Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Außer dem komischen Zusatzzeichen nichts.

Das ist ein Parkplatz, der für elektrisch betriebene Fahrzeuge reserviert ist. Diese dürfen aber nur mit Parkscheibe parken.
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Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Außer dem komischen Zusatzzeichen nichts.

Das ist ein Parkplatz, der für elektrisch betriebene Fahrzeuge reserviert ist. Diese dürfen aber nur mit Parkscheibe parken.
Danke. Dann hatte der Polizist wohl keine Ahnung oder hatte keine Lust. Welches Zusatzzeichen ist gemeint? Das ganz unten mit den beiden Pfeilen? :lol:
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Re: der korrekte Schilderwald

ITStromer
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Das untere Zeichen deutet man wohl als "Bodenanker" und sieht keinen Handlungsbedarf, da man kein Elektroauto mit solchem kennt. :)
Hyundai IONIQ Elektro Premium in Polar White bestellt: 15.2.17 produziert: 14.09.17 verschifft: 15.9.17 Ankunft beim Händler: 10.11.17 16.8. 22.6. 15.5. rumstromern seit: 16.11.17

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Mal ne blöde Frage: Was wäre denn das korrekte und am ehesten zielführende Verhalten eines Bürgers, wenn sich ein Polizist/Ordnungsamt irrt? Habt ihr da Erfahrungen?

Re: der korrekte Schilderwald

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Furlinger hat geschrieben:Welches Zusatzzeichen ist gemeint? Das ganz unten mit den beiden Pfeilen?
Wie man hier ja gelernt hat, sind die Zeichen von oben nach unter zu lesen.
Das obere Schild sagt nur aus, dass es ein Parkplatz ist.
Direkt darunter beschränkt diesen Parkplatz auf die Nutzung durch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ein.
Darunter wird der Gebrauch einer Parkscheibe vorgeschrieben und die Parkzeit auf 2 Std beschränkt.
Das untere Zeichen kann ich nicht deuten und ist im VZ-Kat. auch nicht enthalten. Bedeutung = ????
Fazit: Hier dürfen nur E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen für zwei Stunden mit Parkscheibe parken. Ein Ladevorgang ist nicht vorgeschrieben.
zoppotrump hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was wäre denn das korrekte und am ehesten zielführende Verhalten eines Bürgers, wenn sich ein Polizist/Ordnungsamt irrt? Habt ihr da Erfahrungen?
Es gibt keine blöden Fragen aber anscheinend blöde Polizisten. :lol:
Wenn ein Polizist das nicht weiß, muss man ihm dringend zur Nachschulung raten. :roll:
Zuletzt geändert von ecopowerprofi am Mo 6. Aug 2018, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

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zoppotrump hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was wäre denn das korrekte und am ehesten zielführende Verhalten eines Bürgers, wenn sich ein Polizist/Ordnungsamt irrt? Habt ihr da Erfahrungen?
Schließe mich da an..
Am besten ohne ein kostenloses Zimmer im Örtlichen Polizeiquartier zu bekommen. :lol:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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zoppotrump hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was wäre denn das korrekte und am ehesten zielführende Verhalten eines Bürgers, wenn sich ein Polizist/Ordnungsamt irrt? Habt ihr da Erfahrungen?
Eine pauschale Empfehlung gibt es da nicht. Generell sollte man das Gespräch suchen und wenn dieses ergebnislos verläuft, in der Hierarchie nach oben gehen. In vielen Fällen steigt mit dem Dienstgrad auch die Kompetenz. Muss aber nicht. :mrgreen:

Ansonsten bietet sich gerade ganz aktuell das Sommerloch für solche Themen an. Insbesondere die Tageszeitungen freuen sich über derartiges Futter. Bei der Presse und den Medien besteht allerdings auch immer die Gefahr, dass die relevanten Sachverhalte nur ungenügend bzw. teilweise auch falsch dargestellt werden.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben: Generell sollte man das Gespräch suchen und wenn dieses ergebnislos verläuft, in der Hierarchie nach oben gehen. In vielen Fällen steigt mit dem Dienstgrad auch die Kompetenz. Muss aber nicht.
Jeder wird solange befördert bis man ein Maximum an Inkompetenz erreicht. Ich glaube kaum, dass ein Polizeidirektor weiß was die einzelne Verkehrzeichen juristisch genau bedeuten. Man sollte die mal nach dem Unterschied zwischen Zusatzschild Symbol Elektroauto und Text Elektroauto befragen. Genauso wenig wissen die, dass für ein Rotlichtverstoß das Überfahren des Haltebalkens zählt auch wenn der sich 10m vor dem Signal befindet. D.h., wenn man den Haltebalken bei Gelb überfahren hat, dann begeht man kein Rotlichtverstoß, wenn die Ampel dann auf Rot springt und man weiter fährt.
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Re: der korrekte Schilderwald

volvocoupe
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StVO hat geschrieben:Wo hat denn die Polizei so wenig Ahnung?
:oops: Fast überall! Bei uns im bayerischen Staatsbad auch. Oder es ist einfach zu viel Arbeit für die wenigen Leut.
VW-E-UP! seit Juni 2014, läuft und läuft und....
Tesla ist verkauft
VW ID.5GTX am 13.07.22 bestellt, unverb. Liefertermin 31.05.23
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Re: der korrekte Schilderwald

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hatten wir das schon?
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“Forget range and state of charge - Just go for it.”
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