentreten will.

Wie gesagt ich finde die Initiative der Firma eine Lademöglichkeit zu schaffen sehr löblich, nur schreien halt meist am Ende die Skeptiker oder Gegner solch einer Maßnahme am lautesten egal wie unrecht sie haben oder wie haltlos ihre Argumente sind.
MfG
Frosch_1977
Technik: Renault ZOE INTENS - Z.E. 40 (2017-12-29) / CEE +JUICE BOOSTER 2
--> An die Rechtschreibpolizei: Bitte ignorieren Sie mich, da ich ihren Ansprüchen aufgrund meiner Lese-& Rechtschreibschwäche nicht gerecht werde.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Ist halt 'ne Firma ohne Neider und Schreihälse... Oder der Chef schmeißt solche Leute gleich raus die nur ungute Stimmung machen...

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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evschwani hat geschrieben:Deckt das die (gesetzliche) KFZ-Haftpflichtversicherung ab?
Alle Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, sind von der KFZ-Haftpflicht gedeckt.
Frosch_1977 hat geschrieben:Was ich in dem Auszug aus euerer Betriebsvereinbarung vermisse wie das zum einen mit der Versteuerung (Geldwerter Vorteil) ist
Inzwischen wird das Laden von MA-Fahrzeugen mit Firmenstrom nicht mehr als geldwerten Vorteil bewertet.
Frosch_1977 hat geschrieben:wie das im Hinblick auf die Gleichbehandlung gegenüber Mitarbeitern die Verbrenner fahren aussieht.
Eine ähnliche Frage könnten man stellen bzgl. eines Firmenparkplatzes auf dem Firmengelände in Bezug auf MA, die mit ÖPNV oder zu Fuß kommen. Wenn ein MA ein Angebot der Firma nicht nutzt, ist das sein Problem.

Trotzdem halte ich die Formulierungen der BV in einigen Teilen für sittenwidrig und damit nichtig.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Ich halte die Regelung ebenfalls für unwirksam.
Eigentlich müsste es umgekehrt sein: Der Betreiber haftet für Schäden an Personen und Fahrzeug.

Ich betreibe selbst ein paar Ladepunkte. In allen Fällen war Auflage, dass ich als Betreiber die Risiken absichere. Das sollte jedoch auch kein Problem sein, da im Normalfall jeder Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat.
Er muss natürlich dafür sorgen, dass die Wallboxen ordnungsgemäß angeschlossen sind.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Frag mal Deinen Chef ob jemand der den Aufzug benutzt auch uneingeschränkt haftet.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Ist eigentlich egal ob das nun wirksam oder unwirksam ist. Durch, wie wird das so schön immer formuliert, "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Ladeeinrichtung können keine Schäden daran verursacht werden, das Netz ist deutlich stärker als jedes E-Auto und gegen Überlastung ist jede Leitung ausreichend abzusichern. Außer die ganz normalen Schäden durch Abnutzung und diese Schäden soll wohl nicht ernsthaft dann jemand von euch übernehmen.

Es gibt ja auch durchaus die Fälle wo Leute noch mit der Zapfpistole im Auto losgefahren sind , bei E-Autos wir die Weiterfahrt ja verhindert solange der Ladestecker steckt. Bei uns hat jemand sogar mal eine Zapfsäule beim heranfahren umgenietet. Komische Vögel gibt es überall. :lol: Ich denke das hat dann aber seine Versicherung übernommen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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