Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Gelungen! :mrgreen:
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Re: der korrekte Schilderwald

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Naja, sind wir doch mal gnädig. Weiter recht sind die Parkplätze für Mutter mit Kind reserviert. Die neue Beschilderung ist halt noch nicht fertig aber laden kann man schon mal. Besser eine Ladesäule mit falscher Beschilderung als eine Beschilderung ohne Ladesäule. ;)
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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ecopowerprofi hat geschrieben:Aber laden kann man schon mal.
Aber streng genommen nur Mutter mit Kind. :mrgreen:
Das gute an der Sache ist: Das Zusatzzeichen "Mutter und Kind" ist verkehrsrechtlich gesehen ohne Belang. ;)

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:
ecopowerprofi hat geschrieben:Aber laden kann man schon mal.
Aber streng genommen nur Mutter mit Kind. :mrgreen:
Das gute an der Sache ist: Das Zusatzzeichen "Mutter und Kind" ist verkehrsrechtlich gesehen ohne Belang. ;)
Aber Mutti kommt mit dem "schweren" Chademo/CCS Stecker nicht klar. ;) :lol:
(Ja das kam wirklich mal von einem der klar gegen Elektroautos war, er sagte mir eine Hausfrau könne die schweren Stecker nicht bedienen!) :shock: :roll:

Aber ja, da dürfen dann wohl nur Mütter laden. :lol:
Seit 07/2019 Model 3 SR+ Firmenwagen
Seit 02/2021 VW e-up! Style (Partnerin)
Seit 02/2021 Voll elektrisch fahrender Haushalt
Elektromeister

Re: der korrekte Schilderwald

Elektrivirus
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Furlinger hat geschrieben:
StVO hat geschrieben:...

Aber ja, da dürfen dann wohl nur Mütter laden. :lol:
Aua … ich dachte, die Dinge sind für Autos …. aber ich dachte auch, Mütter müssen nicht geladen werden :shock: :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Hallo zusammen,

ich habe gerade außerhalb dieses Forums eine Diskussion mit jemandem, der mir nicht glaubt, dass das Zusatzzeichen "Auto mit Kabel" ein E-Kennzeichen benötigt um dort parken zu dürfen.

Hat jemand eine einfach verständliche Erläuterung zum Nachlesen im Internet für mich für eine guzte Argumentation?
Ich meine, es müsste ein Zusammenhang aus EMoG, Verkehrszeichenregelung und StVO sein.

Danke!

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Diese Festlegung findet sich im §39 Absatz 10 StVO:

Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild (Abbildung Auto mit Stecker) als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.

Die fett markierte Aussage genügt im Prinzip. Ansonsten muss man in den erwähnten §9a der FZV schauen:

1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.
(2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es führt den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.
(3) Mit dem Antrag nach Absatz 1 ist nachzuweisen, dass es sich um ein dort bezeichnetes Fahrzeug handelt.
(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
1. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder
3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Danke Dir! Perfekt!

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Ergänzend dazu noch folgendes: Das EmoG dient ja in erster Linie der Förderung der Elektromobilität durch die Schaffung von Bevorrechtigungen. Welches das sind, ist im §3 EmoG definiert:

§3 (4) EmoG
Bevorrechtigungen sind möglich
1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen,
3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.


Sieht man von Ladesäulen als möglicher Bestandteil von 1. ab, so handelt es sich bei allen Fällen um Bevorrechtigungen, bei denen die Eigenschaft "elektrisch betriebenes Fahrzeug" nicht anhand des Ladekabels erkennbar ist. Entsprechend bedarf es einer entsprechenden Kennzeichnung dieser Fahrzeug.

Dann haben wir noch den

§4 EmoG
Kennzeichnung
(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Mal eine Frage:
Parkplatz in bester Lage. Beschilderung mit blauem P, Auto mit Stecker und Zusatz "Mit Parkscheibe nur während des Ladevorgangs".
Nun ist die Säule aber abgeklebt mit dem Hinweis "Außer Betrieb wegen Wartungsarbeiten".

Und nun? Wenigstens parken for free oder darf niemand diese tollen Parkplätze nutzen? :roll:
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