Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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ecopowerprofi hat geschrieben:
Frosch_1977 hat geschrieben:Was ich in dem Auszug aus euerer Betriebsvereinbarung vermisse wie das zum einen mit der Versteuerung (Geldwerter Vorteil) ist
Inzwischen wird das Laden von MA-Fahrzeugen mit Firmenstrom nicht mehr als geldwerten Vorteil bewertet.
OK, das wusste ich nicht, da der Betrieb sich aber so weitreichend von finanziellen Risiken befreien will schoss mir das halt gleich in den Kopf ;)
ecopowerprofi hat geschrieben:
Frosch_1977 hat geschrieben:wie das im Hinblick auf die Gleichbehandlung gegenüber Mitarbeitern die Verbrenner fahren aussieht.
Eine ähnliche Frage könnten man stellen bzgl. eines Firmenparkplatzes auf dem Firmengelände in Bezug auf MA, die mit ÖPNV oder zu Fuß kommen. Wenn ein MA ein Angebot der Firma nicht nutzt, ist das sein Problem.
Trotzdem halte ich die Formulierungen der BV in einigen Teilen für sittenwidrig und damit nichtig.
klar kann man so eine ähnliche Frage bei so vielem stellen. Stellt ein betrieb kostenlos Kaffee bereit aber keinen Tee, oder Mineralwasser mit Kohlensäure aber keins ohne ....
Auch hier war das wieder so ein Spontaner Gedanke, wieso sich ein Betrieb so massiv und offensichtlich nicht nur meiner Meinung nach gegen die (finanziellen) Risken der bereitgestellten Ladeanschlüsse stemmt aber sonst sich gegen keine "Probleme" schützen will.
Major Tom hat geschrieben:Ich halte die Regelung ebenfalls für unwirksam.
Eigentlich müsste es umgekehrt sein: Der Betreiber haftet für Schäden an Personen und Fahrzeug.
Ich betreibe selbst ein paar Ladepunkte. In allen Fällen war Auflage, dass ich als Betreiber die Risiken absichere. Das sollte jedoch auch kein Problem sein, da im Normalfall jeder Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat.
Er muss natürlich dafür sorgen, dass die Wallboxen ordnungsgemäß angeschlossen sind.
:thumb: Genau so sehe ich das auch.
MfG
Frosch_1977
Technik: Renault ZOE INTENS - Z.E. 40 (2017-12-29) / CEE +JUICE BOOSTER 2
--> An die Rechtschreibpolizei: Bitte ignorieren Sie mich, da ich ihren Ansprüchen aufgrund meiner Lese-& Rechtschreibschwäche nicht gerecht werde.
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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evschwani hat geschrieben:Gruß in die Runde!

Mein Arbeitgeber stellt in Kürze das Laden an drei Keba-Wallboxen unentgeltlich in Aussicht.
In der aktuellen Fassung der Betriebsvereinbarung (stellt auch die Basis des Benuztungsvertrages dar) ist wie folgt vermerkt:

- Der Betreiber der Ladeinfrastruktur schließt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen aus

zugleich

- Wird durch die Inanspruchnahme die uneingeschränkte Haftung für Schäden an der Ladeinfrastruktur (sowie Hauselektrik und elektr. Ausstattung) übernommen

Nun meine Frage:

Deckt das die (gesetzliche) KFZ-Haftpflichtversicherung ab?
Oder die Privat-Haftpflicht?

Sind eigentlich Unfälle beim Tanken von Mineralöl für Verbrennerfahrzeuge von der KFZ-Haftpflicht gedeckt?

Ein weiteres trauriges Kapitel in der Tragödie der Elektromobilität!

Danke für Eure Antworten.
evschwani

bm3 hat geschrieben:Ist eigentlich egal ob das nun wirksam oder unwirksam ist. Durch, wie wird das so schön immer formuliert, "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Ladeeinrichtung können keine Schäden daran verursacht werden, das Netz ist deutlich stärker als jedes E-Auto und gegen Überlastung ist jede Leitung ausreichend abzusichern. Außer die ganz normalen Schäden durch Abnutzung und diese Schäden soll wohl nicht ernsthaft dann jemand von euch übernehmen.

Es gibt ja auch durchaus die Fälle wo Leute noch mit der Zapfpistole im Auto losgefahren sind , bei E-Autos wir die Weiterfahrt ja verhindert solange der Ladestecker steckt. Bei uns hat jemand sogar mal eine Zapfsäule beim heranfahren umgenietet. Komische Vögel gibt es überall. Bild Ich denke das hat dann aber seine Versicherung übernommen.
Hmm, weiß ehrlich gesagt nicht was technisch kaputt gehen sollte an einem eAuto wenn ich das an Typ 2 anschließe. Das Auto prüft doch normalerweise die Anschlüsse ob irgendwas faul ist mit dem Schutzleiter oder der Erde... Wenn's dabei einen Fehler macht geht's selber kaputt oder die Sicherung fliegt oder der FI löst aus... Wenn's eAuto zu brennen anfängt hat's wahrscheinlich zuviel Strom gezogen. Und dann wendet man sich an seine Auto Haftpflicht für Fremdschäden und die Kaskoversicherung für den eigenen. Das Aufladen des Fahrzeugs gehört definitiv zum Betriebsrisiko...

Andererseits braucht aber auch die Firma nicht geradestehen für Fehler in der Elektrik sondern der Elektriker der das Ding montiert hat, und der hat sicher eine Haftpflicht. Dann zusätzlich einmal im Jahr drüber schauen lassen und ich bin auf der sicheren Seite. Ist sicher billiger als die Sicherheitsüberprüfung einer Tanksäule...


Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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MaXx.Grr hat geschrieben:Andererseits braucht aber auch die Firma nicht geradestehen für Fehler in der Elektrik sondern der Elektriker der das Ding montiert hat, und der hat sicher eine Haftpflicht.
Bei einem größeren Betrieb ist das aber sicher der Betriebselektriker, und wer haftet für den? Der Betrieb :-)
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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MaXx.Grr hat geschrieben:Hmm, weiß ehrlich gesagt nicht was technisch kaputt gehen sollte an einem eAuto wenn ich das an Typ 2 anschließe.
Das ist kein technisches Problem sondern eine juristische Frage. Der Jurist stellt die noch so kleine theoretische Möglichkeit in den Raum und fragt wer dafür haftet. Dafür fragt der Jurist im Schadensfall ein Gutachter was die Ursache des Schadens war. Ist Ursache in irgend einer Art beim Auto zu finden, dann die KFZ-Haftpflicht. Hat der Fahrer im juristischen Sinne grobfahrlässig gehandelt, dann kann die KFZ-Haftpflicht vom Fahrer die Kosten zurück fordern. In allen anderen Fällen wird u.U. kompliziert. Dann muss geklärt werden wer wann was gemacht oder nicht gemacht hat. Stellt der Gutachter höhere Gewalt fest, dann bleibt jeder auf seinen Schaden sitzen egal was in der BV steht.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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iOnier hat geschrieben: Bei einem größeren Betrieb ist das aber sicher der Betriebselektriker, und wer haftet für den? Der Betrieb :-)
Ja, und diese Haftung wird kein Betrieb mit einer Vereinbarung oder Vertrag auf andere abwälzen können... Wäre vielleicht interessant um was für einen Betrieb es sich handelt...

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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ecopowerprofi hat geschrieben: Das ist kein technisches Problem sondern eine juristische Frage. Der Jurist stellt die noch so kleine theoretische Möglichkeit in den Raum und fragt wer dafür haftet.
Ja, da hast Du sehr recht - aber meine Intention ging eher in die Richtung warum hier eine juristische Frage diskutiert wird (von mehr oder weniger juristischen Laien) wenn das technische Problem dahinter nicht existiert...Zumindest nach meinem Verständnis - aber hier im Forum gibt's sicher jemand mit mehr technischer Erfahrung dazu... So etwas macht bei anderen Leuten unnötig Angst und verhindert vielleicht sogar die eine oder andere Ladestation bei Arbeitgebern.

Aber wir schweifen vom ursprünglichen Thema ab. Die Frage war ja ob bzw. welche Versicherung im Fall von technischen Fehlern oder Fehlbedienungen den Schaden übernimmt... Und da gibt es halt die bislang noch nicht erwähnte Haftpflichtversicherung des Elektrikers, neben der Auto- und Privathaftpflicht sowie der Kaskoversicherung bei Schäden am eigenen eAuto. Das wiederum nimmt hoffentlich die Angst...

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Solarmobil Verein
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Hm, was, wenn die Infrastruktur (in dem Fall der Stellplatz an der Ladesäule) das Fahrzeug des Arbeitnehmers beschädigt?
Jezt ist das schon ein Serienfahrzeug und nichts ist tiefergelegt oder sowas.
Das Bild dürfte für sich sprechen.
IMG_20180529_121504_570.jpg
Nun ja, ein paar Mal macht das die Gummilippe schon mit. Blöder ist nur die Position des umgelegten Pfostens. Ohne Rangieren kann man nicht auf den Stellplatz fahren, ohne mit dem linken Vorderrad drüberzufahren (man kommt hier von rechts angefahren und hat nur sehr wenig Platz zum Ausholen).
Das scharfkantige Scharnier ist hier unter dem Auto.
Beim Rausfahren muß man auf das rechte Vorderrad aufpassen, man muß nämlich wieder nach rechts wegfahren.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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Solarmobil Verein hat geschrieben: Jezt ist das schon ein Serienfahrzeug und nichts ist tiefergelegt oder sowas.
Was ist das denn für ein eAuto - Maserati oder Ferrari??? Kann ich fast nicht glauben daß ein Serienfahrzeug so niedrig ist... Oder stehen die Vorderräder noch unterhalb vom Bordstein?

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

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MaXx.Grr hat geschrieben:Ist halt 'ne Firma ohne Neider und Schreihälse... Oder der Chef schmeißt solche Leute gleich raus die nur ungute Stimmung machen...
Das ist die nachhaltigste Lösung

@v der Ampera liegt sehr tief. ZOE ista ebr auch nicht ohne. Da war der LEaf besser
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Solarmobil Verein
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MaXx.Grr hat geschrieben:Oder stehen die Vorderräder noch unterhalb vom Bordstein?
Einen Bordstein gibt es da nicht.
Zwar steigt die Parkbucht etwas an, aber nur minimal. Und die Vorderräder stehen schon auf der ansteigenden Fläche.

Auch im Parkhaus muß ich am unteren Knick der Auf- und Abfahrtsrampen oft sehr langsam fahren, damit die Gummilippe oder gar die Frontschürze nicht zu heftig drüberschrappt. Aber das Problem haben sehr viele Fahrzeuge hier, weil diese Knicke zum Teil eben doch sehr heftig sind.
Ich war in Fürth mal in einem Parkhaus, da bin ich am oberen Knick einer Auffahrtsrampe aufgesessen. Zum Glück hat mein Ampera noch die durchgehende Bodenplatte. Ergo nix passiert.
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