Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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Dann ist das eigentlich auch Unsinn, weil auf es auf einer Parkfläche kein Parkverbot geben darf ?
Darf ich hier solange laden bis mein reines E- Auto mit E Kennzeichen voll ist, also auch 6 Stunden ?


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Re: der korrekte Schilderwald

ITStromer
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Ist vor allem auch noch Unsinn, wenn Parkverbot mit Parkscheibe ohne Parkplatzsymbol zusammen verwendet wird.
Hyundai IONIQ Elektro Premium in Polar White bestellt: 15.2.17 produziert: 14.09.17 verschifft: 15.9.17 Ankunft beim Händler: 10.11.17 16.8. 22.6. 15.5. rumstromern seit: 16.11.17

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Im §13 StVO ist definiert, mit welchen Verkehrszeichen eine Parkscheibenpflicht erwirkt werden kann. Die Zeichen 283 und 286 sind hiervon nicht erfasst. Würde das Haltverbot auf dieser Fläche gelten, bestünde für E-Fahrzeuge keine Parkscheibenpflicht. Da das Haltverbot mangels Fahrbahn aber ohnehin unwirksam ist, besteht dort gar keine Regelung. Verkehrsrechtlich gesehen ist das Schild gewissermaßen nicht vorhanden.

Re: der korrekte Schilderwald

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Danke . Ich habe die Gemeinde darauf hingewiesen.

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Re: der korrekte Schilderwald

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UliZE40 hat geschrieben:Nein, denn "Parkverbot auf der Fahrbahn ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" macht nicht so richtig Sinn, oder?
Dann werde ich hier mal nach dem richtigen Schild suchen, und versuchen den Betreiber des Parkplatzes dazu zu bewegen, das richtige zu installieren.
Und gleich mal nachfragen, was die von den Falschparkern halten.. :lol:
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Re: der korrekte Schilderwald

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Furlinger hat geschrieben:Dann werde ich hier mal nach dem richtigen Schild suchen, und versuchen den Betreiber des Parkplatzes dazu zu bewegen, das richtige zu installieren.
Ist es ein privater Parkplatz, so ist die Beschilderung durchaus in Ordnung. Der Eigentümer hat mit den Schilder sein Willen eindeutig Kund getan und kann ggf. von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Ich würde auf privatem Grund nur mit den Zeichen 283 oder ggf. 286 mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge .... frei" arbeiten. Man kann auch noch ein weiteres Zusatzschild mit dem Abschlepphinweis anbringen.

Auf einem privaten Parkplatz gilt die StVO nicht. Der Eigentümer muss seinen Willen nur eindeutig anzeigen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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ecopowerprofi hat geschrieben:Auf einem privaten Parkplatz gilt die StVO nicht.
Die gilt dort schon, nur muss die Beschilderung mit amtlichen Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet sein, damit Ordnungsamt oder Polizei etwas gegen Falschparker unternehmen können. Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg, daher die Beseitigung einer Besitzstörung.
Der Eigentümer muss seinen Willen nur eindeutig anzeigen.
Das stimmt. Wenn der Eigentümer aber nichts unternehmen will, da auch der Falschparker auf dem E-Parkplatz sein Kunde ist, dann sind die Messen gelesen. Gäbe es eine verkehrsbehördlich angeordnete Beschilderung, könnten auch die Ordnungsbehörden tätig werden. Ob die das wollen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Re: der korrekte Schilderwald

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Laut Polizei hat man hier kein Anrecht auf den Parkplatz nur auf Parkschein befreiung. :shock:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Wo hat denn die Polizei so wenig Ahnung?

Das unterste Zusatzzeichen ist natürlich genial. :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

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Wäre an der Beschilderung denn was auszusetzen?
Laut einem Streifenpolizisten vor Ort:

"Der Parkplatz wäre nicht explizit für Elektroautos vorgesehen und es wäre auch nicht gewollt. Nur durch ihr Elektroauto haben Sie hier keinen Anspruch den Parkplatzkampf zu gewinnen. Elektroautos sind dort ausschließlich berechtigt, ohne Parkschein zu parken."
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