Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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@Hamburger: Zeichen 286 ist hinsichtlich der "Verhältnismäßigkeit" sinnvoll, bewirkt aber, dass ich dort z.B. 8 Stunden lang einen LKW mit Gipskartonplatten entladen kann - oder einen Umzugs-LKW. Daher wäre Zeichen 283 schon besser und an solchen Stellen (Seitenstreifen) auch rechtssicher umsetzbar (Verhältnismäßigkeit hin oder her).

Nur eben leider nicht mit Parkscheibe, weil die StVO zu Zeichen 283 und 286 keine Parkscheibenpflicht kennt. Man kann sich zwar darüber streiten, ob man -bedingt euch das Zusatzschild- eine Parkscheibe auslegen muss, aber man muss sie definitiv nicht korrekt einstellen. Hierzu ist der §13 StVO einschlägig:

§13 StVO
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2.soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.


...ist juristische Korinthenkackerei, aber ist so.
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Re: der korrekte Schilderwald

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Weg mit diesen Schildern und Ausnahmeregelungen!
Öffentliche innerstädtische Lademöglichkeiten nur an bewirtschaftetem Parkraum. Abrechnung nach Zeit - auch für dort stehende Verbrenner - Fertig.
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:juristische Korinthenkackerei
hat schon viel Juristen reich gemacht. Es sitzen nicht umsonst so viele Juristen im Bundestag und den Landtagen. Wer schlachtet denn die Kuh, die man noch melken kann.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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spark-ed hat geschrieben:Weg mit diesen Schildern und Ausnahmeregelungen!
Öffentliche innerstädtische Lademöglichkeiten nur an bewirtschaftetem Parkraum. Abrechnung nach Zeit - auch für dort stehende Verbrenner - Fertig.
Dann parkt doch aber der Verbrenner legal (weil bezahlt) die Ladesäule zu?! Oder meinst du das anders?

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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BildVerkehrsrechtlich gesehen ist die Beschilderung korrekt, aber sie lässt eben den -falschen- Schluss zu, jeder dürfe dort mit Parkscheibe parken. Das kann man nur durch konsequentes Beknollen und Aufklärungsarbeit in der Presse versuchen zu heilen.

Und ja, für die, die meinen, eine solche Beschilderung sei sonnenklar (der Meinung bin ich auch), trotzdem ein Negativbeispiel:

Bild
Gemeint ist: Parkplatz für Bewohner oder jedermann mit Parkschein.
Übersetzt auf die Kombination oben: Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder jedermann mit Parkscheibe.

Keine bundesweit einheitliche Verfahrensweise bei der Beschilderung = kein einheitliches Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Gegen die übliche Arroganz bzw. Ignoranz hilft natürlich keine Beschilderung, egal wie sie ausgeführt ist.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:eine solche Beschilderung sei sonnenklar

aber dämlich.

Begründung:
StVO hat geschrieben:sie lässt eben den -falschen- Schluss zu, jeder dürfe dort mit Parkscheibe parken
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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StVO hat geschrieben:Verkehrsrechtlich gesehen ist die Beschilderung korrekt, aber sie lässt eben den -falschen- Schluss zu, jeder dürfe dort mit Parkscheibe parken...
Das lasse ich nicht gelten. Überall in der Innenstadt braucht man einen Parkschein und ausgerechnet dort, wo Elektrofahrzeuge laden könnten, braucht man dann keinen als normaler Verbrennerfahrer? Wenn Du diesen Gedanken zulässt, dann wären diese Parkplätze die einzigen kostenfreien und somit die begehrtesten. Spätestens jetzt fält jedem auf, dass das keinen Sinn ergibt.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:
spark-ed hat geschrieben:Weg mit diesen Schildern und Ausnahmeregelungen!
Öffentliche innerstädtische Lademöglichkeiten nur an bewirtschaftetem Parkraum. Abrechnung nach Zeit - auch für dort stehende Verbrenner - Fertig.
Dann parkt doch aber der Verbrenner legal (weil bezahlt) die Ladesäule zu?! Oder meinst du das anders?
Nein. Ich meine das genau so. Der kleinste gemeinsame Nenner für Verkehrsteilnehmer und Ladeinfrastruktur-/ Parkraumbetreiber.

Es ist kein Zuparken, sondern eine kostenpflichtige Nutzung (ohne die zusätzliche Gegenleistung "laden" in Anspruch zu nehmen)
Damit nimmt man die Konkurrenzsituation und fördert den Ausbau.
Typischerweise werden hier Ausnahmeregeln und komplizierte Systeme gefordert, da man nicht über den Tellerrand der eigenen Bedürfnisse hinaus blicken mag.
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Re: der korrekte Schilderwald

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Das geht natürlich - wenn an jedem Parkplatz eine Lademöglichkeit existiert

Re: der korrekte Schilderwald

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zoppotrump hat geschrieben:Das lasse ich nicht gelten.
Genau da steckt das Problem. Wenn man mehr überlegen würde, wie reagiert der einfache Bürger und versteht der es auch ohne groß jedes Jahr die Neuerungen sich einzuverleiben, dann würde 90% der Probleme sich in Luft auflösen. Oder einfach ausgedrückt dort wo man eine Fläche als Ladeplatz nutzen will darf kein "P"-Schild stehen sondern ein "absolutes Halteverbot" mit der Ausnahmeregelung "Elektrofahrzeuge während des Ladvorganges frei".

Aber viele Beamte und auch andere in D halten sich an dem Motto: Hauptsache juristisch einwandfrei egal ob der Bürger es versteht oder nicht.
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