Falschparker von der Säule wegschleppen?

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Wann kommt eigentlich das neue Gesetz nach dem man endlich Falschparker von der Säule wegschleppen lassen darf?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Also ich habe am Wochenende wie so oft mal wieder die Polizei gerufen. Leider leider leider fuhr einer der beiden Falschparker weg und ich könnte Laden. Kurze zeit später rief mich der Polizist an, als er vor Ort war und sagte "Müssen sie jetzt Laden ? Weil wenn sie jetzt nicht laden können dann liegt eine Behinderung vor und ich kann abschleppen lassen". Darauf hin müsste ich ihm leider erklären das ich bereits lade und leider nicht mehr behindert werde. Einen dicken Strafzettel gab es jedoch trotzdem für den 6er Golf aus TF.... !
i-MiEV Bj. 2011

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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imievberlin hat geschrieben:Also ich habe am Wochenende wie so oft mal wieder die Polizei gerufen. Leider leider leider fuhr einer der beiden Falschparker weg und ich könnte Laden. Kurze zeit später rief mich der Polizist an, als er vor Ort war und sagte "Müssen sie jetzt Laden ? Weil wenn sie jetzt nicht laden können dann liegt eine Behinderung vor und ich kann abschleppen lassen". Darauf hin müsste ich ihm leider erklären das ich bereits lade und leider nicht mehr behindert werde. Einen dicken Strafzettel gab es jedoch trotzdem für den 6er Golf aus TF.... !
Seit wann schleppt die Polizei die Ladesäulen Blockierer?
Strafzettel gehen immer?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Also ich habe fast jeden Sonntag die Polizei am Telefon bzw. direkt vor Ort. Die sind mittlerweile so sauer das sich hier die Besucher der "Gärten der Welt" immer und überall hin stellen. Auch Behindertenparkplätze und Bushaltestationen werden blockiert.
Ich denke das sie es einfach auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen. Der Polizist gestern sagte zu mir "Wir brauchen jemanden der behindert wird damit wir bei einem evtl. Rechtsstreit einen Zeugen bzw. geschädigten hätten. Strafzettel gibt's in Berlin ( überall wo ich es gesehen bzw. veranlasst habe ) bei entsprechender Beschilderung immer.
i-MiEV Bj. 2011

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

TeeKay
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Wären sie auch so sauer, wenn es nur um die Ladesäule ginge? :)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Ich hoffe, fürchte aber nicht ;)
i-MiEV Bj. 2011

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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In Hamburg hieß es :

- Fürs Abschleppen keine rechtliche Grundlage (Polizei darf nicht, der Betreiber darf, will aber nicht)
- Strafzettel nutzt mir wenig wenn ich trotzdem nicht laden darf/kann(siehe oben)

Zweiter Versuch: wann wird das Gesetz verabschiedet, sodass die Polizei abschleppen darf?

Danke
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Es kommt wohl auf die konkrete Beschilderung an, die in jeder Kommune anders sein kann. In Berlin werden Absolute Halteverbotsschilder mit Ausnahme "Elektrofahrzeug im Ladevorgang" aufgestellt. Ein absolutes Halteverbot ist eindeutig. Wenn dann auch noch eine Behinderung vorliegt, warum sollte man dann nicht abschleppen dürfen? Ich bin diesbezüglich naiv, aber die Situation scheint mir nicht viel Interpretationsspielraum zuzulassen.

Vollkommen anders ist es mit "handgemalten" Schildern (die nicht in der StVO definiert sind). Wenn man auf Grundlage einer nicht gesetzlich definierten Beschilderung abschleppen lässt, ist der Rechtsstreit programmiert und der Ausgang offen. Auch das wieder nur mit meinem naivem aber weitgehend gesunden Menschenverstand. Das alles gilt so natürlich nur im öffentlichen Straßenland, nicht auf privatem Gelände (Parkhaus, Baumarkt, ...).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

ac-dc
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Volker.Berlin hat geschrieben:Ein absolutes Halteverbot ist eindeutig. Wenn dann auch noch eine Behinderung vorliegt, warum sollte man dann nicht abschleppen dürfen?
Das Konstrukt ist eine Notlösung. Wenn ein "Verbrenner" dort abgeschleppt wird und er dagegen klagt, ist zu prüfen, ob das Halteverbot an dieser Stelle überhaupt angemessen ist (Gefahrenstelle o.ä.). Wenn dort Elektrofahrzeuge problemlos stehen können, ohne, dass sie eine Gefahr darstellen, dann ist das Verbotsschild obsolet, denn laut StVG gibt es keinen Unterschied zwischen Elektrofahrzeugen und "Verbrennern". Aber auch hier gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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ac-dc hat geschrieben:Wenn dort Elektrofahrzeuge problemlos stehen können, ohne dass sie eine Gefahr darstellen, dann ist das Verbotsschild obsolet, denn laut StVG gibt es keinen Unterschied zwischen Elektrofahrzeugen und "Verbrennern". Aber auch hier gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Interessant. Es kann nicht mehr lange dauern, bis sich ein Kläger findet.
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