Entwurf der österreichischen „LSV“

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cpeter
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Offenbar geht es jetzt auch in Österreich ernsthaft los mit einem Gesetzesentwurf equivalent zur bundesdeutschen Ladesäulenverordnung.

Entwurf in Begutachtung:
https://news.wko.at/news/oesterreich/Be ... raftstoffe

Stellungnahme des ÖAMTC zu Entwurf
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... raftstoffe
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 618285.pdf

Wichtige Punkte:
  • Zukünftig müssten Ladestationen die nach dem 18. November 2017 errichtet oder erneuert wurden zumindest mit dem Stecker Typ 2 im Falle von Wechselstrom-Ladepunkten kompatibel bzw. ausgerüstet sein und im Falle von Gleichstrom-Schnellladepunkten über einen CCS-Stecker verfügen.
  • Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie müssen die Preise bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten zukünftig auch angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent sowie nichtdiskriminierend sein.
  • Einen weiteren Baustein zur Forcierung der Elektromobilität bildet das künftige E-Ladestations-Verzeichnis.
Interessant ist für mich insbesondere der Punkt zu den Preisen, das habe ich in Zusammenhang mit der deutschen LSV noch nicht gelesen. Auch ein echtes zentrales Ladestellenverzeichnis (mit öffentlich zugänglichem API?) wäre ein wichtiger Fortschritt.
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Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

p.hase
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angezeigte faire preise? das wäre der leuchtturm im deutschsprachigen raum! :mrgreen:

Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

cpeter
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Interessant sind auch die Kommentare der Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme: ohne Änderung des Entwurfs wären die proprietären Ladesäulen wie z.B. für die Wiener City-Busse nicht im Einklang mit dem neuen Gesetz. Busse und City-Bus-Ladesäulen müßten kostenaufwendig auf CCS Ultraschnelllader umgerüstet werden.
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Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

BernhardLeopold
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cpeter hat geschrieben:Interessant sind auch die Kommentare der Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme: ohne Änderung des Entwurfs wären die proprietären Ladesäulen wie z.B. für die Wiener City-Busse nicht im Einklang mit dem neuen Gesetz. Busse und City-Bus-Ladesäulen müßten kostenaufwendig auf CCS Ultraschnelllader umgerüstet werden.
Und müssten diskriminierungsfrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
In Graz gibt es eigene Schnellladestationen für e-Taxis, wäre das zulässig? Oder wird die Öffentlichkeit einfach ausgeschlossen indem man den Zugang mangels geeigneter RFID-Karte verwehrt?
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Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

cpeter
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@BernhardLeopold: ja, eben, die müssten offenbar - laut aktuellem Entwurf - dann für alle (diskriminierungsfrei) zugänglich gemacht werden (Diskriminierung per RFID wäre dann eben auch unzulässig). Bei gängigen Ladesteckern wäre das auch noch leicht umsetzbar aber behindert natürlich dann das e-Taxi Setup bzw. müssten zusätzliche Ladesäulen errichtet werden.

Interessant ist auch, ob und wie sich das Gesetz auf das Tesla Supercharger Netzwerk in Österreich auswirken wird.
Bregenz ist ja auch erst nach dem Stichtag 18. November 2017 in Betrieb gegangen.
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Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

yadiori
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cpeter hat geschrieben:@BernhardLeopold: ja, eben, die müssten offenbar - laut aktuellem Entwurf - dann für alle (diskriminierungsfrei) zugänglich gemacht werden (Diskriminierung per RFID wäre dann eben auch unzulässig).
Eine Einschränkung wie im deutschen Gesetz, dass eine Beschränkung auf einen festgelegten Personenkreis stattfinden darf, halte ich für sinnvoll. Ein Busunternehmen ist doch darauf angewiesen, dass deren Mega-Schnelllader (also ich gehe mal davon aus, dass die mehr als 50kW liefern) an der Endhaltestelle o.ä., der mit eigenem Geld aufgebaut wurde, nicht plötzlich von einem i3 blockiert ist, wenn der Bus neue Energie braucht. Und "einfach mehr Ladestellen aufbauen" ist irgendwie nicht die richtige Antwort darauf.

Ziel sollte einfach sein, dass die Schnelllader, die man im Volksmund als "öffentlich" ansieht (also für eine unbestimmte Allgemeinheit als Kundenkreis errichtet) von allen Fahrzeugen mit dem entsprechenden CCS/Typ2-Anschluss genutzt werden dürfen und das möglichst ohne komplizierte Abrechnungsmodelle mit vielen Einzelverträgen. Ebenso wie Bushaltestellen oder Taxi-Wartebereiche keine Parkplätze sind, sind Busladesäulen auch nicht für PKWs gedacht und das sollte auch das Gesetz erlauben.

Re: Entwurf der österreichischen „LSV“

150kW
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yadiori hat geschrieben:Eine Einschränkung wie im deutschen Gesetz, dass eine Beschränkung auf einen festgelegten Personenkreis stattfinden darf, halte ich für sinnvoll.
Das müsste hiermit doch abgedeckt sein:
"Abs. 2 gilt nicht für Ladepunkte, bei denen eine Einschränkung des Nutzerkreises aufgrund zwingender betrieblicher Erfordernisse nötig ist."
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