Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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Wenn Du zum Laden in Reichweite eines Verlängerungskabels eine Steckdose findest, darfst Du dort auch parken - oder steht irgendwo geschrieben, dass der "Ladevorgang" an die Ladesäule gebunden ist? 8-)
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Würde ich so auslegen, dass in jedem Fall die Beschränkung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten bleibt. Vermutlich müsste man auch die Parkscheibenpflicht als weiterhin wirksam ansehen.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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StVO hat geschrieben:Würde ich so auslegen, dass in jedem Fall die Beschränkung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten bleibt. Vermutlich müsste man auch die Parkscheibenpflicht als weiterhin wirksam ansehen.
Danke. Das hatte ich gehofft, denn die Einschränkung auf "während des Ladevorgangs" kann derzeit nicht erfüllt werden.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Man weiß natürlich nie, was die Behörde draus macht. ;)

Re: der korrekte Schilderwald

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Wenn die wenigstens geschrieben hätten "im Ladezustand" ... den hat man ja immer, irgendeinen ;-)
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Siehe München. :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

Elektrivirus
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Hey, es sind Beamte.

also wird geprüft:

- Verbrenner --> fail
- Parkscheibe? --> wenn nein fail
- Kabel angeschlossen? ---> wenn nein fail

Bis hierher gekommen --> alles gut

Zusatzprüfung wenn Beamter des gehobenen Dienstes:

-läd das Fahrzeug tatsächlich (Kenntnisse vorausgesetzt) ---> wen nein fail

So, wie du es beschreibst, müssen alle Bedingungen erfüllt sein, oder du begehst eine OWI. Acuh, wenn es wie Schildbürgerstreich klingt, aber gemäß der Beschilderung muss der Platz frei bleiben, weil nur geparkt werden darf, wenn geladen wird.

Re: der korrekte Schilderwald

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Elektrivirus hat geschrieben:Hey, es sind Beamte.

also wird geprüft:

- Verbrenner --> fail
- Parkscheibe? --> wenn nein fail
- Kabel angeschlossen? ---> wenn nein fail

Bis hierher gekommen --> alles gut

Zusatzprüfung wenn Beamter des gehobenen Dienstes:

-läd das Fahrzeug tatsächlich (Kenntnisse vorausgesetzt) ---> wen nein fail

So, wie du es beschreibst, müssen alle Bedingungen erfüllt sein, oder du begehst eine OWI. Acuh, wenn es wie Schildbürgerstreich klingt, aber gemäß der Beschilderung muss der Platz frei bleiben, weil nur geparkt werden darf, wenn geladen wird.


Stehen darf was ein "E-Kennzeichen" hat die gibt es auch mit Auspuff. Allerdings gibt es auch ohne E und Auspuff = darf nicht stehen !!
Für ein Knöllchenschreiber ist ein E Fahrzeug was ein E am Nummernschild hat wenn nicht dann nicht.
Dann noch Parkscheibe - fertig.

Ralph
Partner Tepee 2017 italienischer Brief

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Elektrivirus hat geschrieben:Acuh, wenn es wie Schildbürgerstreich klingt, aber gemäß der Beschilderung muss der Platz frei bleiben, weil nur geparkt werden darf, wenn geladen wird.
Wenn aber nicht geladen werden kann, verhält sich die Sache m.E. wie bei einem defekten Parkscheinautomat. Dort darf man dann kostenlos parken, aber nur bis zur zulässigen Höchstparkdauer mit Parkscheibe. Im geschilderten Fall ist die Höchstparkdauer via Parkscheibenpflicht bereits gesetzt, damit ist die Sache erledigt. Die mögliche effiziente Ausnutzung des Parkraumes durch Zeitbeschränkung ist gegeben.

Hinsichtlich der Beschränkung auf den Ladevorgang kann das Schutzziel dieses Zusatzzeichens mangels intakter Ladesäule nicht verwirklicht werden. Insofern scheidet ein Freihalten des Parkplatzes allein zum Selbstzweck des Zusatzzeichens aus. Sicherlich kann es an einer solchen Stelle trotzdem ein Knöllchen geben, allerdings dürfte dieses bei sachgemäßer Prüfung keinen Bestand haben.

Re: der korrekte Schilderwald

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Ich sehe den "Ladevorgang" als keinen rechtlich einwandfreien Vorgang an.

1. Kann der Ladevorgang ungewollt vorzeitig abbrechen,
2. Ein rechtlich einwandfreier Nachweis im Nachhinein bei Streitigkeiten kaum möglich ist,
3. Das Ladeende nicht 100%ig vorhersehbar ist
4. aus technischen Gründen zwischenzeitlich unterbrochen werden könnte
5. Balancing oder Nachkühlen auch als Ladevorgang zu interpretieren sein könnte

Gut wenn kein Kabel angesteckt ist, dann ist der Nachweis recht einfach. Allerdings steht dann immer noch die Frage ob der Ladevorgang vielleicht doch gestartet wurde aber wegen Defekt abgebrochen wurde und der Fahrer das Kabel dann wieder eingepackt hat, damit es nicht gestohlen wird.

Von daher sehe den Zusatztext "während dem Ladevorgang" als kritisch und kaum kontrollierbar an.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
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