Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

gthoele
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Ich hab das eben irgendwo gelesen dass man da mal eine Übersicht brauchen könnte. Ich fang mal an und habe hoffentlich nichts vergessen.

Ich will einen Triplecharger bauen. Und nun?

* Wer das will: Förderung beantragen.
Ist kompliziert. Dürfen auch Privatpersonen, nicht nur Unternehmen und Kommunen. Geht zur Zeit gar nicht - es wird aber irgendwann wieder einen Aufruf geben, Anträge einzureichen. Hier weiterlesen:
https://www.bav.bund.de/DE/3_Aufgaben/6 ... _node.html
Wer auf dem Land wohnt kann mal bei seiner LEADER-Region nachfragen ob es nicht Förderung geben könnte.
Wer Förderung beantragt darf weiterhin Planungen anstellen, aber keine Lieferungs-, Bauverträge oder Bestellungen unterschreiben, bis die Förderzusage da ist.

* Maschine Kaufen
Gibt mehrere Hersteller. ABB, Efacec, EBG-Compleo, Veefil (Vertrieb über diverse Importeure), ...

* Bauantrag
Wer etwas bauen will braucht eine Baugenehmigung. Es sei denn das zu bauende Ding ist baugenehmigungsfrei. Was baugenehmigungsfrei ist steht in der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer. Ladestationen stehen da nicht drin (wohl aber Erdgastankstellen!). Also muss man sich das anders herleiten.
Also: Zuständige Baubehörde anrufen (besser: hingehen), Situation beschreiben. Mir sind bislang nur Fälle bekannt, in denen dabei einvernehmlich rausgefunden wurde, das keine Baugenehmigung benötigt wird. Aber besser so als das es nachher Ärger gibt.

* Öffentliche Fläche: Sondernutzungserlaubnis
Wer auf einer öffentlichen Fläche statt auf seinem eigenen Grundstück bauen will (städtischer Parkplatz, Straßenrand, ...) braucht von der zuständigen Kommune eine Sondernutzungserlaubnis. Das ist sehr individuell und je nach Stadt ganz leicht und kostenlos bis hin zu völlig unmöglich. In kleinen Gemeinden ist das tendenziell einfacher. Ins Rathaus gehen und sich durchfragen.
Wer auf seinem eigenen Grundstück bauen will braucht das natürlich nicht. Wer auf fremden Grundstücken bauen will braucht eine Einverständniserklärung.

* Öffentliche Fläche: Verkehrsrechtliche Anordnung
Wer auf öffentlicher Fläche baut benötigt eine "verkehrsrechtliche Anordnung". Das ist ein Zettel auf dem steht, welche Schilder daneben aufgestellt hingehören. Bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landkreis) fragen.

* Stromnetzanschluss
Wer bei sich zu Hause baut kann den Triplecharger vielleicht auf den bestehenden Hausanschluss mit auflegen. 400 Volt Drehstrom, weit über 100 Ampere, je nach Leistungsklasse des Geräts. Achtung bei Stromtarifen mit Leistungspreis. Kann teuer werden. Batterien zur Pufferung von Leistungsspitzen sind mit förderfähig!
Wer einen neuen Stromnetzanschluss braucht wendet sich dafür an den örtlichen Netzbetreiber. Das gilt auch bei Bau auf öffentlichen Flächen. Das kann irgendwas von ein paar Hundert bis ein paar Tausend € kosten.
Dazu kommt dann noch ein Schrank in dem Zähler und Sicherungen sind, das, was beim Stromhausanschluss im Haus eingebaut wird. Der muss auch neben dem Triplecharger irgendwo aufgestellt werden können. Also den Platz mit einplanen!

* buddeln buddeln buddeln bauen!

* Meldung bei Bundesnetzagentur
Ladestationen für öffentliche Nutzung sind bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ist gar nicht schlimm!
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... ED10EBFDB0

* Versteuern
Wer den Strom verkauft und dabei womöglich noch Gewinn erzielt betreibt ein Gewerbe. Also: Gewerbeschein + passende Steuererklärung, wenn nicht sowieso vorhanden.

Mehr fällt mir nicht ein! Hab ich etwas vergessen?
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Re: Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

elektrozauber
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Eine Baugenehmigung ist IMHO auf privatem Grund nicht erforderlich, wenn es lediglich um das Aufstellen der Ladestation und Vergraben eines Kabelbaums geht.

Bei Errichtung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Genehmigung der Miteigentümer einzuholen. Normalerweise erfordert diese Einstimmigkeit (bauliche Veränderung). In diesem Fall kann aber von einer sog. Modernisierung ausgegangen werden. Die erfordert nur eine sog. doppelt qualifizierte Mehrheit. In der Praxis ist diese Hürde oft kaum zu nehmen. Sind die Miteigentümer nicht zu verbohrt, kann es (mit Glück) helfen, z.B. einen Verein wie electrify BW zur Eigentümerversammlung als Sachverständige bzw. für ein Kurzreferat einzuladen. Der Bundesrat hat 2016 eine Gesetzesänderung initiiert, die die Bundesregierung auf nach der Bundestagswahl 2017 verschoben hat. Aktueller Status im DIP. Dort ist auch die Stellungnahme der BReg herunterladbar, die sich jedoch für meine Begriffe äußerst vage liest. Ich glaube die warten ab was bei anhängigen Gerichtsverfahren herauskommt, um das Gesetz dann passend zu formulieren. Das kann noch lange dauern, zwischenzeitlich stehen alle im Regen, die eine Förderung vom BMVI beantragt haben aber keine Genehmigung der WEG bekommen.

Zur Vervollständigung der Herstellerliste: Circontrol (Veniox), DBT, evtec, Schneider Electric, Schrack, Siemens. Hab ich was vergessen?

Die meisten Produkte bestehen aus einem großen Schrank, typischerweise 60x60x200 cm. In Industriegebieten oder an Autobahnen stört das nicht, im Wohngebiet schon eher. Mir sind zwei Hersteller zweigeteilter Systeme bekannt, d.h. kleine Bedieneinheit plus davon abgesetzte Leistungseinheit, die hinter einer Hecke oder in einem entfernten Gebäude steht. Sowas passt im Wohngebiet eher. Dies sind EBG compleo (CITO BM2 500) und Circontrol (CCL-QP MIX63). Kennt jemand weitere?

Re: Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

Fronty
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Danke für die Infos.
3x Kangoo Z.E. Cargo Maxi / P85D / 85D bestellt
M3 reserviert / Master Z.E. interessiert

Re: Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

Sewi
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Re: Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

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gthoele hat geschrieben:Dazu kommt dann noch ein Schrank in dem Zähler und Sicherungen sind, das, was beim Stromhausanschluss im Haus eingebaut wird. Der muss auch neben dem Triplecharger irgendwo aufgestellt werden können. Also den Platz mit einplanen!
Nennt sich Zähleranschlusssäule (ZAS) und kostet ab 1000 € aufwärts.
Bei einem Triplelader wird die Säule etwas größer, dank Wandlermessung.
Liegt dann bei etwa 3000 €.
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Re: Förderungen und Genehmigungen beim Triplechargerbau

elektrozauber
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Sewi hat geschrieben:Bitte ins Wiki eintragen, in zwei Tagen ist es hier im Forum verloren.
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